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Osnabrücker Land - Geheim over de grens

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GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN<br />

Sehr geehrte Gäste,<br />

im voliegen<strong>de</strong>n Katalog für das <strong>Osnabrücker</strong> <strong>Land</strong> fin<strong>de</strong>n Sie verschie<strong>de</strong>ne Angebote. Inhalt <strong>de</strong>s<br />

mit Ihnen im Buchungsfalle zustan<strong>de</strong> kommen<strong>de</strong>n Vertrages wer<strong>de</strong>n, soweit wirksam vereinbart,<br />

• bei Unterkunftsbuchungen die Gastaufnahmebedingungen, nachfolgend unter Abschnitt A<br />

• für die Vermittlungstätigkeit <strong>de</strong>s Tourismusverband <strong>Osnabrücker</strong> <strong>Land</strong> e.V., nachfolgend<br />

„TOL" die Vermittlungsbedingungen unter Abschnitt B<br />

A. Gastaufnahmebedingungen<br />

Für die Buchung <strong>de</strong>r in diesem Reise-Ratgeber angebotenen Unterkünften in Hotels, Gasthöfen,<br />

Pensionen und Ferienwohnungen gelten, soweit wirksam vereinbart, die nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Gastaufnahmebedingungen. Vertragspartner wird im Falle Ihrer Buchung dabei ausschließlich<br />

<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, usw.) - nachfolgend „BHB" abgekürzt,<br />

nicht <strong>de</strong>r TOL.<br />

1. Abschluß <strong>de</strong>s Beherbergungsvertrages<br />

1.1 Mit <strong>de</strong>r Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax o<strong>de</strong>r eMail erfolgen kann,<br />

bietet <strong>de</strong>r Gast <strong>de</strong>m BHB <strong>de</strong>n Abschluß eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.<br />

1.2 Der Beherbergungsvertrag kommt mit <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung an <strong>de</strong>n Gast o<strong>de</strong>r das vermitteln<strong>de</strong><br />

Reisebüro zustan<strong>de</strong>.<br />

1.3 Die Buchung erfolgt durch <strong>de</strong>n buchen<strong>de</strong>n Gast auch für alle in <strong>de</strong>r Buchung mitaufgetührten<br />

Personen, für <strong>de</strong>ren Vertragsverpflichtungen <strong>de</strong>r buchen<strong>de</strong> Gast wie für seine eigenen<br />

Verpflichtungen einsteht.<br />

2. Reservierungen<br />

2.1 Unverbindliche Reservierungen, die <strong>de</strong>n Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur<br />

bei entsprechen<strong>de</strong>r ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht<br />

getroffen wor<strong>de</strong>n, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für <strong>de</strong>n<br />

BHB und <strong>de</strong>n Gast rechtsverbindlichen Vertrag.<br />

2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat <strong>de</strong>r Gast bis zum vereinbarten<br />

Zeitpunkt Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n<br />

soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungs pflicht<br />

<strong>de</strong>s BHB, bzw. <strong>de</strong>s TOL als Vermittler. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff. 1.2 entsprechend 3.<br />

Rücktritt<br />

3. Rücktritt<br />

3.1 Im Falle <strong>de</strong>s Rücktritts bleibt <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>s BHB auf Bezahlung <strong>de</strong>s vereinbarten<br />

Aufenthaltspreises, einschließlich <strong>de</strong>s Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich eine<br />

an<strong>de</strong>rweitige Verwendung <strong>de</strong>r Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.<br />

3.2 Die ersparten Aufwendungen wer<strong>de</strong>n wie folgt pauschal angesetzt<br />

Bei Ubernachtung/Frühstück 10%; Bei Halbpension 20%; Bei Vollpension 40% <strong>de</strong>s vereinbarten<br />

Gesamtpreises.<br />

3.3 Der Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.<br />

3.4 Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an <strong>de</strong>n Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte<br />

im Interesse <strong>de</strong>s Gastes schriftlich erfolgen.<br />

4. Preise/Leistungen<br />

4.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein,<br />

soweit nicht an<strong>de</strong>rs angegeben. Sie gelten pro Person, soweit nicht an<strong>de</strong>rs angegeben.<br />

4.2 Die vom BHB geschul<strong>de</strong>ten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>r<br />

Buchungsbestätigung in Verbindung mit <strong>de</strong>m gültigen Prospekt.<br />

5. Bezahlung<br />

Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich direkt an <strong>de</strong>n Beherbergungsbetrieb.<br />

6. Haftung <strong>de</strong>s BHB<br />

6.1 Die vertragliche Haftung <strong>de</strong>s BHB für Schä<strong>de</strong>n, die nicht Körperschä<strong>de</strong>n sind (einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n wegen Verletzung vor-, neben - und nachverträglicher Pflichten) ist auf <strong>de</strong>n dreifachen<br />

Aufenthaltspreis beschränkt,<br />

a) soweit ein Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Gastes vom BHB we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />

wird o<strong>de</strong>r<br />

b) soweit <strong>de</strong>r BHB für einen <strong>de</strong>m Gast entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n allein wegen eines Verschul<strong>de</strong>ns<br />

eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.<br />

6.2 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als<br />

Fremdleistungen lediglich vermittelt wer<strong>de</strong>n (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,<br />

Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.<br />

7. Reklamationen<br />

7.1 Mängel <strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>s Beherbergungsbetriebes hat <strong>de</strong>r Gast unverzüglich <strong>de</strong>m<br />

Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.<br />

7.2 Ansprüche <strong>de</strong>s Gastes aus <strong>de</strong>m Beherbergungsvertrag gegenüber <strong>de</strong>m BHB und gegenü-ber<br />

<strong>de</strong>m TOL aus <strong>de</strong>m Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>r Ansprüche <strong>de</strong>s Gastes aus unerlaubterHandlung - verjähren nach einem Jahr ab<br />

<strong>de</strong>m vertraglich vorgesehenen Belegungsen<strong>de</strong>. Schweben zwischen <strong>de</strong>m Gast und <strong>de</strong>m BHB,<br />

bzw. zwischen <strong>de</strong>m Gast und <strong>de</strong>m TOL Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche o<strong>de</strong>r<br />

die <strong>de</strong>n Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>, so ist die Verjährung gehemmt bis <strong>de</strong>r Gast o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r BHB, bzw. <strong>de</strong>r TOL die Fortsetzung <strong>de</strong>r Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens<br />

3 Monate nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Hemmung ein.<br />

8. Sonstige Bestimmungen<br />

8.1 Sollten einzelne vorstehen<strong>de</strong> Regelungen unwirksam sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so soll dies die<br />

Gültigkeit <strong>de</strong>r übrigen Klauseln und die Wirksamkeit <strong>de</strong>s Vertrages insgesamt nicht berühren. 8.2<br />

Soweit <strong>de</strong>r Vertragspartner <strong>de</strong>s BHB Vollkaufmann o<strong>de</strong>r juristische Person <strong>de</strong>s öffentlichen o<strong>de</strong>r<br />

privaten Rechts ist o<strong>de</strong>r keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird als ausschließlicher<br />

Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s BHB vereinbart.<br />

9. Gerichtsstand, Sonstiges<br />

9.1 Sollte eine <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen unwirksam sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, behalten die<br />

übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit <strong>de</strong>s Reisevertrages bleibt<br />

unberührt.<br />

9.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis, zwischen Gast und BHB, insbeson<strong>de</strong>re mit<br />

ausländischen Gästen, fin<strong>de</strong>t ausschließlich <strong>de</strong>utsches Recht Anwendung.<br />

9.3 Gerichtsstand für Klagen <strong>de</strong>s Reisegastes gegen <strong>de</strong>n BHB ist ausschließlich <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s RV.<br />

9.4 Für Kaufleute, juristische Personen <strong>de</strong>s öffentlichen o<strong>de</strong>r privaten Rechts o<strong>de</strong>r Personen, die<br />

keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtstand<br />

für Klagen <strong>de</strong>s BHB <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s RV vereinbart.<br />

B. Vermittlungsbedingungen<br />

1. Soweit <strong>de</strong>r TOL im Reisekatalog nicht als Reiseveranstalter eines Pauschalangebotes bezeichnet<br />

ist, hat <strong>de</strong>r TOL ausschließlich die Stellung eines Vermittlers. Der Vertrag kommt ausschließlich<br />

zwischen <strong>de</strong>m Gast und <strong>de</strong>m Leistungsträger (Reiseveranstalter, Hotel- und<br />

Gaststättenbetrieb, Vermieter von Wohnungen und Zimmem) zustan<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Leistungsträger ist<br />

für die in Katalogen und Prospekten ausgeschriebenen Leistungen eigenverantwortlich.<br />

Der TOL ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n umfassend zu informieren und zu beraten.<br />

2. Soweit die finanzielle Abwicklung über <strong>de</strong>n TOL für <strong>de</strong>n jeweiligen Leistungsträger erfolgt, ist<br />

<strong>de</strong>r TOL ermächtigt, Zahlungen vom Gast zu for<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r anzunehmen.<br />

3. Für die Einbringung <strong>de</strong>r vermittelten Leistung haftet allein <strong>de</strong>r Leistungsträger. Der TOL übernimmt<br />

keine Gewähr für die Angaben <strong>de</strong>s Leistungsträgers. Er haftet lediglich für<br />

Pflichtverletzungen bei Falschauskunft, unvollständiger Auskunft o<strong>de</strong>r Vermittlungsfehlern, die<br />

durch ihn selbst o<strong>de</strong>r seine Erfüllungsgehilfen begangen wur<strong>de</strong>n. Soweit keine grob fahrlässige<br />

o<strong>de</strong>r vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung für Sach- und Vermögensschä<strong>de</strong>n auf<br />

<strong>de</strong>n 3-fachen Preis <strong>de</strong>r vermittelten Leistung beschränkt.<br />

4. Für schuldhafte Vertragsverletzungen <strong>de</strong>s Leistungsträgers o<strong>de</strong>r seiner Erfüllungsgehilfen<br />

kann <strong>de</strong>r TOL nicht in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

5. Mängelanzeigen sind vom Gast an entsprechend vorstehen<strong>de</strong>r Bestimmungen ausschließlich<br />

an <strong>de</strong>n Leistungsträger zu richten. Wer<strong>de</strong>n sie beim TOL eingereicht, leitet dieser die erhobenen<br />

Mängel und Rügen unverzüglich an <strong>de</strong>n Leistungsträger weiter.<br />

6. Ansprüche <strong>de</strong>s Gastes gegen <strong>de</strong>n TOL als Vermittler sind von diesem innerhalb einer Frist von<br />

1 Monat ab Reise/Belegungsen<strong>de</strong> geltend zu machen. Ansprüche <strong>de</strong>s Gastes entfallen bei<br />

Versäumen <strong>de</strong>r Frist nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschul<strong>de</strong>t<br />

unterblieb.<br />

7. Ansprüche <strong>de</strong>s Gastes gegenüber <strong>de</strong>m TOL, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>r Ansprüche <strong>de</strong>s Reisegastes aus unerlaubter Handlung - verjähren nach 1 Jahr ab<br />

<strong>de</strong>m vertraglich vorgesehenen Datum <strong>de</strong>s Reise-bzw. Belegungsen<strong>de</strong>s. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re<br />

auch für Ansprüche aus <strong>de</strong>r Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und <strong>de</strong>n<br />

Nebenpflichten aus <strong>de</strong>m Vermittlungsvertrag. Schweben zwischen <strong>de</strong>m Gast und <strong>de</strong>m BHB, bzw.<br />

zwischen <strong>de</strong>m Gast und <strong>de</strong>m TOL Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche o<strong>de</strong>r die<br />

<strong>de</strong>n Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>, so ist die Verjährung gehemmt bis <strong>de</strong>r Gast o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

BHB, bzw. <strong>de</strong>r TOL die Fortsetzung <strong>de</strong>r Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens<br />

3 Monate nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Hemmung ein.

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