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115 BESCHEID - Umweltbundesamt

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Bescheid S 102 Pkt. 17). Auf Basis der Teilgutachten stellten die Koordinatoren<br />

(namentlich: DI Hubert Iby, DI Paul Saler und DI Wilfried Pistecky) das UV-GA Mitte<br />

September 2004 fertig und legten es der Behörde vor. Die Zusammenfassung des<br />

UV-GA ist im angefochtenen Bescheid S 102 – 111 wiedergegeben.<br />

Unter weiterer Inanspruchnahme des § 44f AVG erfolgte die Kundmachung des<br />

UV-GA (vgl. Bescheid S 111 Pkt. 19). Darin wurde angekündigt, dass das UV-GA ab<br />

dem 23. September 2004 beim Amt der Bgld. LReg. und bei den Gemeindeämtern<br />

der Standortgemeinden im Burgenland auf die Dauer von vier Wochen zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme aufliegen werde. In demselben Edikt wurde bekannt<br />

gegeben, dass die Behörde am 27. und 28. Oktober 2004 die mündliche<br />

Verhandlung über das Vorhaben durchführen werde.<br />

1.2.1. Verhandlung am 27. und 28. Oktober 2004 in Oberwart<br />

Die gemäß § 16 UVP-G 2000 obligatorische mündliche Verhandlung wurde am<br />

27. und 28. Oktober 2004 in der Messehalle abgehalten. Die Behörde übermittelte<br />

den Standortgemeinden die Verhandlungsschrift samt Beilagen über die mündliche<br />

Verhandlung, verbunden mit dem Ersuchen, diese während der Amtsstunden<br />

mindestens für die Dauer von drei Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen<br />

(§ 44e Abs. 3 AVG).<br />

1.2.2. UV-GA Dezember 2004<br />

Die Bgld. LReg. forderte im Nachhang zur mündlichen Verhandlung alle<br />

Sachverständigen auf, bekannt zu geben, ob ihre Fachgutachten im Lichte des<br />

Ergebnisses der mündlichen Verhandlung abzuändern bzw. zu ergänzen seien, da<br />

mehrere Verhandlungsteilnehmer gerügt hatten, ihre Einwendungen seien in den<br />

Gutachten - und damit auch im UV-GA - nicht, nicht ausreichend oder für sie nicht<br />

erkennbar behandelt worden.<br />

Nach Überarbeitung bzw. Ergänzung der Einzelgutachten lag sodann eine ergänzte<br />

Fassung des UV-GA (im Folgenden: UV-GA Dezember 2004) vor. Das UV-GA<br />

Dezember 2004 kam im Sinne einer umfassenden und integrativen Gesamtschau<br />

und unter der Voraussetzung, dass die in der UVE bereits enthaltenen sowie die von<br />

den Sachverständigen als zusätzlich für erforderlich erachteten Maßnahmen bei<br />

projektgemäßer Ausführung des Vorhabens (Errichtung und Betrieb) erfüllt werden,<br />

zu einer aus fachlicher Sicht positiven Bewertung (vgl. zur Gesamtbewertung des<br />

Vorhabens, UV-GA Dezember 2004). Wiederum machte die Behörde durch Edikt<br />

bekannt, dass diese überarbeitete Fassung des UV-GA inklusive der ergänzten<br />

Fachgutachten ab 22. Dezember 2004 beim Amt der Bgld. LReg. und bei den<br />

Standortgemeinden im Burgenland auf die Dauer von acht Wochen zur öffentlichen<br />

Einsicht aufliegen werde.<br />

Bei der Bgld. LReg. langten Stellungnahmen des Bgld. Umweltanwaltes, der<br />

Gemeinde Unterwart, der Marktgemeinde Wolfau (im Folgenden: Gemeinde Wolfau),<br />

der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka (im Folgenden: Gemeinde Rotenturm)<br />

und der Bürgerinitiative Wolfau (im Folgenden: BI Wolfau) sowie der<br />

Antragstellerinnen APG/BEWAG (im Folgenden: APG) ein. Im Wesentlichen wurde<br />

vorgebracht, dass das UV-GA und die diesbezüglichen Einzelgutachten auch in ihrer<br />

nunmehr ergänzten Fassung mangelhaft und falsch seien.<br />

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