115 BESCHEID - Umweltbundesamt
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im Verfahren 1. Instanz – im Zusammenwirken der Koordinatoren ASV DI Iby<br />
(Burgenland), ASV DI Saler (Steiermark) und dem nichtamtlichen SV DI Pistecky, der<br />
die Überarbeitung des UV-GA koordinierte.<br />
Ergänzt wurden folgende Bereiche: EMF; Lärm; Energieversorgung; Auswirkungen<br />
auf Wildtiere, insbesondere Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Totholzkäfer;<br />
Auswirkungen auf Pflanzen; Auswirkungen auf Lebensräume von Pflanzen und<br />
Tieren (Biotope und Ökosysteme), Auswirkungen auf die Luftgüte und Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf Sach- und Kulturgüter, insbesondere mögliche Betriebsstörungen<br />
von Funkanlagen.<br />
Zu folgenden Themenbereichen hat sich die Ergänzung zum UV-GA Dezember 2006<br />
mit den eingelangten Stellungnahmen auseinandergesetzt: Auswirkungen auf<br />
Gesundheit und Wohlbefinden durch EMF, durch Luftschadstoffe, durch Lärm und<br />
durch optische Störungen; Landwirtschaft; Energieversorgung/Bedarf; Tiere,<br />
Pflanzen und deren Lebensräume; Luft und Klima und Sach- und Kulturgüter;<br />
Weiters erfolgten umfangreiche Vorschläge zur Ergänzung oder Abänderung von<br />
Auflagenvorschlägen. Bei der Alternativenprüfung wurde noch einmal ein Überblick<br />
über die bestehenden Kabelleitungen in Österreich sowie in anderen ausgewählten<br />
Staaten gegeben.<br />
Abschließend wird in einer Gesamtbewertung festgestellt, dass die im Rahmen der<br />
ursprünglichen Gesamtbewertung des UV-GA Revision Dezember 2004 getroffenen<br />
Aussagen aufrechterhalten werden könnten und dass die 380 kV-Leitung mit<br />
Ausnahme des Fachbereiches Landschaftsbild keine erheblichen<br />
Umweltauswirkungen nach sich ziehe.<br />
3.5. Parteiengehör zur Ergänzung zum UV-GA Dezember 2006<br />
Der Umweltsenat hat mit Schreiben vom 13. Dezember 2006 die Ergänzung zum<br />
UV-GA Dezember 2006 und die dieser zugrunde liegenden Einzelgutachten den<br />
Parteien übermittelt und bis 17. Jänner 2007 Gelegenheit zur Stellungnahme<br />
gegeben. Die Parteien haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dabei<br />
wurde jedoch von Seiten der Parteien die zu kurze Dauer der eingeräumten Frist<br />
bemängelt. Weiters wurde angeregt, das Verfahren bis zur Erledigung des<br />
Vorprüfungsverfahrens im BMWA zum SteiermarkKABEL auszusetzen.<br />
In zahlreichen Stellungnahmen wurden die aus Sicht der Gegner vorliegenden<br />
wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gründe gegen die Hochspannungsleitung<br />
wiederholt. Es wurden wiederum das mangelnde Eingehen auf Wechselwirkungen im<br />
UV-GA und die Qualität des Gutachtens des SV Univ.-Prof. Dr. Neuberger<br />
bemängelt. Auf wesentliche Stellungnahmen, Fragen und Einwände sei nicht<br />
ausreichend eingegangen worden. Die Ergänzung zum UV-GA Dezember 2006 hätte<br />
keine neuen Fakten hervorgebracht, die die Umweltverträglichkeit hätten begründen<br />
können. Weiters wurde vorgebracht, dass es nicht möglich sei, negative<br />
Auswirkungen eines Vorhabens durch positive aufzuwiegen.<br />
Ebenso gingen die Stellungnahmen auf das Gutachten des SV Dr. Traxler ein.<br />
Erneut wurden die Themenbereiche EMF, Feinstaub, Schall, Bedarf und<br />
Ausgleichsflächen vorgebracht sowie auf die mangelhafte Nachvollziehbarkeit der<br />
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