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115 BESCHEID - Umweltbundesamt

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im Verfahren 1. Instanz – im Zusammenwirken der Koordinatoren ASV DI Iby<br />

(Burgenland), ASV DI Saler (Steiermark) und dem nichtamtlichen SV DI Pistecky, der<br />

die Überarbeitung des UV-GA koordinierte.<br />

Ergänzt wurden folgende Bereiche: EMF; Lärm; Energieversorgung; Auswirkungen<br />

auf Wildtiere, insbesondere Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Totholzkäfer;<br />

Auswirkungen auf Pflanzen; Auswirkungen auf Lebensräume von Pflanzen und<br />

Tieren (Biotope und Ökosysteme), Auswirkungen auf die Luftgüte und Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf Sach- und Kulturgüter, insbesondere mögliche Betriebsstörungen<br />

von Funkanlagen.<br />

Zu folgenden Themenbereichen hat sich die Ergänzung zum UV-GA Dezember 2006<br />

mit den eingelangten Stellungnahmen auseinandergesetzt: Auswirkungen auf<br />

Gesundheit und Wohlbefinden durch EMF, durch Luftschadstoffe, durch Lärm und<br />

durch optische Störungen; Landwirtschaft; Energieversorgung/Bedarf; Tiere,<br />

Pflanzen und deren Lebensräume; Luft und Klima und Sach- und Kulturgüter;<br />

Weiters erfolgten umfangreiche Vorschläge zur Ergänzung oder Abänderung von<br />

Auflagenvorschlägen. Bei der Alternativenprüfung wurde noch einmal ein Überblick<br />

über die bestehenden Kabelleitungen in Österreich sowie in anderen ausgewählten<br />

Staaten gegeben.<br />

Abschließend wird in einer Gesamtbewertung festgestellt, dass die im Rahmen der<br />

ursprünglichen Gesamtbewertung des UV-GA Revision Dezember 2004 getroffenen<br />

Aussagen aufrechterhalten werden könnten und dass die 380 kV-Leitung mit<br />

Ausnahme des Fachbereiches Landschaftsbild keine erheblichen<br />

Umweltauswirkungen nach sich ziehe.<br />

3.5. Parteiengehör zur Ergänzung zum UV-GA Dezember 2006<br />

Der Umweltsenat hat mit Schreiben vom 13. Dezember 2006 die Ergänzung zum<br />

UV-GA Dezember 2006 und die dieser zugrunde liegenden Einzelgutachten den<br />

Parteien übermittelt und bis 17. Jänner 2007 Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

gegeben. Die Parteien haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dabei<br />

wurde jedoch von Seiten der Parteien die zu kurze Dauer der eingeräumten Frist<br />

bemängelt. Weiters wurde angeregt, das Verfahren bis zur Erledigung des<br />

Vorprüfungsverfahrens im BMWA zum SteiermarkKABEL auszusetzen.<br />

In zahlreichen Stellungnahmen wurden die aus Sicht der Gegner vorliegenden<br />

wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gründe gegen die Hochspannungsleitung<br />

wiederholt. Es wurden wiederum das mangelnde Eingehen auf Wechselwirkungen im<br />

UV-GA und die Qualität des Gutachtens des SV Univ.-Prof. Dr. Neuberger<br />

bemängelt. Auf wesentliche Stellungnahmen, Fragen und Einwände sei nicht<br />

ausreichend eingegangen worden. Die Ergänzung zum UV-GA Dezember 2006 hätte<br />

keine neuen Fakten hervorgebracht, die die Umweltverträglichkeit hätten begründen<br />

können. Weiters wurde vorgebracht, dass es nicht möglich sei, negative<br />

Auswirkungen eines Vorhabens durch positive aufzuwiegen.<br />

Ebenso gingen die Stellungnahmen auf das Gutachten des SV Dr. Traxler ein.<br />

Erneut wurden die Themenbereiche EMF, Feinstaub, Schall, Bedarf und<br />

Ausgleichsflächen vorgebracht sowie auf die mangelhafte Nachvollziehbarkeit der<br />

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