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115 BESCHEID - Umweltbundesamt

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Pferden, auf die Imkerei und auf Wildtiere Bezug genommen.<br />

Berufungsbeantwortung:<br />

Zu den geäußerten Befürchtungen in den Berufungen hinsichtlich der<br />

Beeinträchtigung verschiedener Haus- bzw. Nutztiere durch elektromagnetische<br />

Felder legt die APG ein Privatgutachten der ARC Seibersdorf Research GmbH vor,<br />

wonach Beeinträchtigungen der befürchteten Art auszuschließen seien, weil kein<br />

wissenschaftlicher Nachweis dafür vorliege. Dies gelte sowohl für die vorgebrachte<br />

Stressbelastung von Milchkühen als auch für das Lege- und Brutverhalten von<br />

Hühnern, Wildvögeln und Straußen. Ebenso seien negative Auswirkungen auf den<br />

Trainings- und Turnierbetrieb verschiedener Reiterhöfe auszuschließen.<br />

Weiters seien Einträge von Schwermetallen in den Boden im Zusammenhang mit der<br />

Errichtung der Hochspannungsmasten nicht zu erwarten. Der Schwermetalleintrag in<br />

den Boden würde durch die Beschichtung der Maste und durch die<br />

Aluminiumummantelung der Leiterseile hintangehalten.<br />

Dazu: 8.1. und 8.2. dieses Bescheides<br />

2.1.7. Auswirkungen auf die Regionalentwicklung, auf den Siedlungsraum und<br />

das Ortsbild, das Landschaftsbild sowie auf Bodendenkmale<br />

Berufungen:<br />

Die BI Wolfau bringt vor, dass die Regionalentwicklung und der Siedlungsraum durch<br />

Absiedelung gefährdet seien. Der in der Region seit Jahren aufstrebende sanfte<br />

Tourismus erleide Schaden. Es fehle eine regionalwirtschaftliche Untersuchung zur<br />

Dokumentation der Beeinträchtigung des touristischen Entwicklungspotentials.<br />

Weiters bedeute der Leitungsbau einen massiven landschaftlichen Einschnitt. Nach<br />

der BI Wolfau würden viele Bauplätze in Trassennähe deutlich an Wert und<br />

Attraktivität verlieren, wodurch sich ein weiteres Abwanderungspotential zu den<br />

städtischen Arbeitsplätzen und ein Kaufkraftverlust der Regionen ergäbe. Auch<br />

behindere die Trassenführung die Fortsetzung der Errichtung von Gewerbe- und<br />

Industriegebiete.<br />

Die BI Wolfau weist - bezugnehmend auf die Ausführungen des<br />

Amtsachverständigen - auf den durch den projektierten Leitungsbau verursachten<br />

schwerwiegenden Eingriff in das Schutzgut „Landschaft“ hin, welcher auch nicht<br />

durch Auflagen gemindert werden könne. Sie berufe entschieden gegen die<br />

Methodik im laufenden Verfahren, diesen schwerwiegenden Eingriff mit dem<br />

angeblich vorhandenen volkswirtschaftlichen Interesse aufzuwiegen.<br />

Der Berufung der Gemeinden Wolfau und Unterwart zufolge läge weiters eine<br />

mangelhafte Sachverhaltsermittlung insofern vor, als entsprechende Erhebungen<br />

über das Vorhandensein von Bodendenkmalen bezüglich des im Burgenland<br />

gelegenen Streckenabschnitts fehlten. Aus den ihrer Berufung angeschlossenen<br />

Unterlagen über Bodendenkmale wäre nämlich zu ersehen, dass im<br />

gegenständlichen Trassenabschnitt dem Denkmalschutzrecht unterworfene<br />

Gegenstände angetroffen werden können und es daher geboten sei, entsprechende<br />

Ermittlungen vor Erteilung der Bewilligung vorzunehmen.<br />

Berufungsbeantwortung:<br />

Zu den raumordnungsrelevanten Berufungsargumenten der AntragsgegnerInnen legt<br />

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