115 BESCHEID - Umweltbundesamt
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Pferden, auf die Imkerei und auf Wildtiere Bezug genommen.<br />
Berufungsbeantwortung:<br />
Zu den geäußerten Befürchtungen in den Berufungen hinsichtlich der<br />
Beeinträchtigung verschiedener Haus- bzw. Nutztiere durch elektromagnetische<br />
Felder legt die APG ein Privatgutachten der ARC Seibersdorf Research GmbH vor,<br />
wonach Beeinträchtigungen der befürchteten Art auszuschließen seien, weil kein<br />
wissenschaftlicher Nachweis dafür vorliege. Dies gelte sowohl für die vorgebrachte<br />
Stressbelastung von Milchkühen als auch für das Lege- und Brutverhalten von<br />
Hühnern, Wildvögeln und Straußen. Ebenso seien negative Auswirkungen auf den<br />
Trainings- und Turnierbetrieb verschiedener Reiterhöfe auszuschließen.<br />
Weiters seien Einträge von Schwermetallen in den Boden im Zusammenhang mit der<br />
Errichtung der Hochspannungsmasten nicht zu erwarten. Der Schwermetalleintrag in<br />
den Boden würde durch die Beschichtung der Maste und durch die<br />
Aluminiumummantelung der Leiterseile hintangehalten.<br />
Dazu: 8.1. und 8.2. dieses Bescheides<br />
2.1.7. Auswirkungen auf die Regionalentwicklung, auf den Siedlungsraum und<br />
das Ortsbild, das Landschaftsbild sowie auf Bodendenkmale<br />
Berufungen:<br />
Die BI Wolfau bringt vor, dass die Regionalentwicklung und der Siedlungsraum durch<br />
Absiedelung gefährdet seien. Der in der Region seit Jahren aufstrebende sanfte<br />
Tourismus erleide Schaden. Es fehle eine regionalwirtschaftliche Untersuchung zur<br />
Dokumentation der Beeinträchtigung des touristischen Entwicklungspotentials.<br />
Weiters bedeute der Leitungsbau einen massiven landschaftlichen Einschnitt. Nach<br />
der BI Wolfau würden viele Bauplätze in Trassennähe deutlich an Wert und<br />
Attraktivität verlieren, wodurch sich ein weiteres Abwanderungspotential zu den<br />
städtischen Arbeitsplätzen und ein Kaufkraftverlust der Regionen ergäbe. Auch<br />
behindere die Trassenführung die Fortsetzung der Errichtung von Gewerbe- und<br />
Industriegebiete.<br />
Die BI Wolfau weist - bezugnehmend auf die Ausführungen des<br />
Amtsachverständigen - auf den durch den projektierten Leitungsbau verursachten<br />
schwerwiegenden Eingriff in das Schutzgut „Landschaft“ hin, welcher auch nicht<br />
durch Auflagen gemindert werden könne. Sie berufe entschieden gegen die<br />
Methodik im laufenden Verfahren, diesen schwerwiegenden Eingriff mit dem<br />
angeblich vorhandenen volkswirtschaftlichen Interesse aufzuwiegen.<br />
Der Berufung der Gemeinden Wolfau und Unterwart zufolge läge weiters eine<br />
mangelhafte Sachverhaltsermittlung insofern vor, als entsprechende Erhebungen<br />
über das Vorhandensein von Bodendenkmalen bezüglich des im Burgenland<br />
gelegenen Streckenabschnitts fehlten. Aus den ihrer Berufung angeschlossenen<br />
Unterlagen über Bodendenkmale wäre nämlich zu ersehen, dass im<br />
gegenständlichen Trassenabschnitt dem Denkmalschutzrecht unterworfene<br />
Gegenstände angetroffen werden können und es daher geboten sei, entsprechende<br />
Ermittlungen vor Erteilung der Bewilligung vorzunehmen.<br />
Berufungsbeantwortung:<br />
Zu den raumordnungsrelevanten Berufungsargumenten der AntragsgegnerInnen legt<br />
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