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Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein ...

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Anlage 4 <strong>zur</strong> <strong>Finanzierung</strong>srichtlinie<br />

<strong>Finanzierung</strong>sbescheid / Verbindliche Mitteilung<br />

wird nach den Maßgaben der folgenden Ziffern dieses Beschei<strong>des</strong> festgestellt.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> Beschlusses der Verbandsversammlung vom 12. Juni 2008 <strong>zur</strong> ÖPNV-<br />

Pauschale wird eine <strong>Finanzierung</strong> in Höhe von<br />

_[Betrag in €]____________________<br />

(in Buchstaben: [Betrag in €]_______________________________________)<br />

Nach den Maßgaben der Ziff. 6 dieses Beschei<strong>des</strong> bewilligt. Die Auszahlung dieser Mittel<br />

durch den VRR erfolgt für die Gebietskörperschaften als Teil der Umlage an die<br />

Verkehrsunternehmen.<br />

_[Der/Die Anteilseigner hat/haben]______ mit Mitteilung/Beschluss vom __[Datum]___<br />

erklärt, die <strong>Finanzierung</strong>sbeträge <strong>im</strong> Wege der Einlage / Querverbundverrechnung zu<br />

erbringen. Daher ergeht <strong>im</strong> Übrigen ein ablehnender <strong>Finanzierung</strong>sbescheid.<br />

2. Die <strong>Finanzierung</strong> ist best<strong>im</strong>mt <strong>zur</strong> Durchführung folgender Maßnahmen nach<br />

Maßgabe der <strong>Finanzierung</strong>srichtlinie und sonstiger Vorgaben <strong>des</strong> VRR und<br />

der Aufgabenträger:<br />

Baustein 1: Infrastrukturvorhaltung Mehrkosten bedingt durch die Vorhaltung von ortsfesten<br />

Anlagen und damit verbundenen Sicherheits- und Navigationssystemen.<br />

Baustein 2: verbund- und/oder aufgabenträgerbedingte Regie- und Vertriebsaufgaben<br />

Mehrkosten bedingt durch Aufgaben <strong>im</strong> Bereich Regie und Vertrieb, die das<br />

Verkehrsunternehmen ohne den Verbund und/oder Aufgabenträger-Vorgaben<br />

nicht hätte, sowie alle Mehrkosten bedingt durch die Erfüllung von Vorgaben<br />

der lokalen Aufgabenträger für den <strong>ÖSPV</strong>, <strong>des</strong> VRR und der Verbundvertragswerke.<br />

Baustein 3: Verbund- und/oder aufgabenträgerbedingte Fahrzeugqualitätsstandards<br />

(Mehrkosten bedingt durch verbund- und/oder aufgabenträgerbedingte<br />

Standards für Fahrzeuge, die über die Standards eines<br />

Vergleichsverkehrsunternehmens ohne diese Vorgaben hinaus entstehen, z.B.<br />

für Fahrzeugausstattung wie Kl<strong>im</strong>aanlage, Abgasreinigungssysteme usw.,<br />

einschließlich der Mehrkosten für die Vorhaltung)<br />

Baustein 4: verbund- und/oder aufgabenträgerbedingte Verkehrsmehr- oder –andersleistungen<br />

<strong>im</strong> Betriebsbereich: Mehrkosten bedingt durch Verkehrsmehr- oder –<br />

andersleistungen <strong>im</strong> Betriebsbereich, die durch den Verbund veranlasst sind<br />

und/oder durch Vorgaben <strong>des</strong> lokalen Aufgabenträgers für den <strong>ÖSPV</strong> <strong>im</strong><br />

Betriebsbereich entstehen, und ergebnisrelevante Auswirkungen auf die<br />

Kosten- und Erlösstruktur haben.<br />

3. <strong>Finanzierung</strong>sart/-höhe<br />

Die <strong>Finanzierung</strong> wird in der Form der Fehlbedarfsfinanzierung gemäß <strong>Finanzierung</strong>srichtlinie<br />

<strong>des</strong> Verkehrsverbun<strong>des</strong> <strong>Rhein</strong>-Ruhr gewährt.<br />

Anlage 4; Seite 13 von 22

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