04.07.2012 Aufrufe

Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein ...

Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein ...

Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anlage 4 <strong>zur</strong> <strong>Finanzierung</strong>srichtlinie<br />

<strong>Finanzierung</strong>sbescheid / Verbindliche Mitteilung<br />

IV.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage<br />

erhoben werden. Die Klage ist bei dem<br />

[alternativ, je nach Sitz <strong>des</strong> Verkehrsunternehmens]<br />

- Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstraße 1, 59821 Arnsberg<br />

- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf<br />

- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen<br />

schriftlich ein<strong>zur</strong>eichen oder <strong>zur</strong> Niederschrift <strong>des</strong> Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu<br />

erklären.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Anlage 4; Seite 17 von 22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!