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Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein ...

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Baustein 1: Infrastrukturvorhaltung<br />

Abfrageblätter<br />

Anlage 2 <strong>zur</strong> <strong>Finanzierung</strong>srichtlinie<br />

Anlage 2/1-2<br />

harmonisiert werden – dabei muss sichergestellt werden, dass der gewählte Ansatz<br />

beibehalten wird.<br />

Davon sind außerplanmäßige AfA/Sonderabschreibungen/erhöhte Abschreibungen<br />

gesondert mit Begründung anzugeben (Zeile 16).<br />

2) Zinsen<br />

Hier kommt entweder ein direkter individueller Ansatz der Zinsen für Infrastruktur, soweit<br />

eindeutig zuordenbar (Nachweisbarkeit muss gewährleistet sein) oder der Ansatz<br />

kalkulatorischer Zinsen in Betracht. Der gewählte Ansatz muss – auch bei einer späteren<br />

Aktualisierung – beibehalten werden. Die Berechnung bei kalkulatorischem Ansatz erfolgt in<br />

Anlehnung an den kalkulatorischen Zinssatz bei Preisen für öffentliche Aufträge (für alle VU<br />

einheitlich <strong>zur</strong>zeit bei 6,0 %).<br />

Berechnung: Restbuchwerte x Zinssatz (vgl. Hinweis zum RBW).<br />

3) Leasing/Pacht/Miete<br />

Leasing, Pacht und Miete der Fahrweganlagen, Betriebshöfe und Werkstätten und<br />

verbundene Sicherheits- und Navigationssysteme sind zu 100 % anzusetzen. Bei<br />

Leasinggestaltungen sind die Angaben gesondert zu erläutern (Nachweisbarkeit muss<br />

gewährleistet sein).<br />

Davon sind außerordentliche (einmalige)/aperiodische Aufwendungen/Erstattungen mit Begründungen<br />

jeweils gesondert anzugeben (Zeilen 17 und 18).<br />

4) Personalkosten<br />

Abgrenzung Personenkreis: Nur die Mitarbeiter, die unmittelbar für den Bau und die<br />

Vorhaltung/Instandhaltung (Wartung, Inspektion und Reparatur) der Anlagen <strong>des</strong><br />

Infrastrukturbereichs tätig werden (gewerblich inkl. Vorarbeiter und Meister). Anteilige Leitungskosten<br />

werden entweder direkt zugeordnet oder wie allgemeiner Overhead unter den<br />

allgemeinen Overheadkosten in Zeile 10 erfasst.<br />

Kostenumfang: Löhne und Gehälter zusätzlich Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge<br />

und Kosten der Zusatzversorgung.<br />

Davon sind außerplanmäßige (einmalige), aperiodische Kosten mit Begründung jeweils gesondert<br />

anzugeben (Zeilen 17 und 18).<br />

Daneben werden folgende weitere Personalkosten bei den Infrastrukturvorhaltekosten<br />

erfasst:<br />

Anlage 2/1-2; Seite 7 von 16

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