04.07.2012 Aufrufe

Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein ...

Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein ...

Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anlage 2 <strong>zur</strong> <strong>Finanzierung</strong>srichtlinie<br />

Baustein 4: Verbund- und/oder aufgabenträgerbedingte Verkehrsmehr-<br />

oder -andersleistungen <strong>im</strong> Betriebsbereich<br />

Anlage 2/4<br />

Stammanteil: Diese Anteile werden auch bei einem Wegfall von Verkehrsleistungen in<br />

SVZ weiterhin verkauft werden (= fixe Einnahmen).<br />

Bedarfsanteil: Diese Anteile werden nur <strong>im</strong> Bedarfsfall gekauft und fallen bei einem Wegfall<br />

von Verkehrsleistungen in SVZ ebenfalls weg (= variable Einnahmen/Grenzeinnahmen).<br />

Grenzanteil: Diese Anteile stellen die Einnahmen dar, die bei einem Wegfall von Verkehrsleistungen<br />

in SVZ nicht mehr erzielt werden könnten (variable Einnahmen/Grenzeinnahmen).<br />

relativer Erlös: Der relative Erlös stellt die Gewichtung bzw. das Verhältnis der Wertigkeit<br />

der Tickets untereinander dar.<br />

VRR<br />

Stamm-<br />

Anteil<br />

Bedarfs-<br />

Anteil<br />

Grenz-<br />

Anteil<br />

relativer<br />

Erlös<br />

Barfahrausweise 0% 100% 0% 2,0<br />

PremiumTickets 90% 0% 10% 1,2<br />

Monatskarten 90% 0% 10% 1,2<br />

SemesterTickets<br />

FirmenTickets<br />

100% 0% 0% 1,0<br />

YoungTicket 90% 0% 10% 1,0<br />

SchokoTicket 95% 0% 5% 1,0<br />

Dieses Verfahren berücksichtigt Mitnahmeeffekte und Bedarfs- und Grenzanteile.<br />

Auf Basis dieser Prämissen und durch Ergebnisse der Einnahmenaufteilung wird der Einnahmenanspruch<br />

nach Hauptverkehrszeit und Schwachverkehrszeit getrennt. Es wird dabei<br />

auf die gem. Schema ermittelten Grenzerlöse abgestellt.<br />

Um aktuellen Entwicklungen aus der Einnahmenaufteilung und der Tarifentwicklung Rechung<br />

zu tragen, werden <strong>zur</strong> Fortschreibung der Einnahmen die von den Verkehrsunternehmen<br />

zum Verbundetat gemeldeten Einnahmen aus Verbundtarif als Basis zugrunde gelegt.<br />

Diese werden gemäß den Ergebnissen nach dem oben beschriebenen Verfahren auf die<br />

verschiedenen Tagesarten und -zeiten und damit auch auf die Schwachverkehrszeit aufgeteilt.<br />

Anlage 2/4; Seite 17 von 42

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!