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Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein ...

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Anhang 3:<br />

Prüferrichtlinie<br />

Anlage 13 <strong>zur</strong> <strong>Finanzierung</strong>srichtlinie<br />

Muster-Bescheinigung über die Prüfung <strong>des</strong> Verwendungsnachweises gem. Ziff. 3.3 dieser Prüferrichtlinie:<br />

„Die vom Verkehrsunternehmen <strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> Verwendungsnachweises entsprechend dem<br />

Abfragekatalog nachgewiesenen Kosten, Erlöse und Leistungsdaten <strong>im</strong> Sinne der Anlage 2 <strong>zur</strong><br />

<strong>Finanzierung</strong>srichtlinie <strong>des</strong> VRR entsprechen den tatsächlichen, be<strong>im</strong> Verkehrsunternehmen<br />

<strong>im</strong> Jahr XXXX angefallenen Aufwendungen und Erträgen; sie sind vollständig und richtig aus<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung <strong>des</strong> Jahresabschlusses <strong>des</strong> Unternehmens abgeleitet. Die<br />

nachgewiesenen Leistungsdaten entsprechen den Unternehmensstatistiken. Soweit kalkulatorische<br />

Ansätze gem. <strong>Finanzierung</strong>srichtlinie zulässig sind, wurden diese richtig abgeleitet. Es<br />

wurden die Vorgaben der Prüferrichtlinie eingehalten.<br />

Die vom Verkehrsunternehmen <strong>im</strong> BS 4b gemeldeten Kosten enthalten nur Mehrkosten für Fahrer,<br />

die vor dem XX.XX.200X (Einstellung vor dem 01.01.2006, bzw. Einstellung vor erstmaliger<br />

Anwendung TV-N) bei VU XY beschäftigt waren.<br />

Eine berufsübliche Vollständigkeitserklärung haben wir als Anlage beigefügt.“<br />

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