Rahmenkonzept Gute Schulen Qualitätsmanagement ... - Kanton Zug
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Element 10 – Gemeinde<br />
Leistungsvereinbarungen<br />
Ziele<br />
− Erweiterung des Gestaltungsspielraums und Eigenverantwortung<br />
der <strong>Schulen</strong><br />
− Klare Trennung von strategischer und operativer Führung<br />
innerhalb der Gemeinde mit Zuordnung entsprechender<br />
Aufgaben und Kompetenzen auf die einzelnen<br />
Führungsebenen<br />
− Effiziente Organisationstrukturen<br />
− Gemeinsam mit der Schulleitung getragene Führungskultur<br />
− Entwicklung bzw. Profilbildung der Schule transparent<br />
und damit diskutierbar machen – gegen innen und<br />
gegen aussen<br />
Eingesetzte Mittel<br />
− Gemeindliche Kompetenzordnung mit Zuständigkeitsregelung,<br />
Funktionendiagramm und Pflichtenheften<br />
− Strategische Mehrjahresziele der Schulbehörde<br />
− Leistungsvereinbarungen und Jahresberichte der Schule/n<br />
− Schulbesuche der Behördenmitglieder zu den Qualitätsthemen<br />
der Schule<br />
Kurzbeschrieb<br />
Der Rahmen für die strategische Führung der Schule wird<br />
durch kantonale Vorgaben (den Bildungsauftrag 23 , das vorliegende<br />
<strong>Rahmenkonzept</strong> und kantonale Qualitätsschwerpunkte)<br />
gesetzt (obere Stufe).<br />
Auf der mittleren Stufe der Gemeinde bildet die Leistungsvereinbarung<br />
24 die Grundlage für die strategische Führung.<br />
Gemeinderat und Schulleitung vereinbaren regelmässig<br />
(d.h. alle 2 bis 4 Jahre) die Ziele. Mit diesem Instrument<br />
bringen Gemeinderat und Schulkommission zum Ausdruck,<br />
welches besondere gemeindliche Profil die Schule entwickeln<br />
soll. Damit übernehmen Gemeinderat und Schulkommission<br />
die politische Willensbildung, ohne jedoch der<br />
Schule operative Einzelheiten vorzuschreiben.<br />
Ressourcen<br />
− <strong>Kanton</strong>ales Muster-Q-Handbuch (mit Muster-Verfahren<br />
und -Formularen)<br />
− Workshops der Schulpräsidenten-Konferenz und Behördenschulung<br />
Verantwortlichkeit<br />
Die kommunale Schulbehörde ist im Rahmen der gesetzlichen<br />
Vorgaben verantwortlich für die strategische Führung<br />
des kommunalen Schulwesens.<br />
Mindeststandards<br />
9.1 Der Gemeinderat legt eine gemeindliche Kompetenzordnung<br />
mit klarer Aufgabenteilung zwischen<br />
Gemeinderat, Schulkommission (strategische<br />
Aufgaben) und Schulleitungen (operative Aufgaben)<br />
fest.<br />
9.2 Die Schulkommission genehmigt das von der Schulleitung<br />
erarbeitete QM-Konzept.<br />
9.3 Die Schulkommission prüft die Güte des Qualitätsmanagements<br />
der Schule anhand des kantonalen<br />
<strong>Rahmenkonzept</strong>s.<br />
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