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236 12/1999<br />
5. Prüfbericht der BH Kirchdorf an der Krems eingelangt am 18. Jän. 1999<br />
a) Am 27. Okt. 1998 hat die BH Kirchdorf die Kassengebarung der Marktgemeinde<br />
<strong>Windischgarsten</strong> geprüft und dabei festgestellt, daß der Kassenkreditrahmen,<br />
das ist ein Sechstel der ord. Einnnahmen des Voranschlages, somit<br />
ausgehend von 45.836.000,-- sind das 7.639.000,-- ATS. Tatsächlich hat der<br />
Kreditstand zum Zeitpunkt der Prüfung 11.972.975,12 ATS betragen und war<br />
daher um 4.334.600,-- ATS überschritten.<br />
b) Bei beiden örtlichen Geldinstituten wurde die Einräumung eines Kassenkreditrahmen<br />
in voller Höhe beantragt, das widerspricht den Bestimmungen des §<br />
83 der Oö. Gemeindeordnung 1990, da der Gesamtrahmen nicht überschritten<br />
werden darf.<br />
c) Die Vorhaben Ortsgestaltung, 550 Jahr Markt <strong>Windischgarsten</strong>, Skatepark,<br />
Landesausstellung, Sanierung Haus <strong>Windischgarsten</strong> 19 und 32 wurden ohne<br />
gesicherte Finanzierung begonnen bzw. fortgeführt, das widerspricht den Bestimmungen<br />
des § 21 Abs. 4 GemHKRO.<br />
Für die Vorhaben Ortsgestaltung, 550 Jahr Markt <strong>Windischgarsten</strong>, Skatepark,<br />
Landesausstellung, Sanierung Haus <strong>Windischgarsten</strong> 19 und 32 ist ein Grundsatzbeschluß<br />
nötig.<br />
Zur Frage von Herrn GV Beckel, ob dieser Grundsatzbeschluß zur Besserung<br />
der finanziellen Lage nötig ist, entgegnet Vizebgm. Stangl, daß es heute nur<br />
mehr eine Formsache ist, die aus seiner Sicht überholt ist, weil bereits in einigen<br />
Sitzungen über die Regelung der Finanzierung gesprochen wurde und jetzt nachträglich<br />
Beschlüsse zu fassen für Versäumnisse aus Vorperioden verändere ü-<br />
berhaupt nichts mehr.<br />
Herr Ing. Vögerl sagt, daß für solche Projekte, wenn Landesmittel oder Bedarfszuweisungen<br />
erwünscht sind, um aufsichtsbehördliche Genehmigung angesucht<br />
werden muß.<br />
Als Sofortmaßnahme schlägt Vizebürgermeister H. Stangl vor, daß für die bisher<br />
nicht genehmigten Projekte Zwischenfinanzierungsdarlehen aufgenommen werden.<br />
Die erforderlichen Darlehen werden ausgeschrieben, die Vergabe im Gemeinderat<br />
beschlossen, zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt und<br />
anschließend in Anspruch genommen. Dabei handelt es sich konkret um folgende<br />
Projekte:<br />
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