10.11.2014 Aufrufe

BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS

BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS

BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Prüfungen durch oder läßt sie durchführen, um festzustellen, ob <strong>die</strong><br />

e<strong>in</strong>schlägigen Normen richtig angewandt wur<strong>den</strong>, sofern der Hersteller<br />

sich dafür entschie<strong>den</strong> hat, <strong>die</strong>se anzuwen<strong>den</strong>;<br />

4.4.<br />

vere<strong>in</strong>bart mit dem Antragsteller <strong>den</strong> Ort, an dem <strong>die</strong> Untersuchungen<br />

und erforderlichen Prüfungen durchgeführt wer<strong>den</strong> sollen.<br />

5. Entspricht das Baumuster <strong>den</strong> Bestimmungen der Richtl<strong>in</strong>ie, so stellt <strong>die</strong><br />

benannte Stelle dem Antragsteller e<strong>in</strong>e EG-Baumusterprüfbesche<strong>in</strong>igung aus.<br />

Die Besche<strong>in</strong>igung enthält Name und Anschrift des Herstellers, Ergebnisse<br />

der Prüfung, etwaige Bed<strong>in</strong>gungen für <strong>die</strong> Gültigkeit der Besche<strong>in</strong>igung und<br />

<strong>die</strong> für <strong>die</strong> I<strong>den</strong>tifizierung des zugelassenen Baumusters erforderlichen<br />

Angaben ( 7 ).<br />

E<strong>in</strong>e Liste der wichtigen technischen Unterlagen wird der Besche<strong>in</strong>igung<br />

beigefügt und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kopie von der benannten Stelle aufbewahrt.<br />

Lehnt <strong>die</strong> benannte Stelle es ab, dem Hersteller e<strong>in</strong>e EG-<br />

Baumusterprüfbesche<strong>in</strong>igung auszustellen, so gibt sie dafür e<strong>in</strong>e ausführliche<br />

Begründung.<br />

Es ist e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>spruchsverfahren vorzusehen.<br />

6. Der Antragsteller unterrichtet <strong>die</strong> benannte Stelle, der <strong>die</strong> technischen<br />

Unterlagen zur EG-Baumusterbesche<strong>in</strong>igung vorliegen, über alle Änderungen<br />

an dem zugelassenen Produkt, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>er neuen Zulassung bedürfen, soweit<br />

<strong>die</strong>se Änderungen <strong>die</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit <strong>den</strong> grundlegen<strong>den</strong><br />

Anforderungen oder <strong>den</strong> vorgeschriebenen Bed<strong>in</strong>gungen für <strong>die</strong> Benutzung<br />

des Produkts bee<strong>in</strong>trächtigen können. Diese neue Zulassung wird <strong>in</strong> Form<br />

e<strong>in</strong>er Ergänzung der ursprünglichen EG-Baumusterprüfbesche<strong>in</strong>igung erteilt.<br />

7. Jede benannte Stelle macht <strong>den</strong> übrigen benannten Stellen e<strong>in</strong>schlägige<br />

Angaben über <strong>die</strong> EGBaumusterprüfbesche<strong>in</strong>igungen und <strong>die</strong> ausgestellten<br />

bzw. zurückgezogenen Ergänzungen ( 8 ).<br />

8. Die übrigen benannten Stellen können Kopien der EG-<br />

Baumusterprüfbesche<strong>in</strong>igungen und/oder der Ergänzungen erhalten. Die<br />

Anhänge der Besche<strong>in</strong>igungen wer<strong>den</strong> für <strong>die</strong> übrigen benannten Stellen zur<br />

Verfügung gehalten.<br />

9. Der Hersteller oder se<strong>in</strong> Bevollmächtigter bewahrt zusammen mit <strong>den</strong><br />

technischen Unterlagen e<strong>in</strong>e Kopie der EG-Baumusterprüfbesche<strong>in</strong>igung und<br />

ihrer Ergänzungen m<strong>in</strong>destens zehn Jahre lang nach Herstellung des letzten<br />

Produkts ( 9 ) auf.<br />

S<strong>in</strong>d weder der Hersteller noch se<strong>in</strong> Bevollmächtigter <strong>in</strong> der<br />

Geme<strong>in</strong>schaft ansässig, so fällt <strong>die</strong>se Verpflichtung zur Bereithaltung<br />

der technischen Unterlagen der Person zu, <strong>die</strong> für das Inverkehrbr<strong>in</strong>gen<br />

des Produkts auf dem Geme<strong>in</strong>schaftsmarkt verantwortlich ist.<br />

Modul C (Konformität mit der Bauart)<br />

1. Dieses Modul beschreibt <strong>den</strong> Teil des Verfahrens, bei dem der Hersteller oder<br />

se<strong>in</strong> <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft ansässiger Bevollmächtigter sicherstellt und erklärt,<br />

daß <strong>die</strong> betreffen<strong>den</strong> Produkte der <strong>in</strong> der EG-Baumusterprüfesche<strong>in</strong>igung<br />

beschriebenen Bauart entsprechen und <strong>die</strong> Anforderungen der für sie<br />

gelten<strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ie erfüllen. Der Hersteller oder se<strong>in</strong> <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!