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BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS

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durch e<strong>in</strong>en Mitgliedstaat, daß <strong>die</strong> CE-Kennzeichnung<br />

unberechtigterweise angebracht wurde, der Hersteller oder se<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft ansässiger Bevollmächtigter verpflichtet,<br />

das Produkt wieder <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang mit <strong>den</strong><br />

Konformitätsbestimmungen zu br<strong>in</strong>gen und <strong>den</strong> weiteren<br />

Verstoß unter <strong>den</strong> von <strong>die</strong>sem Mitgliedstaat festgelegten<br />

Bed<strong>in</strong>gungen zu verh<strong>in</strong>dern. Falls <strong>die</strong> Nichtübere<strong>in</strong>stimmung<br />

weiterbesteht, muß der Mitgliedstaat alle geeigneten<br />

Maßnahmen ergreifen, um das Inverkehrbr<strong>in</strong>gen des<br />

betreffen<strong>den</strong> Produkts e<strong>in</strong>zuschränken oder zu untersagen bzw.<br />

um zu gewährleisten, daß es nach <strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schutzklauseln<br />

vorgesehenen Verfahren vom Markt zurückgezogen wird.<br />

II. MODULE FÜR DE KONFORMITÄTSBEWERTUNG<br />

Erläuterungen<br />

In E<strong>in</strong>zelrichtl<strong>in</strong>ien kann vorgeschrieben wer<strong>den</strong>, daß <strong>die</strong> CE-Kennzeichnung auf der<br />

Verpackung oder <strong>den</strong> Begleitunterlagen statt auf dem Produkt selbst angebracht<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

Die Konformitätserklärung oder -besche<strong>in</strong>igung (je nachdem, welches Papier <strong>in</strong> der<br />

betreffen<strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ie genannt ist) gilt entweder für e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnes oder für mehrere<br />

Produkte und wird <strong>den</strong> Produkten entweder beigefügt oder vom Hersteller<br />

aufbewahrt. Wie im E<strong>in</strong>zelfall vorzugehen ist, wird <strong>in</strong> der betreffen<strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ie<br />

angegeben.<br />

Wird auf e<strong>in</strong>en Artikel verwiesen, so bezieht sich <strong>die</strong>s auf <strong>die</strong> Standardabsätze des<br />

Anhangs II B der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 (ABI. Nr. C 136 vom 4.<br />

6. 1985, S. 1), <strong>die</strong> Standardartikel der auf dem neuen Konzept basieren<strong>den</strong><br />

Richtl<strong>in</strong>ien gewor<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d.<br />

Im Rahmen von INSIS ist vorgesehen, <strong>die</strong> DV-gestützte Übermittlung der<br />

Besche<strong>in</strong>igungen und sonstigen Dokumente der benannten Stellen<br />

weiterzuentwickeln.<br />

In E<strong>in</strong>zelrichtl<strong>in</strong>ien können <strong>die</strong> Module A, C und H durch weitere, <strong>in</strong> <strong>den</strong> Feldern der<br />

Module angegebene Abschnitte mit zusätzlichen Bestimmungen ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

Das Modul C ist <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Modul B (EG-Baumusterprüfung) zu verwen<strong>den</strong>.<br />

Die Module D, E und F wer<strong>den</strong> normalerweise ebenfalls <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Modul B<br />

verwendet; <strong>in</strong> Sonderfällen (beispielsweise bei sehr e<strong>in</strong>fachem Entwurf und e<strong>in</strong>facher<br />

Bauweise der Produkte) können sie allerd<strong>in</strong>gs auch e<strong>in</strong>zeln verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

Modul A (Interne Fertigungskontrolle)<br />

1. Dieses Modul beschreibt das Verfahren, bei dem der Hersteller oder se<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />

der Geme<strong>in</strong>schaft ansässiger Bevollmächtigter, der <strong>die</strong> Verpflichtungen nach<br />

Nummer 2 erfüllt, sicherstellt und erklärt, daß <strong>die</strong> betreffen<strong>den</strong> Produkte <strong>die</strong> für

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