BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS
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(18) Dies ist <strong>die</strong> Norm EN 29003, <strong>die</strong> bei Bedarf ergänzt wird, um <strong>den</strong><br />
Besonderheiten der Produkte, für <strong>die</strong> sie gilt, Rechnung zu tragen.<br />
(19) Die Zeitabstände können <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelrichtl<strong>in</strong>ien festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />
(20) In <strong>den</strong> E<strong>in</strong>zelrichtl<strong>in</strong>ien kann <strong>die</strong>ser Zeitraum geändert wer<strong>den</strong>.<br />
(21) Insbesondere für <strong>die</strong>sen Passus könnten <strong>die</strong> E<strong>in</strong>zelrichtl<strong>in</strong>ien unterschiedliche<br />
Bestimmungen vorsehen.<br />
(22) Wird <strong>die</strong>ses Modul ohne Modul B angewandt, so gilt folgendes<br />
• Zwischen <strong>den</strong> Nummern 1 und 2 wer<strong>den</strong> zur Ergänzung <strong>die</strong> Nummern 2 und 3<br />
des Moduls A e<strong>in</strong>gefügt, um <strong>die</strong> Notwendigkeit technischer Unterlagen<br />
e<strong>in</strong>zuführen.<br />
• Der Text <strong>in</strong> Klammern entfällt.<br />
(23) In E<strong>in</strong>zelrichtl<strong>in</strong>ien können <strong>die</strong> Auswahlmöglichkeiten des Herstellers<br />
e<strong>in</strong>geschränkt wer<strong>den</strong>.<br />
(24) Diese Frist kann <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelrichtl<strong>in</strong>ien geändert wer<strong>den</strong>.<br />
(25) Der Inhalt der technischen Unterlagen muß <strong>in</strong> jeder e<strong>in</strong>zelnen Richtl<strong>in</strong>ie<br />
entsprechend <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Erzeugnissen festgelegt wer<strong>den</strong>. Soweit <strong>die</strong>s für <strong>die</strong><br />
Bewertung relevant ist, müssen <strong>die</strong> Unterlagen beispielsweise folgendes enthalten<br />
• e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Beschreibung des Produkttyps;<br />
• Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Baugruppen,<br />
Schaltkreise usw.;<br />
• Beschreibungen und Erläuterungen, <strong>die</strong> zum Verständnis der genannten<br />
Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Produkts erforderlich<br />
s<strong>in</strong>d;<br />
• e<strong>in</strong>e Liste der <strong>in</strong> Artikel 5 genannten, ganz oder teilweise angewandten<br />
Normen sowie e<strong>in</strong>e Beschreibung der zur Erfüllung der grundlegen<strong>den</strong><br />
Anforderungen gewählten Lösungen, soweit <strong>die</strong> <strong>in</strong> Artikel 5 genannten<br />
Normen nicht angewandt wor<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d;<br />
• <strong>die</strong> Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw.;