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BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS

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1. Dieses Modul beschreibt das Verfahren, bei dem der Hersteller, der <strong>die</strong><br />

Verpflichtungen nach Nummer 2 erfüllt, sicherstellt und erklärt, daß <strong>die</strong><br />

betreffen<strong>den</strong> Produkte (der <strong>in</strong> der EG-Baumusterprüfbesche<strong>in</strong>igung<br />

beschriebenen Bauart entsprechen und) <strong>die</strong> für sie gelten<strong>den</strong> Anforderungen<br />

der Richtl<strong>in</strong>ie erfüllen. Der Hersteller oder se<strong>in</strong> <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft ansässige<br />

Bevollmächtigte br<strong>in</strong>gt an jedem Produkt <strong>die</strong> CE-Kennzeichnung an und stellt<br />

e<strong>in</strong>e schriftliche Konformitätserklärung aus. Der CE-Kennzeichnung wird <strong>die</strong><br />

Kennummer der benannten Stelle h<strong>in</strong>zugefügt, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> EG-Überwachung<br />

gemäß Nummer 4 zuständig ist.<br />

2. Der Hersteller unterhält e<strong>in</strong> zugelassenes Qualitätssicherungssystem für<br />

Herstellung, Endabnahme und Prüfung gemäß Nummer 3 und unterliegt der<br />

Überwachung gemäß Nummer 4.<br />

3. Qualitätssicherungssystem<br />

3.1.<br />

Der Hersteller beantragt bei e<strong>in</strong>er benannten Stelle se<strong>in</strong>er Wahl <strong>die</strong><br />

Bewertung se<strong>in</strong>es Qualitätssicherungssystems für <strong>die</strong> betreffen<strong>den</strong><br />

Produkte.<br />

Der Antrag enthält folgendes:<br />

• alle e<strong>in</strong>schlägigen Angaben über <strong>die</strong> vorgesehene<br />

Produktkategorie;<br />

• <strong>die</strong> Unterlagen über das Qualitätssicherungssystem;<br />

• gegebenenfalls <strong>die</strong> technischen Unterlagen über das<br />

zugelassene Baumuster und e<strong>in</strong>e Kopie der EG-<br />

Baumusterprüfbesche<strong>in</strong>igung.<br />

3.2.<br />

Das Qualitätssicherungssystem muß <strong>die</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung der<br />

Produkte (mit der <strong>in</strong> der EG-Baumusterprüfbesche<strong>in</strong>igung<br />

beschriebenen Bauart und) mit <strong>den</strong> für sie gelten<strong>den</strong> Anforderungen<br />

der Richtl<strong>in</strong>ie gewährleisten.<br />

Alle vom Hersteller berücksichtigten Grundlagen, Anforderungen und<br />

Vorschriften s<strong>in</strong>d systematisch und ordnungsgemäß <strong>in</strong> Form<br />

schriftlicher Maßnahmen, Verfahren und Anweisungen<br />

zusammenzustellen. Diese Unterlagen über das<br />

Qualitätssicherungssystem sollen sicherstellen, daß <strong>die</strong><br />

Qualitätssicherungsprogramme, -pläne, -handbücher und -berichte<br />

e<strong>in</strong>heitlich ausgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Sie müssen <strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>e angemessene Beschreibung folgender<br />

Punkte enthalten:<br />

• Qualitätsziele sowie organisatorischer Aufbau, Zuständigkeiten<br />

und Befugnisse des Managements <strong>in</strong> bezug auf <strong>die</strong><br />

Produktqualität;<br />

• Fertigungsverfahren, Qualitätskontroll- und<br />

Qualitätssicherungstechniken und andere systematische<br />

Maßnahmen;

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