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BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS

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2. Der Hersteller unterhält e<strong>in</strong> zugelassenes Qualitätssicherungssystem für<br />

Entwurf, Herstellung sowie Endabnahme und Prüfung nach Nummer 3 und<br />

unterliegt der Überwachung nach Nummer 4.<br />

3. Qualitätssicherungssystem<br />

3.1.<br />

Der Hersteller beantragt bei e<strong>in</strong>er benannten Stelle <strong>die</strong> Bewertung<br />

se<strong>in</strong>es Qualitätssicherungssystems.<br />

Der Antrag enthält folgendes:<br />

• alle e<strong>in</strong>schlägigen Angaben über <strong>die</strong> vorgesehene<br />

Produktkategorie;<br />

• <strong>die</strong> Unterlagen über das Qualitätssicherungssystem.<br />

3.2.<br />

Das Qualitätssicherungssystem muß <strong>die</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung der<br />

Produkte mit <strong>den</strong> für sie gelten<strong>den</strong> Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ie<br />

gewährleisten.<br />

Alle vom Hersteller berücksichtigten Grundlagen, Anforderungen und<br />

Vorschriften s<strong>in</strong>d systematisch und ordnungsgemäß <strong>in</strong> Form<br />

schriftlicher Maßnahmen, Verfahren und Anweisungen<br />

zusammenzustellen. Diese Unterlagen über das<br />

Qualitätssicherungssystem sollen sicherstellen, daß <strong>die</strong><br />

Qualitätssicherungsgrundsätze und -verfahren wie z. B.<br />

Qualitätssicherungsprogramme, -pläne, -handbücher und -berichte<br />

e<strong>in</strong>heitlich ausgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Sie müssen <strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>e angemessene Beschreibung folgender<br />

Punkte enthalten:<br />

• Qualitätsziele sowie organisatorischer Aufbau, Zuständigkeiten<br />

und Befugnisse des Managements <strong>in</strong> bezug auf Entwurf und<br />

Produktqualität;<br />

• technische Konstruktionsspezifikationen, e<strong>in</strong>schließlich der<br />

angewandten Normen, sowie-wenn <strong>die</strong> <strong>in</strong> Artikel 5 genannten<br />

Normen nicht vollständig angewendet wur<strong>den</strong>-<strong>die</strong> Mittel, mit<br />

<strong>den</strong>en gewährleistet wer<strong>den</strong> soll, daß <strong>die</strong> e<strong>in</strong>schlägigen<br />

grundlegen<strong>den</strong> Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ie erfüllt wer<strong>den</strong>;<br />

• Techniken zur Kontrolle und Prüfung des<br />

Entwicklungsergebnisses, Verfahren und systematische<br />

Maßnahmen, <strong>die</strong> bei der Entwicklung der zur betreffen<strong>den</strong><br />

Produktkategorie gehören<strong>den</strong> Produkte angewandt wer<strong>den</strong>;<br />

• entsprechende Fertigungs-, Qualitätskontrolle- und<br />

Qualitätssicherungstechniken, angewandte Verfahren und<br />

systematische Maßnahmen;<br />

• vor, während und nach der Herstellung durchgeführte<br />

Untersuchungen und Prüfungen unter Angabe ihrer Häufigkeit;

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