BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS
BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS
BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2. Der Hersteller unterhält e<strong>in</strong> zugelassenes Qualitätssicherungssystem für<br />
Entwurf, Herstellung sowie Endabnahme und Prüfung nach Nummer 3 und<br />
unterliegt der Überwachung nach Nummer 4.<br />
3. Qualitätssicherungssystem<br />
3.1.<br />
Der Hersteller beantragt bei e<strong>in</strong>er benannten Stelle <strong>die</strong> Bewertung<br />
se<strong>in</strong>es Qualitätssicherungssystems.<br />
Der Antrag enthält folgendes:<br />
• alle e<strong>in</strong>schlägigen Angaben über <strong>die</strong> vorgesehene<br />
Produktkategorie;<br />
• <strong>die</strong> Unterlagen über das Qualitätssicherungssystem.<br />
3.2.<br />
Das Qualitätssicherungssystem muß <strong>die</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung der<br />
Produkte mit <strong>den</strong> für sie gelten<strong>den</strong> Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ie<br />
gewährleisten.<br />
Alle vom Hersteller berücksichtigten Grundlagen, Anforderungen und<br />
Vorschriften s<strong>in</strong>d systematisch und ordnungsgemäß <strong>in</strong> Form<br />
schriftlicher Maßnahmen, Verfahren und Anweisungen<br />
zusammenzustellen. Diese Unterlagen über das<br />
Qualitätssicherungssystem sollen sicherstellen, daß <strong>die</strong><br />
Qualitätssicherungsgrundsätze und -verfahren wie z. B.<br />
Qualitätssicherungsprogramme, -pläne, -handbücher und -berichte<br />
e<strong>in</strong>heitlich ausgelegt wer<strong>den</strong>.<br />
Sie müssen <strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>e angemessene Beschreibung folgender<br />
Punkte enthalten:<br />
• Qualitätsziele sowie organisatorischer Aufbau, Zuständigkeiten<br />
und Befugnisse des Managements <strong>in</strong> bezug auf Entwurf und<br />
Produktqualität;<br />
• technische Konstruktionsspezifikationen, e<strong>in</strong>schließlich der<br />
angewandten Normen, sowie-wenn <strong>die</strong> <strong>in</strong> Artikel 5 genannten<br />
Normen nicht vollständig angewendet wur<strong>den</strong>-<strong>die</strong> Mittel, mit<br />
<strong>den</strong>en gewährleistet wer<strong>den</strong> soll, daß <strong>die</strong> e<strong>in</strong>schlägigen<br />
grundlegen<strong>den</strong> Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ie erfüllt wer<strong>den</strong>;<br />
• Techniken zur Kontrolle und Prüfung des<br />
Entwicklungsergebnisses, Verfahren und systematische<br />
Maßnahmen, <strong>die</strong> bei der Entwicklung der zur betreffen<strong>den</strong><br />
Produktkategorie gehören<strong>den</strong> Produkte angewandt wer<strong>den</strong>;<br />
• entsprechende Fertigungs-, Qualitätskontrolle- und<br />
Qualitätssicherungstechniken, angewandte Verfahren und<br />
systematische Maßnahmen;<br />
• vor, während und nach der Herstellung durchgeführte<br />
Untersuchungen und Prüfungen unter Angabe ihrer Häufigkeit;