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BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS

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harmonisierte Norm anwen<strong>den</strong> ( 18 ), wird von der Erfüllung <strong>die</strong>ser<br />

Anforderungen ausgegangen.<br />

M<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Mitglied des Bewertungsteams soll über Erfahrungen<br />

mit der Bewertung der betreffen<strong>den</strong> Produkttechnik verfügen. Das<br />

Bewertungsverfahren umfaßt auch e<strong>in</strong>en Besuch des Herstellerwerks.<br />

Die Entscheidung wird dem Hersteller mitgeteilt. Die Mitteilung enthält<br />

<strong>die</strong> Ergebnisse der Prüfung und e<strong>in</strong>e Begründung der Entscheidung.<br />

3.4.<br />

Der Hersteller verpflichtet sich, <strong>die</strong> Verpflichtungen aus dem<br />

zugelassenen Qualitätssicherungssystem zu erfüllen und <strong>die</strong>ses so<br />

aufrechtzuerhalten, daß es angemessen und wirksam bleibt.<br />

Der Hersteller oder se<strong>in</strong> Bevollmächtigter unterrichtet <strong>die</strong> benannte<br />

Stelle, <strong>die</strong> das Qualitätssicherungssystem zugelassen hat, laufend über<br />

alle geplanten Aktualisierungen des Qualitätssicherungssystems.<br />

Die benannte Stelle prüft <strong>die</strong> geplanten Änderungen und entscheidet,<br />

ob das geänderte Qualitätssicherungssystem <strong>den</strong> <strong>in</strong> Nummer 3.2<br />

genannten Anforderungen noch entspricht oder ob e<strong>in</strong>e erneute<br />

Bewertung erforderlich ist.<br />

Sie teilt ihre Entscheidung dem Hersteller mit. Die Mitteilung enthält <strong>die</strong><br />

Ergebnisse der Prüfung und e<strong>in</strong>e Begründung der Entscheidung.<br />

4. Überwachung unter der Verantwortung der benannten Stelle<br />

4.1.<br />

Die Überwachung soll gewährleisten, daß der Hersteller <strong>die</strong><br />

Verpflichtungen aus dem zugelassenen Qualitätssicherungssystem<br />

vorschriftsmäßig erfüllt.<br />

4.2.<br />

Der Hersteller gewährt der benannten Stelle zu Inspektionszwecken<br />

Zugang zu <strong>den</strong> Abnahme-, Prüf- und Lagere<strong>in</strong>richtungen und stellt ihr<br />

alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Hierzu gehören<br />

<strong>in</strong>sbesondere<br />

• Unterlagen über das Qualitätssicherungssystem;<br />

• technische Unterlagen;<br />

• <strong>die</strong> Qualitätsberichte, wie Prüfberichte, Prüfdaten, Eichdaten,<br />

Berichte über <strong>die</strong> Qualifikation der <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Bereich<br />

beschäftigten Mitarbeiter usw.<br />

4.3.<br />

Die benannte Stelle führt regelmäßig ( 19 ) Audits durch, um<br />

sicherzustellen, daß der Hersteller das Qualitätssicherungssystem<br />

aufrechterhält und anwendet, und übergibt ihm e<strong>in</strong>en Bericht über das<br />

Qualitätsaudit.

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