BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS
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harmonisierte Norm anwen<strong>den</strong> ( 18 ), wird von der Erfüllung <strong>die</strong>ser<br />
Anforderungen ausgegangen.<br />
M<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Mitglied des Bewertungsteams soll über Erfahrungen<br />
mit der Bewertung der betreffen<strong>den</strong> Produkttechnik verfügen. Das<br />
Bewertungsverfahren umfaßt auch e<strong>in</strong>en Besuch des Herstellerwerks.<br />
Die Entscheidung wird dem Hersteller mitgeteilt. Die Mitteilung enthält<br />
<strong>die</strong> Ergebnisse der Prüfung und e<strong>in</strong>e Begründung der Entscheidung.<br />
3.4.<br />
Der Hersteller verpflichtet sich, <strong>die</strong> Verpflichtungen aus dem<br />
zugelassenen Qualitätssicherungssystem zu erfüllen und <strong>die</strong>ses so<br />
aufrechtzuerhalten, daß es angemessen und wirksam bleibt.<br />
Der Hersteller oder se<strong>in</strong> Bevollmächtigter unterrichtet <strong>die</strong> benannte<br />
Stelle, <strong>die</strong> das Qualitätssicherungssystem zugelassen hat, laufend über<br />
alle geplanten Aktualisierungen des Qualitätssicherungssystems.<br />
Die benannte Stelle prüft <strong>die</strong> geplanten Änderungen und entscheidet,<br />
ob das geänderte Qualitätssicherungssystem <strong>den</strong> <strong>in</strong> Nummer 3.2<br />
genannten Anforderungen noch entspricht oder ob e<strong>in</strong>e erneute<br />
Bewertung erforderlich ist.<br />
Sie teilt ihre Entscheidung dem Hersteller mit. Die Mitteilung enthält <strong>die</strong><br />
Ergebnisse der Prüfung und e<strong>in</strong>e Begründung der Entscheidung.<br />
4. Überwachung unter der Verantwortung der benannten Stelle<br />
4.1.<br />
Die Überwachung soll gewährleisten, daß der Hersteller <strong>die</strong><br />
Verpflichtungen aus dem zugelassenen Qualitätssicherungssystem<br />
vorschriftsmäßig erfüllt.<br />
4.2.<br />
Der Hersteller gewährt der benannten Stelle zu Inspektionszwecken<br />
Zugang zu <strong>den</strong> Abnahme-, Prüf- und Lagere<strong>in</strong>richtungen und stellt ihr<br />
alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Hierzu gehören<br />
<strong>in</strong>sbesondere<br />
• Unterlagen über das Qualitätssicherungssystem;<br />
• technische Unterlagen;<br />
• <strong>die</strong> Qualitätsberichte, wie Prüfberichte, Prüfdaten, Eichdaten,<br />
Berichte über <strong>die</strong> Qualifikation der <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Bereich<br />
beschäftigten Mitarbeiter usw.<br />
4.3.<br />
Die benannte Stelle führt regelmäßig ( 19 ) Audits durch, um<br />
sicherzustellen, daß der Hersteller das Qualitätssicherungssystem<br />
aufrechterhält und anwendet, und übergibt ihm e<strong>in</strong>en Bericht über das<br />
Qualitätsaudit.