BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS
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Produkts m<strong>in</strong>destens zehn Jahre lang ( 24 ) e<strong>in</strong>e Kopie der<br />
Konformitätserklärung auf.<br />
4. Kontrolle und Erprobung jedes e<strong>in</strong>zelnen Produkts<br />
4.1.<br />
Alle Produkte wer<strong>den</strong> e<strong>in</strong>zeln geprüft und dabei entsprechen<strong>den</strong><br />
Prüfungen, wie sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>in</strong> Artikel 5 genannten Normen vorgesehen<br />
s<strong>in</strong>d, oder gleichwertigen Prüfungen unterzogen, um ihre<br />
Übere<strong>in</strong>stimmung (mit der <strong>in</strong> der EG-Baumusterprüfbesche<strong>in</strong>igung<br />
beschriebenen Bauart und) mit <strong>den</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Anforderungen der<br />
Richtl<strong>in</strong>ie zu überprüfen.<br />
4.2.<br />
Die benannte Stelle br<strong>in</strong>gt an jedem zugelassenen Produkt ihre<br />
Kennummer an oder läßt <strong>die</strong>se anbr<strong>in</strong>gen und stellt e<strong>in</strong>e schriftliche<br />
Konformitätsbesche<strong>in</strong>igung über <strong>die</strong> vorgenommenen Prüfungen aus.<br />
4.3.<br />
Der Hersteller oder se<strong>in</strong> Bevollmächtigter muß auf Verlangen <strong>die</strong><br />
Konformitätsbesche<strong>in</strong>igungen der benannten Stelle vorlegen können.<br />
5. Statistische Kontrolle<br />
5.1.<br />
Der Hersteller legt se<strong>in</strong>e Produkte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlichen Losen vor und trifft<br />
alle erforderlichen Maßnahmen, damit der Herstellungsprozeß <strong>die</strong><br />
E<strong>in</strong>heitlichkeit aller produzierten Lose gewährleistet.<br />
5.2.<br />
Alle Produkte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlichen Losen für <strong>die</strong> Prüfung bereitzuhalten.<br />
Jedem Los wird e<strong>in</strong> beliebiges Probestück entnommen. Die<br />
Probestücke wer<strong>den</strong> e<strong>in</strong>zeln geprüft und dabei entsprechen<strong>den</strong><br />
Prüfungen, wie sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>in</strong> Artikel 5 genannten Normen vorgesehen<br />
s<strong>in</strong>d, oder gleichwertigen Prüfungen unterzogen, um ihre<br />
Übere<strong>in</strong>stimmung mit <strong>den</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ie<br />
zu überprüfen und zu entschei<strong>den</strong>, ob das Los akzeptiert oder<br />
abgelehnt wer<strong>den</strong> soll.<br />
5.3.<br />
Bei dem statistischen Verfahren s<strong>in</strong>d folgende Punkte zu<br />
berücksichtigen:<br />
(Hier s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> entsprechen<strong>den</strong> Angaben e<strong>in</strong>zutragen, z. B. <strong>die</strong><br />
anzuwen<strong>den</strong>de statistische Methode, der Stichprobenplan mit <strong>den</strong><br />
funktionsspezifischen Besonderheiten usw.)<br />
5.4.<br />
Wird e<strong>in</strong> Los akzeptiert, so br<strong>in</strong>gt <strong>die</strong> benannte Stelle ihre Kennummer<br />
an jedem Produkt an oder läßt sie anbr<strong>in</strong>gen und stellt e<strong>in</strong>e schriftliche<br />
Konformitätsbesche<strong>in</strong>igung über <strong>die</strong> vorgenommenen Prüfungen aus.