BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS
BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS
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Bezugnahme auf e<strong>in</strong>e andere ordnungsgemäße<br />
Konformitätskennzeichnung als <strong>die</strong> CE-Kennzeichnung <strong>in</strong> ihre<br />
e<strong>in</strong>zelstaatlichen Regelungen aufzunehmen.<br />
f. Die CE-Kennzeichnung erfolgt im Verlauf der<br />
Produktionsüberwachungsphase.<br />
g. H<strong>in</strong>ter der CE-Kennzeichnung steht <strong>die</strong> Kennummer der gemäß<br />
Abschnitt A benannten Stelle, <strong>die</strong> gegebenenfalls bei der<br />
Produktionsüberwachung im S<strong>in</strong>ne <strong>die</strong>ses Beschlusses<br />
e<strong>in</strong>geschaltet wurde.<br />
Die Kennummer wird von der Kommission im Rahmen des<br />
Verfahrens der Notifizierung der Stellen vergeben. Die<br />
Verzeichnisse der benannten Stellen wer<strong>den</strong> von der<br />
Kommission im Amtsblatt der Europäischen Geme<strong>in</strong>schaften<br />
veröffentlicht und regelmäßig auf <strong>den</strong> neuesten Stand gebracht.<br />
E<strong>in</strong>e benannte Stelle erhält auch dann nur e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige<br />
Kennummer, wenn sie im Rahmen mehrerer Richtl<strong>in</strong>ien benannt<br />
wird. Die Kommission gewährleistet, daß jede benannte Stelle<br />
nur e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige Kennummer erhält, ungeachtet der Zahl der<br />
Richtl<strong>in</strong>ien, im Rahmen derer sie benannt wird.<br />
h. Bei e<strong>in</strong>igen Erzeugnissen s<strong>in</strong>d Bestimmungen über ihre<br />
Verwendung erforderlich. In <strong>die</strong>sen Fällen steht h<strong>in</strong>ter der CE-<br />
Kennzeichnung und der Kennummer der benannten Stelle e<strong>in</strong><br />
Piktogramm oder e<strong>in</strong> anderer H<strong>in</strong>weis zur Erläuterung z. B. der<br />
Verwendungsart.<br />
i. Es ist nicht zulässig, irgende<strong>in</strong>e andere Kennzeichnung<br />
anzubr<strong>in</strong>gen, durch <strong>die</strong> Dritte h<strong>in</strong>sichtlich der Bedeutung und des<br />
Schriftbildes der CE-Kennzeichnung irregeführt wer<strong>den</strong> könnten.<br />
j. E<strong>in</strong> Erzeugnis kann verschie<strong>den</strong>e Zeichen tragen, z. B. zur<br />
Angabe der Konformität mit nationalen oder europäischen<br />
Normen oder mit <strong>den</strong> klassischen Richtl<strong>in</strong>ien zur fakultativen<br />
Harmonisierung, sofern sie nicht zu Verwechslungen mit der CE-<br />
Kennzeichnung führen können.<br />
Daher dürfen <strong>die</strong>se Angaben nur dann auf dem Erzeugnis, der<br />
Verpackung oder <strong>den</strong> Begleitunterlagen angebracht wer<strong>den</strong>,<br />
wenn sie Leserlichkeit und Sichtbarkeit der CE-Kennzeichnung<br />
nicht bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />
k. Die CE-Kennzeichnung wird dem Hersteller oder se<strong>in</strong>em <strong>in</strong> der<br />
Geme<strong>in</strong>schaft ansässigen Bevollmächtigten angebracht. In<br />
begründeten Ausnahmefällen können <strong>die</strong> E<strong>in</strong>zelrichtl<strong>in</strong>ien<br />
vorsehen, daß <strong>die</strong> CE-Kennzeichnung von dem für das<br />
Inverkehrbr<strong>in</strong>gen des Produkts auf dem Geme<strong>in</strong>schaftsmarkt<br />
Verantwortlichen angebracht wer<strong>den</strong> kann.<br />
Die Kennummer der benannten Stelle wird unter deren<br />
Verantwortlichkeit entweder von ihr selbst, vom Hersteller oder<br />
von se<strong>in</strong>em <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft ansässigen Bevollmächtigten<br />
angebracht.<br />
l. Die Mitgliedstaaten erlassen alle erforderlichen <strong>in</strong>nerstaatlichen<br />
Rechtsvorschriften, um jede Verwechslung und je<strong>den</strong> Mißbrauch<br />
der CE-Kennzeichnung zu unterb<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />
Unbeschadet der Bestimmungen <strong>in</strong> der betreffen<strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ie<br />
über <strong>die</strong> Anwendung der Schutzklausel ist bei der Feststellung