BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS
BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS
BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
f. Bei der Festlegung der möglichen Module für e<strong>in</strong> Produkt oder<br />
e<strong>in</strong>en Produktionssektor <strong>in</strong> <strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ien muß versucht wer<strong>den</strong>,<br />
dem Hersteller so viele Wahlmöglichkeiten zu lassen, wie mit der<br />
Gewährleistung der Erfüllung der Anforderungen zu vere<strong>in</strong>baren<br />
ist.<br />
In <strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ien müssen <strong>die</strong> Kriterien festgelegt wer<strong>den</strong>, nach<br />
<strong>den</strong>en <strong>die</strong> Hersteller unter <strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ien niedergelegten<br />
Modulen <strong>die</strong> für ihre Produktion geeignetsten Module wählen.<br />
g. Es sollte vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, <strong>in</strong> <strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ien unnötigerweise<br />
Module vorzuschreiben, <strong>die</strong> im Verhältnis zu <strong>den</strong> Zielen der<br />
betreffen<strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ie zu große Belastungen bedeuten.<br />
h. Den benannten Stellen sollte empfohlen wer<strong>den</strong>, <strong>die</strong> Module so<br />
anzuwen<strong>den</strong>, daß für <strong>die</strong> Unternehmen ke<strong>in</strong> unnützer Aufwand<br />
entsteht. Zum Zwecke der e<strong>in</strong>heitlichen technischen Anwendung<br />
der Module sorgt <strong>die</strong> Kommission im Benehmen mit <strong>den</strong><br />
Mitgliedstaaten für e<strong>in</strong>e enge Zusammenarbeit zwischen <strong>den</strong><br />
benannten Stellen.<br />
i. Zum Schutz der Hersteller soll <strong>den</strong> benannten Stellen nur <strong>die</strong><br />
technische Dokumentation übermittelt wer<strong>den</strong>, <strong>die</strong> ausschließlich<br />
zur Bewertung der Konformität notwendig ist. Vertrauliche<br />
Informationen müssen rechtlich geschützt se<strong>in</strong>.<br />
j. Wenn <strong>die</strong> Richtl<strong>in</strong>ien dem Hersteller <strong>die</strong> Verwendung von<br />
Modulen auf der Grundlage von Qualitätssicherungstechniken<br />
gestatten, so muß <strong>die</strong>ser auch <strong>die</strong> Möglichkeit haben, e<strong>in</strong>e<br />
Komb<strong>in</strong>ation von Modulen unter Verzicht auf <strong>die</strong><br />
Qualitätssicherung zu verwen<strong>den</strong> und umgekehrt, es sei <strong>den</strong>n,<br />
daß zur Erfüllung der von <strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ien festgelegten<br />
Anforderungen ausschließlich <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e oder <strong>die</strong> andere Methode<br />
angewendet wer<strong>den</strong> muß.<br />
k. Für <strong>die</strong> Anwendung der Module teilen <strong>die</strong> Mitgliedstaaten <strong>in</strong><br />
eigener Verantwortung <strong>die</strong> ihrer Gerichtsbarkeit unterstehen<strong>den</strong><br />
Stellen mit, <strong>die</strong> sie unter <strong>den</strong> technisch kompetenten Stellen<br />
ausgewählt haben, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ien<br />
erfüllen. Diese Verantwortung br<strong>in</strong>gt für <strong>die</strong> Mitgliedstaaten <strong>die</strong><br />
Verpflichtung mit sich, sich davon zu überzeugen, daß <strong>die</strong><br />
benannten Stellen ständig über <strong>die</strong> von <strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ien verlangte<br />
technische Kompetenz verfügen und <strong>die</strong> zuständigen<br />
e<strong>in</strong>zelstaatlichen Behör<strong>den</strong> über <strong>die</strong> Erfüllung ihrer Aufgaben auf<br />
dem laufen<strong>den</strong> halten. Macht e<strong>in</strong> Mitgliedstaat <strong>die</strong> Benennung<br />
e<strong>in</strong>er Stelle rückgängig, so trifft er <strong>die</strong> geeigneten Maßnahmen,<br />
damit e<strong>in</strong>e andere benannte Stelle <strong>die</strong> Dossiers übernimmt, um<br />
<strong>die</strong> Kont<strong>in</strong>uität zu gewährleisten.<br />
l. Was <strong>die</strong> Konformitätsbewertung betrifft, so unterliegt <strong>die</strong><br />
Weitergabe von Aufträgen bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen, <strong>die</strong><br />
folgendes garantieren müssen:<br />
• <strong>die</strong> Kompetenz der E<strong>in</strong>richtung, <strong>die</strong> <strong>den</strong><br />
Untervertrag erhält, unter E<strong>in</strong>haltung der Normen<br />
der Reihe EN 45000, und <strong>die</strong> Fähigkeit des<br />
Mitgliedstaats, der <strong>die</strong> <strong>den</strong> Unterauftrag<br />
vergebende Stelle benannt hat, e<strong>in</strong>e wirksame