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BESCHLUSS DES RATES (93/465/EWG) über die in den ... - ZLS

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Kontrolle der E<strong>in</strong>haltung der Normen zu<br />

garantieren;<br />

• <strong>die</strong> Fähigkeit der benannten Stelle, <strong>die</strong><br />

Verantwortung für <strong>die</strong> im Rahmen des<br />

Untervertrags durchgeführten Arbeiten wirksam zu<br />

übernehmen.<br />

m. Bei benannten Stellen, <strong>die</strong> ihre Übere<strong>in</strong>stimmung mit <strong>den</strong><br />

harmonisierten Normen (Reihe EN 45000) durch e<strong>in</strong>e<br />

Akkreditierungsbesche<strong>in</strong>igung oder durch andere Unterlagen<br />

nachweisen können, wird davon ausgegangen, daß sie <strong>die</strong><br />

Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ien erfüllen. Mitgliedstaaten, <strong>die</strong><br />

Stellen benannt haben, <strong>die</strong> ihre Übere<strong>in</strong>stimmung mit <strong>den</strong><br />

harmonisierten Normen (Reihe EN 45000) nicht nachweisen<br />

können, können ersucht wer<strong>den</strong>, der Kommission <strong>die</strong><br />

entsprechen<strong>den</strong> Nachweise vorzulegen, aufgrund deren <strong>die</strong><br />

Benennung erfolgte.<br />

n. Die Kommission veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen<br />

Geme<strong>in</strong>schaften e<strong>in</strong>e Liste der benannten Stellen, <strong>die</strong> laufend<br />

auf <strong>den</strong> neuesten Stand gebracht wird.<br />

B. Die wichtigsten Leitl<strong>in</strong>ien für <strong>die</strong> Anbr<strong>in</strong>gung und Verwendung<br />

der CE-Kennzeichnung lauten folgendermaßen:<br />

a. Mit der CE-Kennzeichnung wird Konformität mit allen<br />

Verpflichtungen besche<strong>in</strong>igt, <strong>die</strong> der Hersteller <strong>in</strong> bezug auf das<br />

Erzeugnis aufgrund der Geme<strong>in</strong>schaftsrichtl<strong>in</strong>ien hat, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en<br />

ihre Anbr<strong>in</strong>gung vorgesehen ist.<br />

Diese Konformität soll daher nicht lediglich auf <strong>die</strong><br />

grundlegen<strong>den</strong> Anforderungen für Sicherheit, Volksgesundheit,<br />

Verbraucherschutz usw. beschränkt wer<strong>den</strong>, da e<strong>in</strong>ige<br />

Richtl<strong>in</strong>ien besondere Auflagen enthalten könnten, <strong>die</strong> nicht<br />

zwangsläufig Teil der sogenannten grundlegen<strong>den</strong><br />

Anforderungen s<strong>in</strong>d.<br />

b. Die CE-Kennzeichnung auf Industrieerzeugnissen bedeutet, daß<br />

<strong>die</strong> natürliche oder juristische Person, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Anbr<strong>in</strong>gung<br />

durchführt oder veranlaßt, sich vergewissert hat, daß das<br />

Erzeugnis alle Geme<strong>in</strong>schaftsrichtl<strong>in</strong>ien zur vollständigen<br />

Harmonisierung erfüllt und allen vorschriftsmäßigen<br />

Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wor<strong>den</strong> ist.<br />

c. Falls <strong>die</strong> Industrieerzeugnisse unter andere Richtl<strong>in</strong>ien fallen, <strong>die</strong><br />

andere Aspekte behandeln und <strong>in</strong> <strong>den</strong>en <strong>die</strong> CE-Kennzeichnung<br />

vorgesehen ist, wird mit <strong>die</strong>ser Kennzeichnung angegeben, daß<br />

auch von der Konformität der Erzeugnisse mit <strong>den</strong><br />

Bestimmungen <strong>die</strong>ser anderen Richtl<strong>in</strong>ien auszugehen ist.<br />

Steht jedoch laut e<strong>in</strong>er oder mehrerer <strong>die</strong>ser Richtl<strong>in</strong>ien dem<br />

Hersteller während e<strong>in</strong>er Übergangszeit <strong>die</strong> Wahl der<br />

anzuwen<strong>den</strong><strong>den</strong> Regelung frei, so wird durch <strong>die</strong> CE-<br />

Kennzeichnung lediglich <strong>die</strong> Konformität mit <strong>den</strong> Bestimmungen<br />

der vom Hersteller angewandten Richtl<strong>in</strong>ien angezeigt. In<br />

<strong>die</strong>sem Fall müssen <strong>die</strong> <strong>den</strong> Erzeugnissen beiliegen<strong>den</strong>

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