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KLIMAWANDEL

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Mechanismus zu. Um die ökologische Integrität des Systems sicherzustellen, werden beim<br />

Clean Development Mechanism daher besondere Anforderungen gestellt. Durch die Über -<br />

ein kunft zum sogenannten »Prompt Start« des Clean Development Mechanism können be -<br />

reits seit dem 1. Januar 2000 Emissionsrechte generiert werden.<br />

Das Potential der Effizienzgewinne durch Nutzung der flexiblen Mechanismen ist am<br />

Beispiel des Emissionshandels unter den Anlage-B-Ländern (d.h. ohne CDM) in Abbildung<br />

12 dargestellt. Bei Berücksichtigung des CDM sind weitere Effizienzgewinne zu erwarten.<br />

Das Zusammenspiel der genannten drei Mechanismen ist in Abbildung 13 dargestellt. Die<br />

Teilnahme der Länder an den genannten Mechanismen ist freiwillig. Die Vertragsparteien<br />

sind vielmehr angehalten, auch nationale Politiken und Maßnahmen umzusetzen. Als ein be deutendes<br />

Instrument ist die Einführung eines EU-weiten Emissionshandelssystems zu nennen.<br />

3.3 Industrieanlagen im EU-Emissionshandelssystem<br />

Auf Grund der Emissionsentwicklung in vielen Mitgliedstaaten, die weit über den Ziel vor -<br />

gaben nach dem EU-Lastenausgleich lagen, sowie der sich abzeichnenden Alleingänge in einzelnen<br />

Staaten (z.B. Dänemark und Vereinigtes Königreich) wurde 2003 auf Vorschlag der<br />

EU-Kommission die Einführung eines EU-weiten Emissionshandelssystems auf Anlagenebene<br />

beschlossen. Unter diesem System wird – wie bereits beim Emissionshandel unter dem Kyoto-<br />

Protokoll – ein zuvor festgelegtes Budget an Emissionsrechten an die Teilnehmer ausgegeben.<br />

Zur Teilnahme sind große, stationäre Emittenten von Kohlendioxid wie z.B. Kraftwerke, Raf -<br />

finerien oder Zementwerke verpflichtet. Über die Regeln für die Allokation der Emissions -<br />

rech te an die teilnehmenden Anlagen wird auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden.<br />

Projektionen der BIP-Verluste und Grenzkosten in Anlage-II-Ländern<br />

für das Jahr 2010 in einem globalen Modell<br />

2,8<br />

2,4<br />

2<br />

1,6<br />

1,2<br />

0,8<br />

0,4<br />

0<br />

Abb. 12<br />

2,02 1,96<br />

0,59<br />

1,14<br />

0,23<br />

Kanada<br />

Australien<br />

Neuseeland<br />

0,91<br />

0,42 0,24<br />

1,50<br />

0,31<br />

0,81<br />

USA Europäische<br />

OECD-Länder<br />

1.20<br />

0,45<br />

0,13 0,19 0,05<br />

Japan<br />

Quelle: IPCC (2001b).<br />

ohne<br />

mit<br />

intern. Emissionshandel<br />

Berenberg Bank · HWWI: Strategie 2030 · Nr. 5<br />

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