KLIMAWANDEL
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Mechanismus zu. Um die ökologische Integrität des Systems sicherzustellen, werden beim<br />
Clean Development Mechanism daher besondere Anforderungen gestellt. Durch die Über -<br />
ein kunft zum sogenannten »Prompt Start« des Clean Development Mechanism können be -<br />
reits seit dem 1. Januar 2000 Emissionsrechte generiert werden.<br />
Das Potential der Effizienzgewinne durch Nutzung der flexiblen Mechanismen ist am<br />
Beispiel des Emissionshandels unter den Anlage-B-Ländern (d.h. ohne CDM) in Abbildung<br />
12 dargestellt. Bei Berücksichtigung des CDM sind weitere Effizienzgewinne zu erwarten.<br />
Das Zusammenspiel der genannten drei Mechanismen ist in Abbildung 13 dargestellt. Die<br />
Teilnahme der Länder an den genannten Mechanismen ist freiwillig. Die Vertragsparteien<br />
sind vielmehr angehalten, auch nationale Politiken und Maßnahmen umzusetzen. Als ein be deutendes<br />
Instrument ist die Einführung eines EU-weiten Emissionshandelssystems zu nennen.<br />
3.3 Industrieanlagen im EU-Emissionshandelssystem<br />
Auf Grund der Emissionsentwicklung in vielen Mitgliedstaaten, die weit über den Ziel vor -<br />
gaben nach dem EU-Lastenausgleich lagen, sowie der sich abzeichnenden Alleingänge in einzelnen<br />
Staaten (z.B. Dänemark und Vereinigtes Königreich) wurde 2003 auf Vorschlag der<br />
EU-Kommission die Einführung eines EU-weiten Emissionshandelssystems auf Anlagenebene<br />
beschlossen. Unter diesem System wird – wie bereits beim Emissionshandel unter dem Kyoto-<br />
Protokoll – ein zuvor festgelegtes Budget an Emissionsrechten an die Teilnehmer ausgegeben.<br />
Zur Teilnahme sind große, stationäre Emittenten von Kohlendioxid wie z.B. Kraftwerke, Raf -<br />
finerien oder Zementwerke verpflichtet. Über die Regeln für die Allokation der Emissions -<br />
rech te an die teilnehmenden Anlagen wird auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden.<br />
Projektionen der BIP-Verluste und Grenzkosten in Anlage-II-Ländern<br />
für das Jahr 2010 in einem globalen Modell<br />
2,8<br />
2,4<br />
2<br />
1,6<br />
1,2<br />
0,8<br />
0,4<br />
0<br />
Abb. 12<br />
2,02 1,96<br />
0,59<br />
1,14<br />
0,23<br />
Kanada<br />
Australien<br />
Neuseeland<br />
0,91<br />
0,42 0,24<br />
1,50<br />
0,31<br />
0,81<br />
USA Europäische<br />
OECD-Länder<br />
1.20<br />
0,45<br />
0,13 0,19 0,05<br />
Japan<br />
Quelle: IPCC (2001b).<br />
ohne<br />
mit<br />
intern. Emissionshandel<br />
Berenberg Bank · HWWI: Strategie 2030 · Nr. 5<br />
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