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Neue touristische Impulse durch Golfplatz am Längsee

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GESUNDHEIT/PR<br />

Patientenanwälte<br />

in Kärnten helfen<br />

Kärnten ist Vorreiter auf dem Gebiet<br />

der Patientenrechte. Die Patientenanwaltschaft<br />

und die Österreichische<br />

Patientencharta<br />

decken weite Bereiche der medizinischen<br />

Dienstleistungen ab.<br />

Die Patientenanwaltschaft Kärnten<br />

ist eine Servicestelle zur kostenlosen<br />

Unterstützung von Patienten<br />

in unserem Land, die<br />

Probleme mit dem Gesundheitswesen<br />

haben. Rufen Sie an und<br />

vereinbaren Sie einen Termin<br />

(0463-57230) oder schreiben Sie<br />

ein Email (patientenanwaltschaft@ktn.gv.at).<br />

Jeder Patient hat ein Recht auf<br />

würdevolle Behandlung und<br />

bestmögliche Schmerztherapie.<br />

Außerdem herrscht das Recht<br />

der Selbstbestimmung vor. Der<br />

Patient selbst bestimmt – nach<br />

ärztlicher Beratung – was gemacht<br />

wird. Alles bedarf der Zustimmung<br />

des Patienten, auch<br />

wer Informationen über den Patienten<br />

oder dessen Befunde erhalten<br />

darf. Jeder Patient hat ein<br />

Recht auf Information über den<br />

Gesundheitszustand (Diagnose),<br />

Möglichkeiten der Behandlung,<br />

Folgen und Risiken der Maßnahmen,<br />

voraussichtliche eigene Kosten<br />

und die Möglichkeiten und<br />

Erfordernisse des eigenen Mitwirkens.<br />

Die Patientenanwaltschaft Kärnten<br />

hat den Auftrag, den Patienten<br />

zu helfen. Die Anwaltschaft<br />

informiert und berät Patienten<br />

und deren Angehörige, nimmt<br />

Beschwerden entgegen, hilft bei<br />

einem Streit im Falle von Behandlungsschäden(außergerichtliche<br />

Regulierung), versucht<br />

in Konflikten zwischen Arzt und<br />

Patient oder Krankenanstalt und<br />

Patient zu vermitteln und berät<br />

beim „Patiententest<strong>am</strong>ent“.<br />

Für Patienten ergeben sich aus<br />

der Arbeit der Patientenanwaltschaft<br />

zahlreiche wesentliche<br />

Vorteile: die Hilfe ist sehr unbürokratisch<br />

und kostenlos. Ein<br />

kompetentes Te<strong>am</strong> berät die Patienten<br />

und bearbeitet deren Anliegen<br />

äußerst schnell. Der<br />

Rechtsweig bleibt immer offen,<br />

wenn kein Konsens zwischen<br />

beiden Parteien gefunden werden<br />

kann.<br />

Weitere Informationen finden Sie<br />

auch im Internet unter www.patientenanwalt-kaernten.at<br />

Blickpunkt punkt<br />

2006 44<br />

Wunsch: Mehr partnerschaftliches<br />

Denken im Patienten-Arzt-Verhältnis<br />

Dr. med. Erwin Kalbhenn von der Patientenanwaltschaft Kärnten setzt sich gemeins<strong>am</strong> mit seinem<br />

Te<strong>am</strong> für die Anliegen der Patienten ein. Eine kostenlose Hilfestellung seitens des Landes Kärnten.<br />

Beim Landeskrankenhaus<br />

Klagenfurt, Eingang St.<br />

Veiter Straße 47, direkt<br />

an der Bushaltestelle Linie<br />

41 LKH, ist in einem<br />

kleinen, gelben Haus die<br />

Kärntner Patientenanwaltschaft<br />

untergebracht.<br />

Im März 2000 wurde Dr.<br />

Erwin Kalbhenn als<br />

Kärntner Patientenanwalt<br />

bestellt und kümmert<br />

sich seither um die Anliegen<br />

der Patienten. Gemeins<strong>am</strong><br />

mit seinem<br />

Te<strong>am</strong>, der Juristin Dr. Angelika<br />

Schiwek, Sachbearbeiterin<br />

Helga Lobner<br />

und Büroleiterin Adelheid<br />

Jelen berät er Patienten<br />

und versucht ein<br />

partnerschaftliches Denken<br />

im Patienten-Arzt-<br />

Verhältnis zu forcieren.<br />

Schwerpunkte<br />

Für Dr. Kalbhenn hat die Patientenanwaltschaft<br />

Kärnten zwei<br />

Schwerpunkte: einerseits ist dies<br />

die Unterstützung von Patienten<br />

bei jedwegen Konflikten im Gesundheitsbereich.<br />

„Wir arbeiten<br />

auf eine umfangreichere Selbstbestimmung<br />

der Patienten hin“,<br />

führt der Patientenanwalt aus, „Patienten<br />

haben dieses Recht, doch<br />

die wenigsten wissen das auch.“<br />

Andererseits versuchen die Mitarbeiter<br />

der Patientenanwaltschaft<br />

verschiedene Wege für die Verbesserung<br />

der Qualität und einer<br />

höheren Patientensicherheit zu finden.<br />

„Ich selbst sehe mich als Missionar<br />

in Sachen Patientenrechte in<br />

Kärnten“, schmunzelt Kalbhenn,<br />

„ich unterrichte an verschiedensten<br />

Institutionen.“ Er selbst kennt das<br />

Gesundheitswesen aus vielen verschiedenen<br />

Sichtrichtungen: einmal<br />

<strong>durch</strong> seine langjährige aktive<br />

Krankenhausarbeit als erfolgreicher<br />

Chirurg, einmal <strong>durch</strong> seine Berufserfahrung<br />

im Consultingbereich<br />

des Gesundheitswesens. Kalbhenn<br />

lernte die Seite des Krankenhausmanagements<br />

als Direktor des Landeskrankenhauses<br />

Klagenfurt kennen<br />

und fungiert jetzt schließlich<br />

als Patientenanwalt. „Vielleicht<br />

wären mir einige negative Erfahrungen<br />

erspart geblieben, wenn ich<br />

meinen Berufsweg mit Letzterem<br />

Adelheid Jelen, Dr. Angelika Schiwek, Helga Lobner und Dr.<br />

Erwin Kalbhenn kümmern sich um die Anliegen der Patienten.<br />

angefangen hätte“, schmunzelt<br />

Kalbhenn, „Viele Kollegen mutmaßen,<br />

dass ich als Patientenanwalt<br />

auf der Gegenseite stehe,<br />

doch jeder Arzt sollte sich im Klaren<br />

darüber sein, dass es keine Gegenseite<br />

gibt, wenn es um das<br />

Wohl eines Patienten geht.“ Für<br />

Kalbhenn hat jeder, der im Gesundheitswesen<br />

arbeitet – egal in welcher<br />

Sparte – die Aufgabe, Kranken<br />

und Bedürftigen zu helfen.<br />

Information der Menschen<br />

Die Patientenanwaltschaft ist eine<br />

kostenlose Servicestelle der Landesregierung<br />

Kärnten zur Unterstützung<br />

von Patienten, dass heißt,<br />

zur Stärkung ihrer Position und ihrer<br />

Rechte im Gesundheitswesen.<br />

Die Zuständigkeit der Patientenanwaltschaft<br />

erstreckt sich auf alle<br />

Kärntner Krankenanstalten und<br />

niedergelassenen Ärzte beziehungsweise<br />

Ordinationen.<br />

Ein wichtiges, aktuelles Thema ist<br />

die Patientenverfügung. „Hier ist<br />

vorab zu sagen, dass eine solche<br />

Verfügung erst gilt, wenn der Pati-<br />

ent nicht mehr selbst entscheidungsfähig<br />

ist“, erklärt<br />

Kalbhenn, „Eine solche<br />

Verfügung ist jedoch<br />

nicht nur für den letzten<br />

Lebensabschnitt gedacht,<br />

sondern auch in anderen<br />

Situationen wie Bewusstseinstrübung<br />

oder Narkose.“<br />

Eine Patientenverfügung<br />

kann jederzeit vom Patienten<br />

selbst widerrufen<br />

werden, ob mündlich<br />

oder <strong>durch</strong> Gesten.<br />

Der Gesetzgeber bietet<br />

zwei Varianten der Patientenverfügung<br />

an: einmal<br />

ist das die „Beachtliche<br />

Verfügung“, die <strong>am</strong> ehesten<br />

praktikable Form für<br />

die Patienten ist. Diese<br />

Verfügung ist eine Richtschnur<br />

für das Handeln<br />

des Arztes und ist für die<br />

Ermittlung des Patientenwillens<br />

zu beachten. Wenn<br />

ein Arzt überzeugt ist,<br />

dass er sich in einem konkreten<br />

Fall nicht daran halten darf, muss<br />

er dies gut begründen.<br />

Außerdem gibt es noch die „Verbindliche<br />

Patientenverfügung“. Für<br />

ihre Errichtung muss eine ärztliche<br />

Aufklärung erfolgen. Medizinische<br />

Behandlungen, die abgelehnt werden,<br />

müssen konkret beschrieben<br />

sein. Diese Verfügung muss außerdem<br />

schriftlich unter Abgabe des<br />

Datums von einem rechtskundigen<br />

Mitarbeiter der Patientenvertretung,<br />

einem Anwalt oder einem<br />

Notar unterzeichnet werden.<br />

Lassen Sie sich bei der Erstellung<br />

einer solchen Patientenverfügung<br />

auf alle ärztlich Fälle beraten. Eine<br />

solche Verfügung bedeutet, auch<br />

eventurell ans eigene Sterben zu<br />

denken, erfordert eine bewusste<br />

Auseinandersetzung mit persönlichen<br />

Werthaltungen angesichts<br />

der Endlichkeit des irdischen Lebens.<br />

Die Errichtung einer Patientenverfügung<br />

sollte allenfalls mit<br />

nächsten Angehörigen oder engen<br />

Vertrauenspersonen besprochen<br />

werden.<br />

Patienten | St. Veiter Straße 47 • 9020 Klagenfurt<br />

Tel. 0463/57230 • Fax 0463/53823195<br />

patientenanwaltschaft@ktn.gv.at • www.patientenanwalt-kaernten.at<br />

Anwaltschaft |

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