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Satte Rabatte! - zur Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark

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Bezahlung<br />

Sie können wie folgt das Entgelt für Ihren Kurs<br />

bezahlen:<br />

· Einverständniserklärung <strong>zur</strong> Teilnahme<br />

am Lastschriftverfahren<br />

Sie geben uns mit der Anmeldung eine<br />

einmalige Einzugsermächtigung über den<br />

Gesamtbetrag des Kursentgelts, das Entgelt<br />

wird zu Veranstaltungsbeginn abgebucht.<br />

· Überweisung des Entgelts<br />

Sie überweisen das Entgelt bei Kursbeginn<br />

auf das Konto der<br />

Teilnahmebedingungen<br />

<strong>Kreisvolkshochschule</strong> <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong><br />

MBS in <strong>Potsdam</strong><br />

Konto-Nr: 36 51 03 31 03<br />

BLZ: 160 500 00<br />

Bei Überweisungen bitte unbedingt die Lehrgangsnummer,<br />

die Lehrgangsbezeichnung und<br />

den Namen des Lehrgangsteilnehmers angeben.<br />

Kündigungen<br />

Wenn die schriftliche Kündigung der Anmeldung<br />

zu einem Kurs bis 7 Tage vor Kursbeginn<br />

in der zuständigen Geschäftsstelle vorliegt,<br />

entstehen Ihnen keinerlei Kosten.<br />

Bei einer Abmeldung bis einen Tag vor Kursbeginn<br />

sind 50% des Entgelts zu entrichten.<br />

Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns ist unabhängig<br />

von der tatsächlichen Teilnahme das<br />

gesamte Entgelt fällig.<br />

Die Abmeldung bei der /dem Kursleitenden<br />

oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als<br />

Kündigung.<br />

Erstattung des Entgelts nach Kursbeginn<br />

Auf schriftlichen Antrag kann bei folgenden<br />

nachgewiesenen Hinderungsgründen das Entgelt<br />

für einen Kurs anteilig <strong>zur</strong>ückerstattet werden:<br />

· längere Krankheit (zusammenhängende länger<br />

als 3 Wochen anhaltende Erkrankung)<br />

gültig ab 01.06.2009<br />

· Umzug in einen anderen Ort<br />

· Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses,<br />

die eine weitere Teilnahme am Kurs nicht<br />

mehr zulässt<br />

· Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst<br />

Der Hinderungsgrund muss der Geschäftsstelle<br />

unverzüglich mitgeteilt werden.<br />

Der schriftliche Antrag auf anteilige Erstattung<br />

muss innerhalb von 14 Tagen nach Abbruch des<br />

Kurses in der Geschäftstelle eingegangen sein.<br />

Haftungsausschluss<br />

Für Unfälle und sonstige Schädigungen der<br />

Teilnehmer bzw. Diebstähle oder Schädigungen<br />

ihrer Sachen während der Lehrveranstaltungen<br />

haftet die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> nur bei ihr zu<strong>zur</strong>echnendem<br />

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />

Für Unfälle und sonstige Schädigungen während<br />

des Hin- und Rückwegs zu bzw. von den<br />

Veranstaltungen übernimmt die <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />

keine Haftung.<br />

Bitte beachten Sie<br />

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet<br />

sich <strong>zur</strong> Einhaltung der Hausordnung der jeweiligen<br />

Lehrstätte.<br />

Während der Schulferien in Brandenburg findet<br />

an der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> in der Regel kein<br />

Unterricht statt.<br />

Winterferien: 30.01.12 - 03.02.12<br />

Osterferien: 04.04.12 – 13.04.12<br />

Sommerferienferien: 21.06.12 – 03.08.12<br />

Herbstferien 01.10.12 – 12.10.12<br />

Weihnachtsferien 24.12.12 – 04.01.13<br />

Die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen können in den<br />

Geschäftsstellen der <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />

<strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong> und im Internet unter<br />

www.kvhs-pm.de eingesehen werden.<br />

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