Satte Rabatte! - zur Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark
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Bezahlung<br />
Sie können wie folgt das Entgelt für Ihren Kurs<br />
bezahlen:<br />
· Einverständniserklärung <strong>zur</strong> Teilnahme<br />
am Lastschriftverfahren<br />
Sie geben uns mit der Anmeldung eine<br />
einmalige Einzugsermächtigung über den<br />
Gesamtbetrag des Kursentgelts, das Entgelt<br />
wird zu Veranstaltungsbeginn abgebucht.<br />
· Überweisung des Entgelts<br />
Sie überweisen das Entgelt bei Kursbeginn<br />
auf das Konto der<br />
Teilnahmebedingungen<br />
<strong>Kreisvolkshochschule</strong> <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong><br />
MBS in <strong>Potsdam</strong><br />
Konto-Nr: 36 51 03 31 03<br />
BLZ: 160 500 00<br />
Bei Überweisungen bitte unbedingt die Lehrgangsnummer,<br />
die Lehrgangsbezeichnung und<br />
den Namen des Lehrgangsteilnehmers angeben.<br />
Kündigungen<br />
Wenn die schriftliche Kündigung der Anmeldung<br />
zu einem Kurs bis 7 Tage vor Kursbeginn<br />
in der zuständigen Geschäftsstelle vorliegt,<br />
entstehen Ihnen keinerlei Kosten.<br />
Bei einer Abmeldung bis einen Tag vor Kursbeginn<br />
sind 50% des Entgelts zu entrichten.<br />
Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns ist unabhängig<br />
von der tatsächlichen Teilnahme das<br />
gesamte Entgelt fällig.<br />
Die Abmeldung bei der /dem Kursleitenden<br />
oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als<br />
Kündigung.<br />
Erstattung des Entgelts nach Kursbeginn<br />
Auf schriftlichen Antrag kann bei folgenden<br />
nachgewiesenen Hinderungsgründen das Entgelt<br />
für einen Kurs anteilig <strong>zur</strong>ückerstattet werden:<br />
· längere Krankheit (zusammenhängende länger<br />
als 3 Wochen anhaltende Erkrankung)<br />
gültig ab 01.06.2009<br />
· Umzug in einen anderen Ort<br />
· Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses,<br />
die eine weitere Teilnahme am Kurs nicht<br />
mehr zulässt<br />
· Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst<br />
Der Hinderungsgrund muss der Geschäftsstelle<br />
unverzüglich mitgeteilt werden.<br />
Der schriftliche Antrag auf anteilige Erstattung<br />
muss innerhalb von 14 Tagen nach Abbruch des<br />
Kurses in der Geschäftstelle eingegangen sein.<br />
Haftungsausschluss<br />
Für Unfälle und sonstige Schädigungen der<br />
Teilnehmer bzw. Diebstähle oder Schädigungen<br />
ihrer Sachen während der Lehrveranstaltungen<br />
haftet die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> nur bei ihr zu<strong>zur</strong>echnendem<br />
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />
Für Unfälle und sonstige Schädigungen während<br />
des Hin- und Rückwegs zu bzw. von den<br />
Veranstaltungen übernimmt die <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />
keine Haftung.<br />
Bitte beachten Sie<br />
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet<br />
sich <strong>zur</strong> Einhaltung der Hausordnung der jeweiligen<br />
Lehrstätte.<br />
Während der Schulferien in Brandenburg findet<br />
an der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> in der Regel kein<br />
Unterricht statt.<br />
Winterferien: 30.01.12 - 03.02.12<br />
Osterferien: 04.04.12 – 13.04.12<br />
Sommerferienferien: 21.06.12 – 03.08.12<br />
Herbstferien 01.10.12 – 12.10.12<br />
Weihnachtsferien 24.12.12 – 04.01.13<br />
Die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen können in den<br />
Geschäftsstellen der <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />
<strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong> und im Internet unter<br />
www.kvhs-pm.de eingesehen werden.<br />
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