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Satte Rabatte! - zur Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark

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90<br />

Spezial Region Bad Belzig I Kleinmachnow I Werder<br />

Kreismusikschule <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong><br />

„Engelbert Humperdinck“<br />

Auszug aus der Entgeltordnung gültig ab 01.08.2007<br />

§ 2 Unterrichtsentgelte<br />

(1) Grundstufe Jahresentgelt € Monatsrate €<br />

(a) Musikgarten (Kind und 1 Elternteil) 144,00 12,00<br />

bei einer wöchentlichen Unterrichtsdauer von 30 Minuten<br />

(b) Musikalische Früherziehung/Grundausbildung<br />

(I) 5-7 Teilnehmer 240,00 20,00<br />

(II) ab 8 Teilnehmer 156,00 13,00<br />

(c) Orffscher Spielkreis 240,00 20,00<br />

(d) Instrumentenkarussellkurs 300,00 25,00<br />

bei einer wöchentlichen Unterrichtsdauer von 45 Minuten<br />

(2) Instrumentaler/vokaler Gruppenunterricht<br />

Bei einer wöchentlichen Unterrichtsdauer bei<br />

(a) 2 Teilnehmern 45 Minuten 408,00 34,00<br />

Der Unterricht kann 14tägig als Einzelunterricht erteilt werden.<br />

(b) 3 Teilnehmern 45 Minuten 324,00 27,00<br />

ab 4 Teilnehmern 60 Minuten<br />

(c) 3 Teilnehmern 60 Minuten 348,00 29,00<br />

(3) Instrumentaler/vokaler Einzelunterricht<br />

Bei einer wöchentlichen Unterrichtsdauer von<br />

(a) 60 Minuten 1020,00 85,00<br />

(b) 45 Minuten 720,00 60,00<br />

(c) 30 Minuten 504,00 42,00<br />

(4) Ergänzungsfächer<br />

(a) Die Teilnahme am Gemeinschaftsmusizieren<br />

der Musikschule ist für die Teilnehmer, die ein<br />

Instrumental-/Vokalfach belegt haben, entgeltfrei.<br />

(b) Bei ausschließlicher Teilnahme am Ensembleunterricht 72,00 6,00<br />

(Orchester, Kammermusikgruppen, Musiklehre)<br />

wöchentliche Unterrichtsdauer unterschiedlich<br />

(c) Bei ausschließlicher Teilnahme an 72,00 6,00<br />

Vokalgruppen, Kinderchor, Chor<br />

(5) Erwachsene ab 28 Jahren bezahlen für Einzel- u. Gruppenunterricht<br />

(Abs. 2 und 3) einen Aufschlag von 20%.<br />

(6) Für Kurse bzw. Unterrichtsformen, die vom o.g. Standard abweichen,<br />

sind die Entgelte gesondert zu kalkulieren und zu vereinbaren.<br />

§ 3 Ermäßigungen<br />

(1) Bei der ausschließlichen Teilnahme am Ensembleunterricht wird keine Ermäßigung gewährt.<br />

(2) Bei der Teilnahme mehrerer Geschwister unter 28 Jahren am Unterricht der Musikschule<br />

werden die Entgelte ermäßigt. Die Berechnung beginnt mit dem Ältesten.<br />

(3) Eine Ermäßigung nach Abs. 2 wird wie folgt gewährt:<br />

· für das 2. Kind 15 v. H.<br />

· für das 3. Kind 20 v. H.<br />

· für jedes weitere Kind 30 v. H.<br />

des vollen Entgeltes für ein Unterrichtsfach, Zweit- oder Drittfach werden nicht ermäßigt.

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