Satte Rabatte! - zur Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark
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Spezial Region Bad Belzig I Kleinmachnow I Werder<br />
Kreismusikschule <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong><br />
„Engelbert Humperdinck“<br />
Auszug aus der Entgeltordnung gültig ab 01.08.2007<br />
§ 2 Unterrichtsentgelte<br />
(1) Grundstufe Jahresentgelt € Monatsrate €<br />
(a) Musikgarten (Kind und 1 Elternteil) 144,00 12,00<br />
bei einer wöchentlichen Unterrichtsdauer von 30 Minuten<br />
(b) Musikalische Früherziehung/Grundausbildung<br />
(I) 5-7 Teilnehmer 240,00 20,00<br />
(II) ab 8 Teilnehmer 156,00 13,00<br />
(c) Orffscher Spielkreis 240,00 20,00<br />
(d) Instrumentenkarussellkurs 300,00 25,00<br />
bei einer wöchentlichen Unterrichtsdauer von 45 Minuten<br />
(2) Instrumentaler/vokaler Gruppenunterricht<br />
Bei einer wöchentlichen Unterrichtsdauer bei<br />
(a) 2 Teilnehmern 45 Minuten 408,00 34,00<br />
Der Unterricht kann 14tägig als Einzelunterricht erteilt werden.<br />
(b) 3 Teilnehmern 45 Minuten 324,00 27,00<br />
ab 4 Teilnehmern 60 Minuten<br />
(c) 3 Teilnehmern 60 Minuten 348,00 29,00<br />
(3) Instrumentaler/vokaler Einzelunterricht<br />
Bei einer wöchentlichen Unterrichtsdauer von<br />
(a) 60 Minuten 1020,00 85,00<br />
(b) 45 Minuten 720,00 60,00<br />
(c) 30 Minuten 504,00 42,00<br />
(4) Ergänzungsfächer<br />
(a) Die Teilnahme am Gemeinschaftsmusizieren<br />
der Musikschule ist für die Teilnehmer, die ein<br />
Instrumental-/Vokalfach belegt haben, entgeltfrei.<br />
(b) Bei ausschließlicher Teilnahme am Ensembleunterricht 72,00 6,00<br />
(Orchester, Kammermusikgruppen, Musiklehre)<br />
wöchentliche Unterrichtsdauer unterschiedlich<br />
(c) Bei ausschließlicher Teilnahme an 72,00 6,00<br />
Vokalgruppen, Kinderchor, Chor<br />
(5) Erwachsene ab 28 Jahren bezahlen für Einzel- u. Gruppenunterricht<br />
(Abs. 2 und 3) einen Aufschlag von 20%.<br />
(6) Für Kurse bzw. Unterrichtsformen, die vom o.g. Standard abweichen,<br />
sind die Entgelte gesondert zu kalkulieren und zu vereinbaren.<br />
§ 3 Ermäßigungen<br />
(1) Bei der ausschließlichen Teilnahme am Ensembleunterricht wird keine Ermäßigung gewährt.<br />
(2) Bei der Teilnahme mehrerer Geschwister unter 28 Jahren am Unterricht der Musikschule<br />
werden die Entgelte ermäßigt. Die Berechnung beginnt mit dem Ältesten.<br />
(3) Eine Ermäßigung nach Abs. 2 wird wie folgt gewährt:<br />
· für das 2. Kind 15 v. H.<br />
· für das 3. Kind 20 v. H.<br />
· für jedes weitere Kind 30 v. H.<br />
des vollen Entgeltes für ein Unterrichtsfach, Zweit- oder Drittfach werden nicht ermäßigt.