PDF-Dokument 2,96 MB - Breitband in Hessen
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B. Fortschritte bei der Umsetzung der <strong>Breitband</strong>strategie seit 2010<br />
21<br />
setzt werden können. Die gezielte Mitverlegung von<br />
Leerrohren kann <strong>in</strong> der Folge e<strong>in</strong>en erheblichen<br />
Beitrag zum flächendeckenden Ausbau mit Hochgeschw<strong>in</strong>digkeitsnetzen<br />
leisten.<br />
Flecken erweitert worden. Die GRW hat die Anwendung<br />
der Bundesrahmenregelung bereits berücksichtigt.<br />
E<strong>in</strong>e weitere Umsetzung, beispielsweise <strong>in</strong><br />
Landesprogrammen, hat gerade begonnen.<br />
Zielbeitrag<br />
Mitverlegung<br />
Leerrohre<br />
2014 2014+<br />
Sehr<br />
hoch<br />
Sehr<br />
hoch<br />
Umsetzung<br />
Mitverlegung<br />
Leerrohre<br />
2010 Zum 2011 Zum<br />
größten<br />
größten<br />
Teil<br />
erfolgt<br />
Teil<br />
erfolgt<br />
Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitor<strong>in</strong>gbericht<br />
(2010)<br />
Die Umsetzung der Maßnahme war 2010 bereits zum<br />
größten Teil erfolgt. Auf Bundesebene wurden zweierlei<br />
Ansatzpunkte verfolgt, um die (Mit-)Verlegung<br />
von Leerrohren zu fördern. Zum e<strong>in</strong>en wurden die<br />
Fördermöglichkeiten der Geme<strong>in</strong>schaftsaufgaben<br />
erweitert: Die GAK-Rahmenrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Breitband</strong>förderung<br />
wurde 2009 um die Möglichkeit zur Leerrohrförderung<br />
mit anbieter- und technologieneutralen<br />
Standards und bei alle<strong>in</strong>iger Verfügungsgewalt<br />
der Kommunen erweitert. In der GRW wurde 2009<br />
die Möglichkeit geschaffen, Leerrohre im Zuge der<br />
Durchführung anderer Infrastrukturmaßnahmen zu<br />
verlegen. Außerdem wurde 2010 die Bundesrahmenregelung<br />
für die Förderung von Leerrohrverlegungen<br />
für NGA-Netze („Bundesrahmenregelung Leerrohre“)<br />
verabschiedet. Die Bundesrahmenregelung<br />
legt die beihilferechtliche Grundlage für die Förderung<br />
der Betreiber von <strong>Breitband</strong>netzen durch<br />
Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche<br />
Hand (Bund, Länder, Kommunen) <strong>in</strong> ganz Deutschland.<br />
Sie ist nicht mit eigenen Mitteln ausgestattet.<br />
E<strong>in</strong>zelne Länder wie beispielsweise Baden-Württemberg<br />
und Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz hatten bereits mit der<br />
Förderung von Leerrohrmaßnahmen begonnen<br />
oder diese geplant, teilweise unter E<strong>in</strong>satz von EFRE-<br />
Mitteln. Auf kommunaler Ebene fand die Leerrohrförderung<br />
generell großen Zuspruch, da hier e<strong>in</strong><br />
Interesse an leitungsgebundenen, langfristigen<br />
Lösungen bestand.<br />
Bei der Umsetzung der Maßnahme ist die Bundes-,<br />
Länder- und Kommunalebene zu berücksichtigen.<br />
Der Fortschritt bei der Umsetzung hat auf allen drei<br />
Ebenen stattgefunden:<br />
Am 8. Juni 2011 hat die Europäische Kommission<br />
beschlossen, ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wand gegen die geplante<br />
Änderung der „Rahmenregelung der Bundesregierung<br />
zur Bereitstellung von Leerrohren durch die<br />
öffentliche Hand zur Herstellung e<strong>in</strong>er flächendeckenden<br />
<strong>Breitband</strong>versorgung“ (Sache N53/2010, im<br />
Folgenden „Rahmenregelung“) zu erheben.<br />
Neben den „weißen“ und „grauen“ Flecken ermöglicht<br />
die Rahmenregelung nach der Anpassung nun<br />
auch die Förderung <strong>in</strong> „schwarzen“ Flecken. Die<br />
Kategorien s<strong>in</strong>d wie folgt def<strong>in</strong>iert:<br />
ƒƒ<br />
ƒƒ<br />
Weiße Flecken der Grundversorgung: Im betreffenden<br />
Gebiet gibt es noch ke<strong>in</strong>e flächendeckende<br />
<strong>Breitband</strong>grundversorgung (Verfügbarkeit<br />
von ≥ 2 Mbit/s).<br />
Graue Flecken der Grundversorgung: Im betreffendem<br />
Gebiet besteht bereits e<strong>in</strong>e <strong>Breitband</strong>grundversorgung<br />
(Verfügbarkeit von ≥ 2 Mbit/s),<br />
die angebotenen Leistungen decken allerd<strong>in</strong>gs<br />
auch unter Berücksichtigung e<strong>in</strong>er ggf. vom<br />
Anbieter geplanten Modernisierung nicht den<br />
Bedarf der Bürger. In der Regel existiert <strong>in</strong> grauen<br />
Flecken nur e<strong>in</strong>e Technologie zum Anschluss<br />
mit <strong>Breitband</strong>, beispielsweise nur DSL.<br />
Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010<br />
Der Umsetzungsstand der Maßnahme „Bedarfsorientierte<br />
Mitverlegung von Leerrohren und geme<strong>in</strong>samer<br />
Aufbau von Infrastrukturen“ wurde für das Jahr<br />
2011 genau wie im Jahr 2010 mit „zum größten Teil<br />
erfolgt“ bewertet. Die Bundesrahmenregelung für<br />
Leerrohre ist für die Anwendung <strong>in</strong> schwarzen<br />
ƒƒ<br />
Schwarze Flecken der Grundversorgung: Im<br />
betreffenden Gebiet besteht bereits mehr als e<strong>in</strong><br />
<strong>Breitband</strong>grundversorgungsangebot (Verfügbarkeit<br />
von ≥ 2 Mbit/s). Es gibt also bereits m<strong>in</strong>destens<br />
zwei unterschiedliche Anbieter von Grundversorgung.