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PDF-Dokument 2,96 MB - Breitband in Hessen

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B. Fortschritte bei der Umsetzung der <strong>Breitband</strong>strategie seit 2010<br />

21<br />

setzt werden können. Die gezielte Mitverlegung von<br />

Leerrohren kann <strong>in</strong> der Folge e<strong>in</strong>en erheblichen<br />

Beitrag zum flächendeckenden Ausbau mit Hochgeschw<strong>in</strong>digkeitsnetzen<br />

leisten.<br />

Flecken erweitert worden. Die GRW hat die Anwendung<br />

der Bundesrahmenregelung bereits berücksichtigt.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Umsetzung, beispielsweise <strong>in</strong><br />

Landesprogrammen, hat gerade begonnen.<br />

Zielbeitrag<br />

Mitverlegung<br />

Leerrohre<br />

2014 2014+<br />

Sehr<br />

hoch<br />

Sehr<br />

hoch<br />

Umsetzung<br />

Mitverlegung<br />

Leerrohre<br />

2010 Zum 2011 Zum<br />

größten<br />

größten<br />

Teil<br />

erfolgt<br />

Teil<br />

erfolgt<br />

Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitor<strong>in</strong>gbericht<br />

(2010)<br />

Die Umsetzung der Maßnahme war 2010 bereits zum<br />

größten Teil erfolgt. Auf Bundesebene wurden zweierlei<br />

Ansatzpunkte verfolgt, um die (Mit-)Verlegung<br />

von Leerrohren zu fördern. Zum e<strong>in</strong>en wurden die<br />

Fördermöglichkeiten der Geme<strong>in</strong>schaftsaufgaben<br />

erweitert: Die GAK-Rahmenrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Breitband</strong>förderung<br />

wurde 2009 um die Möglichkeit zur Leerrohrförderung<br />

mit anbieter- und technologieneutralen<br />

Standards und bei alle<strong>in</strong>iger Verfügungsgewalt<br />

der Kommunen erweitert. In der GRW wurde 2009<br />

die Möglichkeit geschaffen, Leerrohre im Zuge der<br />

Durchführung anderer Infrastrukturmaßnahmen zu<br />

verlegen. Außerdem wurde 2010 die Bundesrahmenregelung<br />

für die Förderung von Leerrohrverlegungen<br />

für NGA-Netze („Bundesrahmenregelung Leerrohre“)<br />

verabschiedet. Die Bundesrahmenregelung<br />

legt die beihilferechtliche Grundlage für die Förderung<br />

der Betreiber von <strong>Breitband</strong>netzen durch<br />

Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche<br />

Hand (Bund, Länder, Kommunen) <strong>in</strong> ganz Deutschland.<br />

Sie ist nicht mit eigenen Mitteln ausgestattet.<br />

E<strong>in</strong>zelne Länder wie beispielsweise Baden-Württemberg<br />

und Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz hatten bereits mit der<br />

Förderung von Leerrohrmaßnahmen begonnen<br />

oder diese geplant, teilweise unter E<strong>in</strong>satz von EFRE-<br />

Mitteln. Auf kommunaler Ebene fand die Leerrohrförderung<br />

generell großen Zuspruch, da hier e<strong>in</strong><br />

Interesse an leitungsgebundenen, langfristigen<br />

Lösungen bestand.<br />

Bei der Umsetzung der Maßnahme ist die Bundes-,<br />

Länder- und Kommunalebene zu berücksichtigen.<br />

Der Fortschritt bei der Umsetzung hat auf allen drei<br />

Ebenen stattgefunden:<br />

Am 8. Juni 2011 hat die Europäische Kommission<br />

beschlossen, ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wand gegen die geplante<br />

Änderung der „Rahmenregelung der Bundesregierung<br />

zur Bereitstellung von Leerrohren durch die<br />

öffentliche Hand zur Herstellung e<strong>in</strong>er flächendeckenden<br />

<strong>Breitband</strong>versorgung“ (Sache N53/2010, im<br />

Folgenden „Rahmenregelung“) zu erheben.<br />

Neben den „weißen“ und „grauen“ Flecken ermöglicht<br />

die Rahmenregelung nach der Anpassung nun<br />

auch die Förderung <strong>in</strong> „schwarzen“ Flecken. Die<br />

Kategorien s<strong>in</strong>d wie folgt def<strong>in</strong>iert:<br />

ƒƒ<br />

ƒƒ<br />

Weiße Flecken der Grundversorgung: Im betreffenden<br />

Gebiet gibt es noch ke<strong>in</strong>e flächendeckende<br />

<strong>Breitband</strong>grundversorgung (Verfügbarkeit<br />

von ≥ 2 Mbit/s).<br />

Graue Flecken der Grundversorgung: Im betreffendem<br />

Gebiet besteht bereits e<strong>in</strong>e <strong>Breitband</strong>grundversorgung<br />

(Verfügbarkeit von ≥ 2 Mbit/s),<br />

die angebotenen Leistungen decken allerd<strong>in</strong>gs<br />

auch unter Berücksichtigung e<strong>in</strong>er ggf. vom<br />

Anbieter geplanten Modernisierung nicht den<br />

Bedarf der Bürger. In der Regel existiert <strong>in</strong> grauen<br />

Flecken nur e<strong>in</strong>e Technologie zum Anschluss<br />

mit <strong>Breitband</strong>, beispielsweise nur DSL.<br />

Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010<br />

Der Umsetzungsstand der Maßnahme „Bedarfsorientierte<br />

Mitverlegung von Leerrohren und geme<strong>in</strong>samer<br />

Aufbau von Infrastrukturen“ wurde für das Jahr<br />

2011 genau wie im Jahr 2010 mit „zum größten Teil<br />

erfolgt“ bewertet. Die Bundesrahmenregelung für<br />

Leerrohre ist für die Anwendung <strong>in</strong> schwarzen<br />

ƒƒ<br />

Schwarze Flecken der Grundversorgung: Im<br />

betreffenden Gebiet besteht bereits mehr als e<strong>in</strong><br />

<strong>Breitband</strong>grundversorgungsangebot (Verfügbarkeit<br />

von ≥ 2 Mbit/s). Es gibt also bereits m<strong>in</strong>destens<br />

zwei unterschiedliche Anbieter von Grundversorgung.

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