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PDF-Dokument 2,96 MB - Breitband in Hessen

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B. Fortschritte bei der Umsetzung der <strong>Breitband</strong>strategie seit 2010<br />

31<br />

4. Maßnahmensäule 4:<br />

Wachstums- und <strong>in</strong>novationsorientierte<br />

Regulierung<br />

Wesentliches Ziel der <strong>Breitband</strong>strategie des Bundes<br />

ist es, dass der <strong>Breitband</strong>ausbau <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie durch<br />

Wettbewerb und marktgetrieben durch die Telekommunikationsunternehmen<br />

erfolgt. Um Anreize<br />

für die Unternehmen zu schaffen, die zusätzlichen<br />

notwendigen Investitionen für e<strong>in</strong>en flächendeckenden<br />

<strong>Breitband</strong>ausbau vorzunehmen, wurden die<br />

folgenden drei Maßnahmen formuliert:<br />

1. Mehr Planungssicherheit für Unternehmen<br />

2. Grundzüge e<strong>in</strong>er wachstums- und <strong>in</strong>novationsorientierten<br />

Regulierung<br />

3. Anreizorientierte und <strong>in</strong>vestitionsfördernde Vorgaben<br />

im EU-Rechtsrahmen<br />

Vor der Darstellung der Maßnahmen sollen zusammenfassend<br />

die wichtigsten Entwicklungen zur TKG-<br />

Novelle beschrieben werden.<br />

Stand und Fortschritt zur Novellierung des<br />

Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“)<br />

Nach Vorstellung und Kommentierung des Referentenentwurfs<br />

im Oktober 2010 hat das Bundeskab<strong>in</strong>ett<br />

im März 2011 den Entwurf e<strong>in</strong>er Novelle des TKG<br />

beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt umfangreiche<br />

Änderungen <strong>in</strong> den europäischen Richtl<strong>in</strong>ienvor gaben<br />

zur Telekommunikation <strong>in</strong> <strong>in</strong>nerstaatliches<br />

Recht um. Die im Bundestag am 27.10.2011 be schlossene<br />

Fassung be<strong>in</strong>haltet unter anderen folgende<br />

Regelungen, die e<strong>in</strong>e wettbewerbskonforme Förderung<br />

des Aufbaus hochleistungsfähiger <strong>Breitband</strong>netze<br />

zum Ziel haben:<br />

ƒƒ<br />

Antragsrecht für mehr Planungssicherheit für <strong>in</strong><br />

neue Zugangsnetze <strong>in</strong>vestierende Unternehmen<br />

ƒƒ<br />

ƒƒ<br />

ƒƒ<br />

ƒƒ<br />

ƒƒ<br />

ƒƒ<br />

Befugnis der Bundesnetzagentur, die geme<strong>in</strong>same<br />

Nutzung von Verkabelungen <strong>in</strong> Gebäuden<br />

marktmachtunabhängig anzuordnen, wenn e<strong>in</strong>e<br />

Vervielfachung der Infrastruktur wirtschaftlich<br />

<strong>in</strong>effizient oder praktisch unmöglich wäre<br />

Verpflichtende Bereitstellung von Informationen<br />

über E<strong>in</strong>richtungen, die zu Telekommunikationszwecken<br />

genutzt werden können, durch<br />

Telekom munikationsnetzbetreiber, sonstige<br />

Unternehmen sowie juristische Personen des<br />

öffentlichen Rechts. Künftig muss dabei auch die<br />

Verfügbarkeit der gemeldeten Infrastrukturen<br />

(<strong>in</strong>sbesondere Leerrohre) erhoben werden<br />

Verpflichtung zur Bereitstellung öffentlicher<br />

und privater Infrastruktur zur Mitnutzung für e<strong>in</strong><br />

angemessenes Entgelt<br />

Spezifische Verpflichtungen zur Öffnung der<br />

Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und<br />

Eisenbahntrassen für die Mitnutzung<br />

E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Schlichterverfahrens bei der<br />

Bundesnetzagentur zur Öffnung von Infrastrukturen<br />

für den <strong>Breitband</strong>ausbau, um den Zugang<br />

zu alternativen Infrastrukturen (kommunale<br />

Abwasserkanäle, Energieleitungen, Kabelkanäle<br />

<strong>in</strong> Straßen usw.) für Zwecke des <strong>Breitband</strong>ausbaus<br />

zu verbessern<br />

Ergänzung der Regelung zur Nutzung privater<br />

Grundstücke um den so genannten „Hausstich“.<br />

Danach darf e<strong>in</strong> Grundstück bzw. Gebäude an e<strong>in</strong><br />

hochleistungsfähiges Telekommunikationsnetz<br />

auch gegen den Willen des Eigentümers auf Kosten<br />

des TK-Unternehmens angeschlossen werden,<br />

wenn dies nicht zu e<strong>in</strong>er „unzumutbaren“<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung der Eigentumsrechte führt.<br />

Dabei soll der Eigentümer nicht mit Kosten belastet<br />

werden.<br />

ƒƒ<br />

Verbesserte Berücksichtigung von Investitionsrisiken<br />

im Rahmen der Entgeltregulierung<br />

ƒƒ<br />

Erleichterung von Risikobeteiligungsmodellen<br />

ƒƒ<br />

Verlängerung der Regulierungsperioden von<br />

zwei auf drei Jahre

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