PDF-Dokument 2,96 MB - Breitband in Hessen
PDF-Dokument 2,96 MB - Breitband in Hessen
PDF-Dokument 2,96 MB - Breitband in Hessen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
B. Fortschritte bei der Umsetzung der <strong>Breitband</strong>strategie seit 2010<br />
31<br />
4. Maßnahmensäule 4:<br />
Wachstums- und <strong>in</strong>novationsorientierte<br />
Regulierung<br />
Wesentliches Ziel der <strong>Breitband</strong>strategie des Bundes<br />
ist es, dass der <strong>Breitband</strong>ausbau <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie durch<br />
Wettbewerb und marktgetrieben durch die Telekommunikationsunternehmen<br />
erfolgt. Um Anreize<br />
für die Unternehmen zu schaffen, die zusätzlichen<br />
notwendigen Investitionen für e<strong>in</strong>en flächendeckenden<br />
<strong>Breitband</strong>ausbau vorzunehmen, wurden die<br />
folgenden drei Maßnahmen formuliert:<br />
1. Mehr Planungssicherheit für Unternehmen<br />
2. Grundzüge e<strong>in</strong>er wachstums- und <strong>in</strong>novationsorientierten<br />
Regulierung<br />
3. Anreizorientierte und <strong>in</strong>vestitionsfördernde Vorgaben<br />
im EU-Rechtsrahmen<br />
Vor der Darstellung der Maßnahmen sollen zusammenfassend<br />
die wichtigsten Entwicklungen zur TKG-<br />
Novelle beschrieben werden.<br />
Stand und Fortschritt zur Novellierung des<br />
Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“)<br />
Nach Vorstellung und Kommentierung des Referentenentwurfs<br />
im Oktober 2010 hat das Bundeskab<strong>in</strong>ett<br />
im März 2011 den Entwurf e<strong>in</strong>er Novelle des TKG<br />
beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt umfangreiche<br />
Änderungen <strong>in</strong> den europäischen Richtl<strong>in</strong>ienvor gaben<br />
zur Telekommunikation <strong>in</strong> <strong>in</strong>nerstaatliches<br />
Recht um. Die im Bundestag am 27.10.2011 be schlossene<br />
Fassung be<strong>in</strong>haltet unter anderen folgende<br />
Regelungen, die e<strong>in</strong>e wettbewerbskonforme Förderung<br />
des Aufbaus hochleistungsfähiger <strong>Breitband</strong>netze<br />
zum Ziel haben:<br />
ƒƒ<br />
Antragsrecht für mehr Planungssicherheit für <strong>in</strong><br />
neue Zugangsnetze <strong>in</strong>vestierende Unternehmen<br />
ƒƒ<br />
ƒƒ<br />
ƒƒ<br />
ƒƒ<br />
ƒƒ<br />
ƒƒ<br />
Befugnis der Bundesnetzagentur, die geme<strong>in</strong>same<br />
Nutzung von Verkabelungen <strong>in</strong> Gebäuden<br />
marktmachtunabhängig anzuordnen, wenn e<strong>in</strong>e<br />
Vervielfachung der Infrastruktur wirtschaftlich<br />
<strong>in</strong>effizient oder praktisch unmöglich wäre<br />
Verpflichtende Bereitstellung von Informationen<br />
über E<strong>in</strong>richtungen, die zu Telekommunikationszwecken<br />
genutzt werden können, durch<br />
Telekom munikationsnetzbetreiber, sonstige<br />
Unternehmen sowie juristische Personen des<br />
öffentlichen Rechts. Künftig muss dabei auch die<br />
Verfügbarkeit der gemeldeten Infrastrukturen<br />
(<strong>in</strong>sbesondere Leerrohre) erhoben werden<br />
Verpflichtung zur Bereitstellung öffentlicher<br />
und privater Infrastruktur zur Mitnutzung für e<strong>in</strong><br />
angemessenes Entgelt<br />
Spezifische Verpflichtungen zur Öffnung der<br />
Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und<br />
Eisenbahntrassen für die Mitnutzung<br />
E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Schlichterverfahrens bei der<br />
Bundesnetzagentur zur Öffnung von Infrastrukturen<br />
für den <strong>Breitband</strong>ausbau, um den Zugang<br />
zu alternativen Infrastrukturen (kommunale<br />
Abwasserkanäle, Energieleitungen, Kabelkanäle<br />
<strong>in</strong> Straßen usw.) für Zwecke des <strong>Breitband</strong>ausbaus<br />
zu verbessern<br />
Ergänzung der Regelung zur Nutzung privater<br />
Grundstücke um den so genannten „Hausstich“.<br />
Danach darf e<strong>in</strong> Grundstück bzw. Gebäude an e<strong>in</strong><br />
hochleistungsfähiges Telekommunikationsnetz<br />
auch gegen den Willen des Eigentümers auf Kosten<br />
des TK-Unternehmens angeschlossen werden,<br />
wenn dies nicht zu e<strong>in</strong>er „unzumutbaren“<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung der Eigentumsrechte führt.<br />
Dabei soll der Eigentümer nicht mit Kosten belastet<br />
werden.<br />
ƒƒ<br />
Verbesserte Berücksichtigung von Investitionsrisiken<br />
im Rahmen der Entgeltregulierung<br />
ƒƒ<br />
Erleichterung von Risikobeteiligungsmodellen<br />
ƒƒ<br />
Verlängerung der Regulierungsperioden von<br />
zwei auf drei Jahre