PDF-Dokument 2,96 MB - Breitband in Hessen
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22 B. Fortschritte bei der Umsetzung der <strong>Breitband</strong>strategie seit 2010<br />
Somit s<strong>in</strong>d nun auch Gebiete mit existierenden<br />
Netzen durch die Förderung der Mitverlegung von<br />
Leerrohren förderberechtigt, wenn davon auszugehen<br />
ist, dass diese ohne Förderung <strong>in</strong>nerhalb der<br />
nächsten drei Jahre nicht von e<strong>in</strong>em Ausbau von<br />
Hochgeschw<strong>in</strong>digkeitsnetzen profitieren würden.<br />
Dies ist <strong>in</strong>soweit e<strong>in</strong>geschränkt, dass e<strong>in</strong> Gebiet dann<br />
ke<strong>in</strong>e Förderung erhalten kann, wenn bereits e<strong>in</strong>e<br />
Verfügbarkeit von mehr als 25 Mbit/s gegeben ist<br />
oder – <strong>in</strong> grauen bzw. schwarzen Flecken der Grundversorgung<br />
– über Vorabregulierung erreicht werden<br />
könnte.<br />
Auf Länderebene gab es ebenfalls Fortschritte bei<br />
der Verlegung von Leerrohren, beispielsweise <strong>in</strong><br />
<strong>Hessen</strong> und Schleswig-Holste<strong>in</strong>. In <strong>Hessen</strong> werden<br />
nun bedarfsgerecht Leerrohre bei Landestraßenbaumaßnahmen<br />
mit verlegt. In Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
wurden bis Ende Dezember 2010 u. a. 15 Geme<strong>in</strong>den<br />
mit e<strong>in</strong>er Gesamtfördersumme von rund 480.000<br />
Euro bei der Verlegung von Leerrohren gefördert.<br />
Bayern prüft derzeit, e<strong>in</strong> Förderprogramm auf<br />
Grundlage der Rahmenregelung aufzusetzen. Das<br />
BMWi fördert auf Basis der Bundesrahmen regelung<br />
Leerrohre <strong>in</strong>sgesamt 25 Modellprojekte <strong>in</strong> Orten mit<br />
weniger als 10.000 E<strong>in</strong>wohnern.<br />
Neben den Aktivitäten auf Bundes- und Länderebene<br />
gab es auch e<strong>in</strong>ige Kommunen, <strong>in</strong> deren<br />
<strong>Breitband</strong>ausbau die Mitverlegung von Leerrohren<br />
e<strong>in</strong> zentrales Element war. In e<strong>in</strong>em norddeutschen<br />
Kreis wurde beispielsweise e<strong>in</strong> Zweckverband von<br />
Kommunen gegründet. In diesem Modell gibt der<br />
Zweckverband den Auftrag zur Verlegung von<br />
Leerrohren, sobald e<strong>in</strong> Betreiber gefunden ist, der<br />
im Anschluss die Rohre zur Verlegung e<strong>in</strong>es Netzes<br />
pachten möchte. Auf diese Weise stellt der Kreis<br />
nicht nur Planungssicherheit her, er ermöglicht<br />
auch die Ref<strong>in</strong>anzierung der Investitionen <strong>in</strong> die<br />
Verlegung von Leerrohren.<br />
Herausforderungen<br />
ƒƒ<br />
Mitverlegung von Leerrohren bei Baumaßnahmen<br />
des Bundes<br />
Während die Mitverlegung von Leerrohren bei<br />
Baumaßnahmen e<strong>in</strong>iger Bundesländer, wie zum<br />
Beispiel Baden-Württemberg, gesetzlich ge regelt<br />
ist und aus dem Länderbudget getragen wird,<br />
ƒƒ<br />
f<strong>in</strong>det bei Straßenbaumaßnahmen des Bundes<br />
ke<strong>in</strong>e flächendeckende, bedarfsorientierte Mitverlegung<br />
von Leerrohren statt.<br />
Nutzung der Rahmenregelung <strong>in</strong> konkreten<br />
Förderprogrammen<br />
Wie bereits beschrieben, ist die „Bundesrahmenregelung<br />
Leerrohre“ nicht mit eigenen Mitteln<br />
unterlegt, d. h. sie dient lediglich der beihilferechtlichen<br />
Absicherung. E<strong>in</strong>zelne <strong>Breitband</strong>förderprogramme<br />
auf Bundes- und Landesebene<br />
können sich ihr unterstellen. So wurde bei der<br />
GRW die Möglichkeit der Förderung von Leerrohren<br />
auf Grundlage der „Bundesrahmenregelung<br />
Leerrohre“ geschaffen. Die GRW-Förderung<br />
ist allerd<strong>in</strong>gs auf strukturschwache Regionen<br />
beschränkt und hat e<strong>in</strong>en gewerblichen Fokus.<br />
D. h., es können nur Gewerbegebiete bzw.<br />
Ansammlungen von Gewerbebetrieben und<br />
umliegende Gebiete gefördert werden. Es bleibt<br />
abzuwarten, ob die Nutzung von GRW-Mitteln<br />
für <strong>Breitband</strong>projekte durch diese zusätzliche<br />
Möglichkeit zunimmt (bisher niedrig). Daneben<br />
ist das Aufsetzen von Länderprogrammen auf<br />
Grundlage der „Bundesrahmenregelung Leerrohre“<br />
möglich. Diese Möglichkeit haben bislang<br />
nur <strong>Hessen</strong> und Schleswig-Holste<strong>in</strong> aufgegriffen,<br />
Bayern erwägt derzeit e<strong>in</strong> Förderprogramm.<br />
Somit wird der gesetzte Rahmen der Förderung<br />
noch nicht bundesweit genutzt, um die Verlegung<br />
von Leerrohren voranzubr<strong>in</strong>gen.<br />
1.5. Verbesserung der <strong>Breitband</strong>verteilung<br />
im Haus<br />
Zielsetzung<br />
Die Maßnahme zielt darauf ab, Anreize für Privathaushalte<br />
zu schaffen, den privaten <strong>Breitband</strong>ausbau<br />
voranzutreiben und ebenfalls Investitionen <strong>in</strong><br />
die <strong>Breitband</strong><strong>in</strong>frastruktur zu tätigen.<br />
Zielbeitrag<br />
Zielbeitrag<br />
<strong>Breitband</strong>verteilung<br />
im Haus<br />
2014 2014+<br />
Sehr<br />
nierdrig<br />
Sehr<br />
niedrig