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PDF-Dokument 2,96 MB - Breitband in Hessen

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22 B. Fortschritte bei der Umsetzung der <strong>Breitband</strong>strategie seit 2010<br />

Somit s<strong>in</strong>d nun auch Gebiete mit existierenden<br />

Netzen durch die Förderung der Mitverlegung von<br />

Leerrohren förderberechtigt, wenn davon auszugehen<br />

ist, dass diese ohne Förderung <strong>in</strong>nerhalb der<br />

nächsten drei Jahre nicht von e<strong>in</strong>em Ausbau von<br />

Hochgeschw<strong>in</strong>digkeitsnetzen profitieren würden.<br />

Dies ist <strong>in</strong>soweit e<strong>in</strong>geschränkt, dass e<strong>in</strong> Gebiet dann<br />

ke<strong>in</strong>e Förderung erhalten kann, wenn bereits e<strong>in</strong>e<br />

Verfügbarkeit von mehr als 25 Mbit/s gegeben ist<br />

oder – <strong>in</strong> grauen bzw. schwarzen Flecken der Grundversorgung<br />

– über Vorabregulierung erreicht werden<br />

könnte.<br />

Auf Länderebene gab es ebenfalls Fortschritte bei<br />

der Verlegung von Leerrohren, beispielsweise <strong>in</strong><br />

<strong>Hessen</strong> und Schleswig-Holste<strong>in</strong>. In <strong>Hessen</strong> werden<br />

nun bedarfsgerecht Leerrohre bei Landestraßenbaumaßnahmen<br />

mit verlegt. In Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

wurden bis Ende Dezember 2010 u. a. 15 Geme<strong>in</strong>den<br />

mit e<strong>in</strong>er Gesamtfördersumme von rund 480.000<br />

Euro bei der Verlegung von Leerrohren gefördert.<br />

Bayern prüft derzeit, e<strong>in</strong> Förderprogramm auf<br />

Grundlage der Rahmenregelung aufzusetzen. Das<br />

BMWi fördert auf Basis der Bundesrahmen regelung<br />

Leerrohre <strong>in</strong>sgesamt 25 Modellprojekte <strong>in</strong> Orten mit<br />

weniger als 10.000 E<strong>in</strong>wohnern.<br />

Neben den Aktivitäten auf Bundes- und Länderebene<br />

gab es auch e<strong>in</strong>ige Kommunen, <strong>in</strong> deren<br />

<strong>Breitband</strong>ausbau die Mitverlegung von Leerrohren<br />

e<strong>in</strong> zentrales Element war. In e<strong>in</strong>em norddeutschen<br />

Kreis wurde beispielsweise e<strong>in</strong> Zweckverband von<br />

Kommunen gegründet. In diesem Modell gibt der<br />

Zweckverband den Auftrag zur Verlegung von<br />

Leerrohren, sobald e<strong>in</strong> Betreiber gefunden ist, der<br />

im Anschluss die Rohre zur Verlegung e<strong>in</strong>es Netzes<br />

pachten möchte. Auf diese Weise stellt der Kreis<br />

nicht nur Planungssicherheit her, er ermöglicht<br />

auch die Ref<strong>in</strong>anzierung der Investitionen <strong>in</strong> die<br />

Verlegung von Leerrohren.<br />

Herausforderungen<br />

ƒƒ<br />

Mitverlegung von Leerrohren bei Baumaßnahmen<br />

des Bundes<br />

Während die Mitverlegung von Leerrohren bei<br />

Baumaßnahmen e<strong>in</strong>iger Bundesländer, wie zum<br />

Beispiel Baden-Württemberg, gesetzlich ge regelt<br />

ist und aus dem Länderbudget getragen wird,<br />

ƒƒ<br />

f<strong>in</strong>det bei Straßenbaumaßnahmen des Bundes<br />

ke<strong>in</strong>e flächendeckende, bedarfsorientierte Mitverlegung<br />

von Leerrohren statt.<br />

Nutzung der Rahmenregelung <strong>in</strong> konkreten<br />

Förderprogrammen<br />

Wie bereits beschrieben, ist die „Bundesrahmenregelung<br />

Leerrohre“ nicht mit eigenen Mitteln<br />

unterlegt, d. h. sie dient lediglich der beihilferechtlichen<br />

Absicherung. E<strong>in</strong>zelne <strong>Breitband</strong>förderprogramme<br />

auf Bundes- und Landesebene<br />

können sich ihr unterstellen. So wurde bei der<br />

GRW die Möglichkeit der Förderung von Leerrohren<br />

auf Grundlage der „Bundesrahmenregelung<br />

Leerrohre“ geschaffen. Die GRW-Förderung<br />

ist allerd<strong>in</strong>gs auf strukturschwache Regionen<br />

beschränkt und hat e<strong>in</strong>en gewerblichen Fokus.<br />

D. h., es können nur Gewerbegebiete bzw.<br />

Ansammlungen von Gewerbebetrieben und<br />

umliegende Gebiete gefördert werden. Es bleibt<br />

abzuwarten, ob die Nutzung von GRW-Mitteln<br />

für <strong>Breitband</strong>projekte durch diese zusätzliche<br />

Möglichkeit zunimmt (bisher niedrig). Daneben<br />

ist das Aufsetzen von Länderprogrammen auf<br />

Grundlage der „Bundesrahmenregelung Leerrohre“<br />

möglich. Diese Möglichkeit haben bislang<br />

nur <strong>Hessen</strong> und Schleswig-Holste<strong>in</strong> aufgegriffen,<br />

Bayern erwägt derzeit e<strong>in</strong> Förderprogramm.<br />

Somit wird der gesetzte Rahmen der Förderung<br />

noch nicht bundesweit genutzt, um die Verlegung<br />

von Leerrohren voranzubr<strong>in</strong>gen.<br />

1.5. Verbesserung der <strong>Breitband</strong>verteilung<br />

im Haus<br />

Zielsetzung<br />

Die Maßnahme zielt darauf ab, Anreize für Privathaushalte<br />

zu schaffen, den privaten <strong>Breitband</strong>ausbau<br />

voranzutreiben und ebenfalls Investitionen <strong>in</strong><br />

die <strong>Breitband</strong><strong>in</strong>frastruktur zu tätigen.<br />

Zielbeitrag<br />

Zielbeitrag<br />

<strong>Breitband</strong>verteilung<br />

im Haus<br />

2014 2014+<br />

Sehr<br />

nierdrig<br />

Sehr<br />

niedrig

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