Deutsch - Siegfried
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10 Mitwirkungsrechte Aktionäre<br />
10.1 Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung<br />
In der Generalversammlung der <strong>Siegfried</strong> Holding AG berechtigt<br />
jede Aktie mit eingetragenem Stimmrecht zu einer Stimme.<br />
Namenaktionäre, die als Aktionäre mit Stimmrecht eingetragen<br />
sind, können sich nur durch den gesetzlichen Vertreter oder<br />
durch einen anderen Namenaktionär, der als Aktionär mit Stimmrecht<br />
eingetragen ist, vertreten lassen. Der Vertreter bedarf<br />
einer schriftlichen Vollmacht.<br />
10.2 Statutarische Quoren<br />
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der absoluten<br />
Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen, soweit das Gesetz<br />
oder die Statuten nicht zwingend etwas anderes bestimmen.<br />
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.<br />
Für Beschlüsse über:<br />
– Die Änderung des Gesellschaftszwecks<br />
– Die Einführung von Stimmrechtsaktien<br />
– Die Änderung der Bestimmungen betreffend der Übertragbarkeit<br />
von Namenaktien<br />
– Die Umwandlung von Namenakten in Inhaberaktien<br />
– Eine genehmigte oder eine bedingte Kapitalerhöhung<br />
– Die Kapitalerhöhung aus Eigenkapital, gegen Sacheinlage<br />
oder zwecks Sachübernahme und die Gewährung von<br />
besonderen Vorteilen<br />
– Die Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechts<br />
– Die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft<br />
– Die Auflösung der Gesellschaft ohne Liquidation<br />
sind mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die<br />
absolute Mehrheit der vertretenen Aktienwerte erforderlich.<br />
10.3 Einberufung der Generalversammlung und<br />
Traktandierung<br />
Die Einberufung der Generalversammlung und die<br />
Traktandierung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />
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