Deutsch - Siegfried
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10.4 Eintragungen im Aktienregister/Einladung für die<br />
Generalversammlung vom 9. Mai 2003<br />
Aktionäre, die am 20. April 2003 im Aktienregister als Aktionäre<br />
mit Stimmrecht eingetragen sind, erhalten die Einladung zur<br />
ordentlichen Generalversammlung vom 9. Mai 2003 mit den Anträgen<br />
des Verwaltungsrates direkt zugestellt. Gegen Rücksendung<br />
des Antwortscheins wird den Aktionären die Zutrittskarte<br />
mit Stimmmaterial zugestellt. Aktionäre, die am 25. April 2003<br />
noch nicht eingetragen sind, jedoch später Aktien erwerben, für<br />
welche das Eintragungsgesuch bis spätestens am 1. Mai 2003<br />
beim Aktienregister der <strong>Siegfried</strong> Holding AG eintrifft, erhalten<br />
die Einladung zur Generalversammlung nachgeliefert. Vom<br />
25. April 2003 bis zum 14. Mai 2003 werden keine Eintragungen<br />
im Aktienregister vorgenommen. Aktionäre, die ihre Aktien vor<br />
der Generalversammlung veräussern, sind nicht mehr stimmberechtigt.<br />
10.5 Beschränkung der Übertragbarkeit<br />
Nur wer im Aktienbuch eingetragen ist, kann das Stimmrecht<br />
und die damit zusammenhängenden Rechte ausüben. Für die<br />
Eintragung gelten folgende statutarischen Bestimmungen:<br />
– Eintragungsgesuche gelten als genehmigt, sofern sie nicht<br />
innert 20 Tagen nach Eingang von der Gesellschaft abgelehnt<br />
worden sind.<br />
– Gesuchsteller haben schriftlich zu erklären, die Aktien im<br />
eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben zu<br />
haben.<br />
– Der Verwaltungsrat hat den Eintrag zu verweigern, wenn der<br />
Gesuchsteller allein oder zusammen mit verbundenen<br />
Personen über mehr als 3 % der Stimmrechte verfügt oder<br />
nach dem Eintrag verfügen würde.<br />
– Der Verwaltungsrat kann bei Vorliegen sachlicher Gründe<br />
Ausnahmen bewilligen.<br />
– Soweit Bundeserlasse den Nachweis verlangen, die Gesellschaft<br />
sei schweizerisch beherrscht, hat der Verwaltungsrat<br />
den Eintrag zu verweigern, wenn die eingetragenen<br />
Ausländer gesamthaft bereits über mehr als 10% der Stimmrechte<br />
verfügen oder nach dem Eintrag verfügen würden.<br />
Im Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen gewährt.<br />
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Leitungsbahnhof: Für den Transfer<br />
von Reaktionslösungen innerhalb der<br />
Mehrzweckanlage.