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Deutsch - Siegfried

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10.4 Eintragungen im Aktienregister/Einladung für die<br />

Generalversammlung vom 9. Mai 2003<br />

Aktionäre, die am 20. April 2003 im Aktienregister als Aktionäre<br />

mit Stimmrecht eingetragen sind, erhalten die Einladung zur<br />

ordentlichen Generalversammlung vom 9. Mai 2003 mit den Anträgen<br />

des Verwaltungsrates direkt zugestellt. Gegen Rücksendung<br />

des Antwortscheins wird den Aktionären die Zutrittskarte<br />

mit Stimmmaterial zugestellt. Aktionäre, die am 25. April 2003<br />

noch nicht eingetragen sind, jedoch später Aktien erwerben, für<br />

welche das Eintragungsgesuch bis spätestens am 1. Mai 2003<br />

beim Aktienregister der <strong>Siegfried</strong> Holding AG eintrifft, erhalten<br />

die Einladung zur Generalversammlung nachgeliefert. Vom<br />

25. April 2003 bis zum 14. Mai 2003 werden keine Eintragungen<br />

im Aktienregister vorgenommen. Aktionäre, die ihre Aktien vor<br />

der Generalversammlung veräussern, sind nicht mehr stimmberechtigt.<br />

10.5 Beschränkung der Übertragbarkeit<br />

Nur wer im Aktienbuch eingetragen ist, kann das Stimmrecht<br />

und die damit zusammenhängenden Rechte ausüben. Für die<br />

Eintragung gelten folgende statutarischen Bestimmungen:<br />

– Eintragungsgesuche gelten als genehmigt, sofern sie nicht<br />

innert 20 Tagen nach Eingang von der Gesellschaft abgelehnt<br />

worden sind.<br />

– Gesuchsteller haben schriftlich zu erklären, die Aktien im<br />

eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben zu<br />

haben.<br />

– Der Verwaltungsrat hat den Eintrag zu verweigern, wenn der<br />

Gesuchsteller allein oder zusammen mit verbundenen<br />

Personen über mehr als 3 % der Stimmrechte verfügt oder<br />

nach dem Eintrag verfügen würde.<br />

– Der Verwaltungsrat kann bei Vorliegen sachlicher Gründe<br />

Ausnahmen bewilligen.<br />

– Soweit Bundeserlasse den Nachweis verlangen, die Gesellschaft<br />

sei schweizerisch beherrscht, hat der Verwaltungsrat<br />

den Eintrag zu verweigern, wenn die eingetragenen<br />

Ausländer gesamthaft bereits über mehr als 10% der Stimmrechte<br />

verfügen oder nach dem Eintrag verfügen würden.<br />

Im Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen gewährt.<br />

41<br />

Leitungsbahnhof: Für den Transfer<br />

von Reaktionslösungen innerhalb der<br />

Mehrzweckanlage.

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