Zukunftskonzept - Hafenausschuss
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Hafenorientiertes <strong>Zukunftskonzept</strong> Geestemündung Bremerhaven<br />
4 Hochwasserschutz<br />
4.1 Grundlagen<br />
Der Küstenschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Gemeinschaftsaufgabe des<br />
Bundes und der Länder. In Bremerhaven liegt die Unterhaltungsverpflichtung der Hochwasserschutzanlagen<br />
bei der senatorischen Dienststelle SWAH. Der SWAH hat die bremenports<br />
mit der Durchführung der Unterhaltungsaufgaben und mit der Bedienung der beweglichen<br />
Einrichtungen, wie z. B. der Schleusen und Sperrwerke, beauftragt. Hierzu zählen auch die<br />
Bedienung im Sturmflutfall und die Teilnahme in der Katastrophenschutzorganisation. Weiterhin<br />
wurde bremenports mit der Anpassung der vorhandenen Hochwasserschutzbauwerke<br />
in Bremerhaven an die neuen Anforderungen aus dem Generalplan Küstenschutz Niedersachsen<br />
/ Bremen 2007 beauftragt (HENCKE [2009]).<br />
Aufgrund der seitens des Weltklimarates für die Zukunft prognostizierten Klimaveränderungen<br />
hat der Hochwasserschutz im Land Bremen erheblich an Bedeutung gewonnen. So<br />
muss beispielsweise an der Weser mit häufigeren und höheren Sturmflutwasserständen gerechnet<br />
werden. Um hier rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können, wurde gemeinsam mit<br />
dem Land Niedersachsen der Generalplan Küstenschutz Niedersachsen / Bremen 2007<br />
(GENERALPLAN [2007]) erstellt. In diesem wurden u. a. die im Land Bremen vorhandenen<br />
Deiche im Hinblick auf künftige Klimaszenarien überprüft und Maßnahmen zur langfristigen<br />
Gewährleistung des Hochwasserschutzes festgelegt. Auch wurden auf Basis der jüngsten<br />
Studie des Weltklimarates die zu erwartenden Auswirkungen der globalen Erwärmung auf<br />
die Veränderung des Meeresspiegelanstieges und der Sturmfluthäufigkeit für die Festsetzung<br />
der zukünftigen Deichhöhen berücksichtigt. Die Untersuchungen im GENERALPLAN<br />
[2007] kamen zu dem Ergebnis, dass in Bremerhaven ein Großteil der Landeschutzdeichlinie<br />
von der südlichen Landesgrenze bis zum Containerterminal zu erhöhen ist. Hierzu zählt auch<br />
der Bereich der Geestemündung mit dem Geeste-Sperrwerk.<br />
4.2 Neubau Geeste-Sperrwerk<br />
Das Geeste-Sperrwerk im nordöstlichen Teil der Geestemündung dient gleichermaßen dem<br />
Hochwasserschutz der Länder Niedersachsen und Bremen. Daher wird der Unterhaltungsaufwand<br />
sowie zusätzliche Investitionen in eine Ertüchtigung bzw. Verlegung des Bauwerks<br />
von beiden Bundesländern gemeinsam getragen Das Sperrwerk, das die flussaufwärts gelegenen<br />
Landbereiche vor Überflutungen schützt, muss im Mittel rd. 80mal im Jahr geschlossen<br />
werden. Die vergleichsweise große Schließhäufigkeit ergibt sich aus der geringen<br />
Schutzhöhe im Hinterland von lediglich NN +2,50 m 12 (RAHMENENTWURF [2012]).<br />
Zur Anpassung der Hochwasserschutzanlagen, und damit auch des Geeste-Sperrwerks, an<br />
die Erfordernisse des Generalplans Küstenschutz hatte der SWAH bremenports mit der Erstellung<br />
eines Rahmenentwurfes beauftragt. Bestandteil dieser im Sommer 2012 vorgelegten<br />
12 Dies entspricht einer Höhe von lediglich 0,65 m über dem mittleren Hochwasser (MThw) von NN +1,85 m.<br />
Dok-ID 379963 Seite 27