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Zukunftskonzept - Hafenausschuss

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Hafenorientiertes <strong>Zukunftskonzept</strong> Geestemündung Bremerhaven<br />

Als Nachteile eines Neubaus an dieser Stelle werden im RAHMENENTWURF [2012] u. a.<br />

benannt<br />

- hohes Kostenrisiko durch mögliche Beeinträchtigung / Sicherung des Bauwerksbestands<br />

im Bereich des Fähranlegers<br />

- Herstellung in mehreren Bauabschnitten erforderlich<br />

- Verlust des Binnenschiffsliegeplatzes an der Geeste-Kaje sowie eine<br />

- Verknüpfung des Hochwasserschutzes mit betrieblichen Belangen Dritter (hier Interessenskonflikt<br />

mit dem WSA Bremerhaven).<br />

Zur Ermittlung der Vorzugsvariante ist nun eine Abwägung zwischen den Anforderungen des<br />

Hochwasserschutzes, des wirtschaftlichen und verantwortungsvollen Umgangs mit den zur<br />

Verfügung stehenden Investitions- und Unterhaltungsmitteln sowie den jeweiligen Auswirkungen<br />

auf Dritte und die Umwelt zu treffen. Für die Fortführung der Planungen sind zudem<br />

weiterführende Abstimmungen mit dem Land Niedersachsen (Kostenbeteiligung) sowie mit<br />

den weiteren Planungsbeteiligten erforderlich (RAHMENENTWURF [2012]).<br />

Bei Realisierung des Sperrwerks-Neubaus soll das bewegliche Klappteil der Kennedy-<br />

Brücke in jedem Fall erhalten bleiben, um die Schifffahrt auf der Geeste nicht einzuschränken<br />

und weiterhin die Unterhaltung der Wassertiefen zu ermöglichen. Die vorhandenen<br />

Sperrwerkselemente sollen dagegen zurückgebaut werden. Als Verschlusssystem sollen<br />

beim Neubau Stemmtore aus Stahl zum Einsatz kommen (RAHMENENTWURF [2012]).<br />

Fazit: Der Neubau des Geeste-Sperrwerkes und die Anpassung der Hochwasserschutzanlagen<br />

werden prägend für das Areal der Geestemündung sein. Vor diesem Hintergrund sollte,<br />

vor allen weiteren Entscheidungen zum Ersatz, zur Sanierung bzw. zur Umgestaltung<br />

einzelner Uferbauwerke im Bereich der künftigen Hochwasserschutzlinie, die Entscheidung<br />

zur Lage sowie zur Ausgestaltung des Geeste-Sperrwerkes und der Hochwasserschutzanlagen<br />

abgewartet werden.<br />

Dok-ID 379963 Seite 29

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