Geschäftsbericht 2010.pdf - KD-Bank
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Interaktiv: Zahlungsverkehr | SEPA<br />
SEPA – am Ball bleiben<br />
Das Projekt des europaweit einheitlichen Zahlungsverkehrs<br />
SEPA (Single Euro Payments Area) schreitet weiter voran.<br />
Diese Angleichung wirkt sich auch auf den inländischen<br />
Zahlungsverkehr aus.<br />
Lastschriftverfahren<br />
Seit November 2010 stehen dem Deutschen Kreditgewerbe<br />
die neuen SEPA-Lastschriftprodukte flächendeckend zur<br />
Verfügung. Die SEPA-Basislastschrift „Core“ kann angewandt<br />
werden, wenn Verbraucher an der Transaktion beteiligt<br />
sind. Die SEPA-Firmenkundenlastschrift „B2B“ kann genutzt<br />
werden, wenn ausschließlich Nicht-Verbraucher an der Transaktion<br />
beteiligt sind. Der Zahler verzichtet hierbei auf das<br />
Rückgaberecht. Die beiden bisherigen nationalen Verfahren<br />
„Einzugsermächtigungslastschrift“ und „Abbuchungsauftragslastschrift“<br />
bestehen in einer Übergangsfrist weiter. Die<br />
<strong>Bank</strong> für Kirche und Diakonie und der genossenschaftliche<br />
FinanzVerbund bieten alle vier Verfahren an.<br />
Neue Vereinbarungen: Kombimandate nutzen<br />
Wir empfehlen Ihnen, im Rahmen der Übergangsfristen<br />
primär auf die bisherigen nationalen Lastschriftverfahren<br />
zurückzugreifen. Für neue Vereinbarungen mit Zahlungspflichtigen<br />
raten wir Ihnen, sogenannte Kombimandate zu<br />
nutzen. Diese ermöglichen, eine Vereinbarung zwischen den<br />
Lastschriftbeteiligten zu treffen, die zunächst das bisherige<br />
nationale Verfahren anwendet und später den Umstieg auf<br />
das SEPA-Lastschriftverfahren vereinfacht.<br />
Die Kombimandate erhalten Sie als ausfüllbare PDF-Dateien<br />
auf unserer Homepage www. <strong>KD</strong>-BANK.de/Download-<br />
Center unter der Rubrik „Zahlungsverkehr: SEPA (PDF)“.<br />
Außerdem benötigen Sie für die SEPA-Lastschriftverfahren eine<br />
„Gläubiger-ID“. Diese können Sie ausschließlich im Internet bei<br />
der Deutschen Bundesbank beantragen: http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa_identifikation.<br />
php. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie erste praktische Erfahrungen<br />
mit den neuen SEPA-Produkten sammeln möchten, wir<br />
unterstützen Sie gern.<br />
Neues Verfahren: Überweisungsrückruf<br />
Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht betrifft<br />
auch den Überweisungsverkehr, insbesondere den Überweisungsrückruf.<br />
Seit dem 1. November 2009 sieht das BGB (§ 675 p)<br />
grundsätzlich keinen Rückruf eines Überweisungsauftrags mehr<br />
vor, sobald dieser bei der <strong>Bank</strong> eingegangen ist. Hintergrund<br />
ist die gesetzlich vorgeschriebene Verkürzung der Überweisungslaufzeiten<br />
im gesamten SEPA-Raum. Ab dem 1. Januar<br />
2012 reduziert sich die Ausführungsfrist von derzeit drei Geschäftstagen<br />
auf einen bzw. zwei Geschäftstage für beleghaft<br />
erteilte Überweisungen. Wir bitten Sie deshalb, Maßnahmen<br />
zu ergreifen, um Fehlüberweisungen zu vermeiden. Sollte es<br />
dennoch ausnahmsweise zu einem Fehler kommen, werden wir<br />
versuchen, den bereits auf den Weg gebrachten Überweisungsbetrag<br />
für Sie zurückzufordern. Wir sprechen dann von einem<br />
Überweisungswiderruf, für den allerdings keine Erfolgsgarantie<br />
mehr gegeben ist. Mehr dazu finden Sie im Internet unter www.<br />
<strong>KD</strong>-BANK.de/SEPA.<br />
Informieren Sie sich:<br />
Seminarangebot SEPA 2011<br />
Wegen der umfangreichen Neuerungen bieten wir auch in diesem<br />
Jahr wieder halbtägige Seminare für unsere Institutionellen<br />
Kunden an. Themenschwerpunkte sind:<br />
Z „SEPA-Raum“ im Überblick<br />
Z ZV-Instrumente im EU-Binnenmarkt<br />
Z EU-Rechtsrahmen für Zahlungsdienste<br />
Z Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)<br />
Z Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)<br />
Z Herausforderungen und Chancen<br />
Z Unterstützung durch die <strong>Bank</strong> für Kirche und Diakonie<br />
Mehr Informationen und Termine unter:<br />
www.<strong>KD</strong>-BANK.de/Veranstaltungen.<br />
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