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VISIONEN FÜR STARTUPS IN ÖSTERREICH - AustrianStartups

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Visionen für Startups in Österreich<br />

Grundsätzlich gilt die GmbH von den in Österreich verfügbaren Gesellschaftsformen für<br />

Startups als die noch attraktivste Rechtsform 42 , trotz mehrerer Nachteile, die diese Form<br />

für Startups mit sich bringt. 43 Daher könnte auch gleich über die Einführung des Mitarbeitermodells<br />

für GmbHs hinaus nachgedacht werden. Denkbar wäre die Einführung einer<br />

neuen, eigenständigen Rechtsform für eine Kapitalgesellschaft. Diese könnte dann auf einem<br />

Schlag gleichzeitig den Bedürfnissen der Eigenkapitalbeschaffung auch von internationalen<br />

Investoren, der Ermöglichung von Mitarbeiterbeteiligungen, der Notwendigkeit<br />

der unbürokratischen Flexibilität bei Änderungen von Eigentumsverhältnissen, der Möglichkeit<br />

von Vesting-Vereinbarungen, der Einführung von bedingtem bzw. genehmigtem<br />

Kapital, usw. gerecht werden. Teile davon werden bereits häufig in Diskussionen um die<br />

sogenannte „Klein-AG“ angeregt, jedoch soll dieser Begriff nicht limitierend verwendet<br />

werden. 44 Egal wie eine neue Kapitalgesellschaft heißt oder konkret ausgestaltet werden<br />

könnte, wichtig ist, dass sie den Anforderungen von innovativen Jungunternehmen im 21.<br />

Jahrhundert mit internationaler Ausrichtung und hohem Wachstumspotenzial gerecht<br />

wird. Der Startpunkt wäre ein Best-Practice Assessment von international vorhandenen<br />

Rechtsformen für Kapitalgesellschaften. 45<br />

3.2. Signifikante Reduktion bzw. Abschaffung notariatspflichtiger<br />

Geschäftsprozesse für Startups<br />

Startups sind sehr häufig mit komplexen Eigentums- bzw. Kapital-Transaktionen konfrontiert<br />

(z.B.: Änderung der Beteiligungsverhältnisse, Investition durch Risikokapitalgeber,<br />

Mitarbeiterbeteiligungen). Daher geht die durch die GmbH-Reform („GmbH Light“) induzierte<br />

Reduktion der Notariatsgebühren bei Gründung einer GmbH mit dem (niedrigeren)<br />

gesetzlichen Mindeststammkapital nicht weit genug. Neben den sehr strikten Formalprozessen<br />

und der einhergehenden Notariatspflicht für sehr viele Situationen in der Startup-<br />

Realität, nehmen Notariatswege nicht nur viel Zeit in Anspruch, sondern verursachen vor<br />

allem signifikante Kosten in einer Phase, in der wenig Kapital verfügbar ist. Plant ein Startup<br />

einen Business Angel aus dem nicht deutschsprachigen Ausland an Bord holen, ist<br />

dieser oftmals verwundert und meistens abgeneigt, bei jeder vertraglichen Einigung oder<br />

Änderung zum akkreditierten „Public Notary“ im Heimatland zu gehen oder gar eine<br />

42<br />

Auch wenn diese bereits im Prinzip unverändert auf Anforderungen des vorletzten Jahrhunderts wie Finanzierung<br />

durch Cash Flow – was bei Startups fehlt – oder Bankkrediten – was für Startups nicht möglich ist – basiert<br />

und somit für Startups im 21. Jahrhundert nicht gut geeignet ist.<br />

43<br />

Vor allem im Vergleich zu Rechtsformen von Kapitalgesellschaften anderer europäischer Länder.<br />

44<br />

Eine Diskussion zum Thema Klein-AG kann beispielsweise im „Forderungskatalog der Austrian Angel Investor<br />

Association“ gefunden werden, siehe www.aaia.at/download_file/view/275/<br />

45<br />

Beispielweise mit Fokus auf Gesellschaftsformen in OECD Ländern.<br />

21

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