VISIONEN FÜR STARTUPS IN ÖSTERREICH - AustrianStartups
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Visionen für Startups in Österreich<br />
Grundsätzlich gilt die GmbH von den in Österreich verfügbaren Gesellschaftsformen für<br />
Startups als die noch attraktivste Rechtsform 42 , trotz mehrerer Nachteile, die diese Form<br />
für Startups mit sich bringt. 43 Daher könnte auch gleich über die Einführung des Mitarbeitermodells<br />
für GmbHs hinaus nachgedacht werden. Denkbar wäre die Einführung einer<br />
neuen, eigenständigen Rechtsform für eine Kapitalgesellschaft. Diese könnte dann auf einem<br />
Schlag gleichzeitig den Bedürfnissen der Eigenkapitalbeschaffung auch von internationalen<br />
Investoren, der Ermöglichung von Mitarbeiterbeteiligungen, der Notwendigkeit<br />
der unbürokratischen Flexibilität bei Änderungen von Eigentumsverhältnissen, der Möglichkeit<br />
von Vesting-Vereinbarungen, der Einführung von bedingtem bzw. genehmigtem<br />
Kapital, usw. gerecht werden. Teile davon werden bereits häufig in Diskussionen um die<br />
sogenannte „Klein-AG“ angeregt, jedoch soll dieser Begriff nicht limitierend verwendet<br />
werden. 44 Egal wie eine neue Kapitalgesellschaft heißt oder konkret ausgestaltet werden<br />
könnte, wichtig ist, dass sie den Anforderungen von innovativen Jungunternehmen im 21.<br />
Jahrhundert mit internationaler Ausrichtung und hohem Wachstumspotenzial gerecht<br />
wird. Der Startpunkt wäre ein Best-Practice Assessment von international vorhandenen<br />
Rechtsformen für Kapitalgesellschaften. 45<br />
3.2. Signifikante Reduktion bzw. Abschaffung notariatspflichtiger<br />
Geschäftsprozesse für Startups<br />
Startups sind sehr häufig mit komplexen Eigentums- bzw. Kapital-Transaktionen konfrontiert<br />
(z.B.: Änderung der Beteiligungsverhältnisse, Investition durch Risikokapitalgeber,<br />
Mitarbeiterbeteiligungen). Daher geht die durch die GmbH-Reform („GmbH Light“) induzierte<br />
Reduktion der Notariatsgebühren bei Gründung einer GmbH mit dem (niedrigeren)<br />
gesetzlichen Mindeststammkapital nicht weit genug. Neben den sehr strikten Formalprozessen<br />
und der einhergehenden Notariatspflicht für sehr viele Situationen in der Startup-<br />
Realität, nehmen Notariatswege nicht nur viel Zeit in Anspruch, sondern verursachen vor<br />
allem signifikante Kosten in einer Phase, in der wenig Kapital verfügbar ist. Plant ein Startup<br />
einen Business Angel aus dem nicht deutschsprachigen Ausland an Bord holen, ist<br />
dieser oftmals verwundert und meistens abgeneigt, bei jeder vertraglichen Einigung oder<br />
Änderung zum akkreditierten „Public Notary“ im Heimatland zu gehen oder gar eine<br />
42<br />
Auch wenn diese bereits im Prinzip unverändert auf Anforderungen des vorletzten Jahrhunderts wie Finanzierung<br />
durch Cash Flow – was bei Startups fehlt – oder Bankkrediten – was für Startups nicht möglich ist – basiert<br />
und somit für Startups im 21. Jahrhundert nicht gut geeignet ist.<br />
43<br />
Vor allem im Vergleich zu Rechtsformen von Kapitalgesellschaften anderer europäischer Länder.<br />
44<br />
Eine Diskussion zum Thema Klein-AG kann beispielsweise im „Forderungskatalog der Austrian Angel Investor<br />
Association“ gefunden werden, siehe www.aaia.at/download_file/view/275/<br />
45<br />
Beispielweise mit Fokus auf Gesellschaftsformen in OECD Ländern.<br />
21