VISIONEN FÜR STARTUPS IN ÖSTERREICH - AustrianStartups
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Visionen für Startups in Österreich<br />
ausschüttungen an Gesellschafter in Form von Einkommensteuereinnahmen oder Kapitalertragssteuereinnahmen<br />
beim Verkauf der Unternehmensanteile.<br />
Die EU begrüßt und erlaubt sowohl steuerliche Investitionsanreize für Kapitalgeber, als<br />
auch Sicherheiten, durch die Risikokapitalanleger teilweise gegen Verluste aus ihren Beteiligungen<br />
geschützt werden. Für solche Maßnahmen ist je nach Ausgestaltung im konkreten<br />
Fall eventuell eine eingehende Prüfung der Vereinbarkeit dieser Form von „Beihilfen“<br />
mit dem gemeinsamen Markt seitens der EU-Kommission notwendig. 59<br />
Es gibt international bereits erfolgreich praktizierte Beispiele zur Setzung von sinnvollen<br />
Maßnahmen bei der steuerlichen Anreizschaffung. Beispielsweise gibt es in Großbritannien<br />
das neu eingeführte „Seed Enterprise Investment Scheme“, sowie das länger bestehende<br />
„Enterprise Investment Scheme“. Wir verweisen als Anregung zu weiteren Details der<br />
Ausgestaltungsmöglichkeiten, zur Diskussion der Ansatzpunkte in Österreich bzw. detaillierter<br />
Beschreibung internationaler Praktiken auf den „Forderungskatalog der Austrian<br />
Angel Investors Association“. 60<br />
Als Anknüpfung zum Thema Crowdfunding: Analog zur steuerlichen Absetzbarkeit als<br />
„klassischer“ Investor (in österreichische Unternehmen) sollte angedacht werden, Investitionen<br />
über Crowdinvesting Plattformen ebenfalls durch eine Absetzbarkeit zu begünstigen.<br />
61 Durch einen derartigen Anreiz wird das Potential der österreichischen Bevölkerung<br />
genutzt, um selbst entscheiden zu können, welche Projekte förderwürdig sind. Dadurch<br />
können gegebenenfalls Unternehmen unterstützt werden, die über bisherige Förderinstrumente<br />
nicht erfasst werden können. 62<br />
4.2. Unterstützung eines Fund-of-Fund Modells durch staatliches<br />
Cornerstone Investment<br />
Innovative Startups unterscheiden sich von klassischen KMUs meist dadurch, dass es noch<br />
kein erprobtes Geschäftsmodellen gibt. Daher sind die Erfolgsfaktoren auch sehr unterschiedlich.<br />
Diese versteht man oft nur dann ansatzweise wenn man selbst ein Startup auf-<br />
59<br />
Siehe http://europa.eu/legislation_summaries/competition/state_aid/l26123_de.htm<br />
60<br />
Siehe www.aaia.at/download_file/view/275/<br />
61<br />
Unter Umständen wäre eine Analogie zur Absetzbarkeit von Spenden angebrachter. Die Absetzbarkeit sollte<br />
natürlich nur für Plattformen gelten, die nach definierten Regeln in eine Liste des BMF aufgenommen werden.<br />
Der Betrag kann und müsste vermutlich - ähnlich dem Spendenmodell - in einer definierten prozentuellen Höhe<br />
des Vorjahreseinkommens begrenzt werden.<br />
62<br />
Die Begünstigung kann für Crowdfunding (Spendencharakter, daher obige Analogie) oder für Crowdinvesting<br />
(Investitionscharakter, analog zu Business Angel Investments) oder für beide erfolgen.<br />
29