9. Lagebericht - Mediendienst Integration
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Einleitung<br />
bereits Ende 2009 Eckpunkte für ein Anerkennungsgesetz<br />
erarbeitet. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz kann das<br />
Potenzial der Zuwanderer in Deutschland, das bisher<br />
brach gelegen hat, besser ausgeschöpft werden. Das<br />
Gesetz ist zugleich Ausdruck der Wertschätzung der<br />
Lebensleistung von Zuwanderern. Der Bund ist mit dem<br />
Anerkennungsgesetz vorangegangen. Die Bundesländer<br />
haben zugesagt, für die Berufe, die in ihrer Gesetzgebungszuständigkeit<br />
liegen, wie den Lehrerberuf, die<br />
Sozialberufe und die Ingenieurberufe, alsbald entsprechende<br />
gesetzliche Regelungen vorzulegen.<br />
Der Grundsatz „Fördern und Fordern“ beinhaltet, dass<br />
Parallelgesellschaften in Deutschland nicht geduldet<br />
werden. Zwangsverheiratungen stellen eine schwere Menschenrechtsverletzung<br />
dar. Frauen, die Opfer von Gewalt<br />
geworden sind, dürfen nicht alleine gelassen werden; sie<br />
brauchen Schutz und Unterstützung. Im März 2011 hat<br />
der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat<br />
und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat<br />
sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und<br />
asylrechtlicher Vorschriften (sogenanntes aufenthaltsrechtliches<br />
Paket) beschlossen. Mit dem im Juli 2011 in<br />
Kraft getretenen Gesetz wurde ein eigenständiger<br />
Straftatbestand gegen Zwangsheirat im Strafgesetzbuch<br />
geschaffen. Dies ist auch ein klares Signal für den Schutz<br />
unserer Werteordnung.<br />
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat hat<br />
die Bundesregierung Regelungen geschaffen, die die<br />
Rückkehrmöglichkeiten für die Opfer von Heiratsverschleppung<br />
erheblich verbessern. Der Beauftragte ist es<br />
ein besonderes Anliegen, den Opfern einer Zwangsverheiratung<br />
zu helfen. Die Niederlassungserlaubnis – also der<br />
unbefristete Aufenthaltstitel – erlischt im Falle einer<br />
Heiratsverschleppung künftig nicht mehr nach sechs<br />
Monaten Auslandsaufenthalt. Mädchen und junge Frauen,<br />
die in Deutschland aufgewachsen, zur Schule gegangen<br />
sind und in Deutschland oftmals eine Ausbildung<br />
absolviert haben, können nach einer Heiratsverschleppung,<br />
auch wenn sie lediglich im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis<br />
waren, leichter nach Deutschland zurückkehren.<br />
Dies ist eine große Hilfe für die betroffenen<br />
Frauen und macht deutlich, dass <strong>Integration</strong> anerkannt<br />
wird.<br />
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Bleiberechtsregelungen<br />
erlassen worden. Mitte 2011 ist ein gesetzliches<br />
Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche in Kraft<br />
getreten. Für die Beauftragte war es von besonderer<br />
Bedeutung, dass viele junge Menschen, unabhängig vom<br />
Verhalten ihrer Eltern, nun eine eigene dauerhafte<br />
Aufenthaltsperspektive in Deutschland haben und ohne<br />
die ständige Angst abgeschoben zu werden, hier bleiben<br />
können.<br />
Die <strong>Integration</strong>sministerkonferenz hat sich im März 2012<br />
intensiv mit dem Thema Bleiberecht befasst. Sie hat<br />
gefordert, dass eine stichtagsunabhängige gesetzliche<br />
Regelung geschaffen werden soll. Geduldete sollen bei<br />
erfolgreicher und nachhaltiger <strong>Integration</strong> ein Aufenthaltsrecht<br />
erhalten.<br />
<strong>Integration</strong> für beide Seiten verbindlicher gestalten – das<br />
ist das Ziel der Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode.<br />
Dafür stehen das bereits erwähnte Anerkennungsgesetz<br />
und die Bleiberechtsregelungen, aber<br />
auch die <strong>Integration</strong>svereinbarung und der Nationale<br />
Aktionsplan <strong>Integration</strong>.<br />
Im April 2011 hat die Beauftragte ein Modellprojekt zur<br />
Erprobung von <strong>Integration</strong>svereinbarungen an 18<br />
Modellstandorten, in Städten und Landkreisen, initiiert.<br />
<strong>Integration</strong> ist für beide Seiten verbindlich. Es werden<br />
gemeinsam Ziele formuliert, die dann anhand eines<br />
Zeitplanes abgearbeitet werden. In der <strong>Integration</strong>svereinbarung,<br />
die insbesondere für Neuzuwanderer gedacht<br />
ist, wird festgehalten, welche Kenntnisse und Qualifikationen<br />
vorhanden sind und welche Unterstützung beim<br />
Spracherwerb, bei der Suche nach einer Wohnung, einem<br />
Kindergartenplatz oder einer Schule, einem Ausbildungsoder<br />
Arbeitsplatz erfolgt. Ein großer Vorteil liegt darin,<br />
dass die Beratung und Unterstützungsangebote passgenau<br />
auf die Bedürfnisse des Zuwanderers zugeschnitten<br />
werden.<br />
Der Nationale Aktionsplan <strong>Integration</strong> ist ein Gemeinschaftswerk<br />
von Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft<br />
und Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Wissenschaft,<br />
Sport, Kultur, Medien, Kirchen und den Religionsgemeinschaften<br />
und Migrantenorganisationen. Erstmals haben<br />
Bund und Länder darin gemeinsame strategische Ziele<br />
vereinbart. Den Nationalen Aktionsplan zeichnet aus, dass<br />
die Bundesregierung und ihre Partner verbindliche Ziele<br />
definiert und mit konkreten Maßnahmen unterlegt<br />
haben. Damit lässt sich <strong>Integration</strong>spolitik messen,<br />
überprüfen und bessern steuern.<br />
Erarbeitet wurde der Aktionsplan in elf Dialogforen, die<br />
alle zentralen Fragen der <strong>Integration</strong> abdecken. Gegenüber<br />
dem Nationalen <strong>Integration</strong>splan, dessen rund 400<br />
Selbstverpflichtungen nahezu vollständig umgesetzt<br />
wurden, sind zwei neue Themenfelder hinzugekommen:<br />
„Gesundheit und Pflege“ und „Migranten im öffentlichen<br />
Dienst“. Beide Themen spielen zunehmend eine wichtige<br />
Rolle. Zum einen will die Beauftragte der wachsenden<br />
älter werdenden Bevölkerung mit Migrationshintergrund<br />
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