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9. Lagebericht - Mediendienst Integration

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Einleitung<br />

bereits Ende 2009 Eckpunkte für ein Anerkennungsgesetz<br />

erarbeitet. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz kann das<br />

Potenzial der Zuwanderer in Deutschland, das bisher<br />

brach gelegen hat, besser ausgeschöpft werden. Das<br />

Gesetz ist zugleich Ausdruck der Wertschätzung der<br />

Lebensleistung von Zuwanderern. Der Bund ist mit dem<br />

Anerkennungsgesetz vorangegangen. Die Bundesländer<br />

haben zugesagt, für die Berufe, die in ihrer Gesetzgebungszuständigkeit<br />

liegen, wie den Lehrerberuf, die<br />

Sozialberufe und die Ingenieurberufe, alsbald entsprechende<br />

gesetzliche Regelungen vorzulegen.<br />

Der Grundsatz „Fördern und Fordern“ beinhaltet, dass<br />

Parallelgesellschaften in Deutschland nicht geduldet<br />

werden. Zwangsverheiratungen stellen eine schwere Menschenrechtsverletzung<br />

dar. Frauen, die Opfer von Gewalt<br />

geworden sind, dürfen nicht alleine gelassen werden; sie<br />

brauchen Schutz und Unterstützung. Im März 2011 hat<br />

der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat<br />

und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat<br />

sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und<br />

asylrechtlicher Vorschriften (sogenanntes aufenthaltsrechtliches<br />

Paket) beschlossen. Mit dem im Juli 2011 in<br />

Kraft getretenen Gesetz wurde ein eigenständiger<br />

Straftatbestand gegen Zwangsheirat im Strafgesetzbuch<br />

geschaffen. Dies ist auch ein klares Signal für den Schutz<br />

unserer Werteordnung.<br />

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat hat<br />

die Bundesregierung Regelungen geschaffen, die die<br />

Rückkehrmöglichkeiten für die Opfer von Heiratsverschleppung<br />

erheblich verbessern. Der Beauftragte ist es<br />

ein besonderes Anliegen, den Opfern einer Zwangsverheiratung<br />

zu helfen. Die Niederlassungserlaubnis – also der<br />

unbefristete Aufenthaltstitel – erlischt im Falle einer<br />

Heiratsverschleppung künftig nicht mehr nach sechs<br />

Monaten Auslandsaufenthalt. Mädchen und junge Frauen,<br />

die in Deutschland aufgewachsen, zur Schule gegangen<br />

sind und in Deutschland oftmals eine Ausbildung<br />

absolviert haben, können nach einer Heiratsverschleppung,<br />

auch wenn sie lediglich im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis<br />

waren, leichter nach Deutschland zurückkehren.<br />

Dies ist eine große Hilfe für die betroffenen<br />

Frauen und macht deutlich, dass <strong>Integration</strong> anerkannt<br />

wird.<br />

In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Bleiberechtsregelungen<br />

erlassen worden. Mitte 2011 ist ein gesetzliches<br />

Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche in Kraft<br />

getreten. Für die Beauftragte war es von besonderer<br />

Bedeutung, dass viele junge Menschen, unabhängig vom<br />

Verhalten ihrer Eltern, nun eine eigene dauerhafte<br />

Aufenthaltsperspektive in Deutschland haben und ohne<br />

die ständige Angst abgeschoben zu werden, hier bleiben<br />

können.<br />

Die <strong>Integration</strong>sministerkonferenz hat sich im März 2012<br />

intensiv mit dem Thema Bleiberecht befasst. Sie hat<br />

gefordert, dass eine stichtagsunabhängige gesetzliche<br />

Regelung geschaffen werden soll. Geduldete sollen bei<br />

erfolgreicher und nachhaltiger <strong>Integration</strong> ein Aufenthaltsrecht<br />

erhalten.<br />

<strong>Integration</strong> für beide Seiten verbindlicher gestalten – das<br />

ist das Ziel der Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode.<br />

Dafür stehen das bereits erwähnte Anerkennungsgesetz<br />

und die Bleiberechtsregelungen, aber<br />

auch die <strong>Integration</strong>svereinbarung und der Nationale<br />

Aktionsplan <strong>Integration</strong>.<br />

Im April 2011 hat die Beauftragte ein Modellprojekt zur<br />

Erprobung von <strong>Integration</strong>svereinbarungen an 18<br />

Modellstandorten, in Städten und Landkreisen, initiiert.<br />

<strong>Integration</strong> ist für beide Seiten verbindlich. Es werden<br />

gemeinsam Ziele formuliert, die dann anhand eines<br />

Zeitplanes abgearbeitet werden. In der <strong>Integration</strong>svereinbarung,<br />

die insbesondere für Neuzuwanderer gedacht<br />

ist, wird festgehalten, welche Kenntnisse und Qualifikationen<br />

vorhanden sind und welche Unterstützung beim<br />

Spracherwerb, bei der Suche nach einer Wohnung, einem<br />

Kindergartenplatz oder einer Schule, einem Ausbildungsoder<br />

Arbeitsplatz erfolgt. Ein großer Vorteil liegt darin,<br />

dass die Beratung und Unterstützungsangebote passgenau<br />

auf die Bedürfnisse des Zuwanderers zugeschnitten<br />

werden.<br />

Der Nationale Aktionsplan <strong>Integration</strong> ist ein Gemeinschaftswerk<br />

von Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft<br />

und Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Wissenschaft,<br />

Sport, Kultur, Medien, Kirchen und den Religionsgemeinschaften<br />

und Migrantenorganisationen. Erstmals haben<br />

Bund und Länder darin gemeinsame strategische Ziele<br />

vereinbart. Den Nationalen Aktionsplan zeichnet aus, dass<br />

die Bundesregierung und ihre Partner verbindliche Ziele<br />

definiert und mit konkreten Maßnahmen unterlegt<br />

haben. Damit lässt sich <strong>Integration</strong>spolitik messen,<br />

überprüfen und bessern steuern.<br />

Erarbeitet wurde der Aktionsplan in elf Dialogforen, die<br />

alle zentralen Fragen der <strong>Integration</strong> abdecken. Gegenüber<br />

dem Nationalen <strong>Integration</strong>splan, dessen rund 400<br />

Selbstverpflichtungen nahezu vollständig umgesetzt<br />

wurden, sind zwei neue Themenfelder hinzugekommen:<br />

„Gesundheit und Pflege“ und „Migranten im öffentlichen<br />

Dienst“. Beide Themen spielen zunehmend eine wichtige<br />

Rolle. Zum einen will die Beauftragte der wachsenden<br />

älter werdenden Bevölkerung mit Migrationshintergrund<br />

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