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9. Lagebericht - Mediendienst Integration

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II<br />

<strong>Integration</strong>spolitik: „<strong>Integration</strong> verbindlicher gestalten, Ziele gemeinsam vereinbaren“<br />

Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.<br />

94 Untersucht wird, welche strukturellen Rahmenbedingungen<br />

für das Zustandekommen von <strong>Integration</strong>svereinbarungen<br />

förderlich bzw. hinderlich sind und unter<br />

welchen Bedingungen die <strong>Integration</strong>svereinbarungen<br />

wirken können.<br />

4.3.2 <strong>Integration</strong>svereinbarungen als<br />

Planungsinstrument individueller<br />

<strong>Integration</strong>sprozesse<br />

Die <strong>Integration</strong>svereinbarung richtet sich an Migrantinnen<br />

und Migranten, die Beratungsbedarf haben und auf<br />

freiwilliger Basis das Beratungsangebot der Migrationsberatungsstellen<br />

in Anspruch nehmen. Bereits bisher<br />

wurden für die unterschiedlichen Bedarfslagen der<br />

Rat suchenden individuelle Förderpläne im Rahmen des<br />

Beratungsprozesses (mit dem Case Management-Verfahren)<br />

erstellt, in denen Ziele und Wege zur Zielerreichung<br />

festgehalten werden. 95<br />

Die <strong>Integration</strong>svereinbarungen setzen hier an. Sie<br />

werden als gemeinsame Zielvereinbarung zwischen<br />

Migrantinnen und Migranten und Beratungsstellen<br />

abgeschlossen. Die Mitwirkung des Einzelnen sowie<br />

konkrete Unterstützungs- und Begleitangebote und<br />

Hinweise auf weitere kompetente und zuständige<br />

Strukturen samt deren Leistungsangebot sollen in den<br />

Vereinbarungen festgehalten werden. Dabei können je<br />

nach individuellem Bedarf unterschiedliche Zielbereiche<br />

und Maßnahmen der <strong>Integration</strong>sförderung einbezogen<br />

werden.<br />

Vereinbart werden neben einem übergeordneten Ziel<br />

Teilziele mit konkreten Umsetzungs- und Arbeitsschritten<br />

sowie eine Festlegung von Verantwortlichkeiten und<br />

Zeithorizonte für bestimmte Zielbereiche. Längerfristige<br />

Ziele können zum Beispiel eine Arbeitsaufnahe im<br />

erlernten Beruf oder eine Verfestigung des Aufenthaltstitels<br />

sein. Als Teilziele werden hingegen kleine Schritte<br />

vereinbart, die auf dem Weg dahin erreicht werden sollen.<br />

Dies können zum Beispiel Ziele wie die Verbesserung der<br />

deutschen Sprachkenntnisse, berufliche Fort- und<br />

Weiterbildungen oder auch die Organisation von<br />

Kinderbetreuung sein.<br />

94 Mit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des<br />

Projekts wurden das Institut für Entwicklungsplanung und<br />

Strukturforschung (ies) GmbH, die Fachhochschule Frankfurt<br />

am Main und anakonde GBR beauftragt. Die drei Institute<br />

bearbeiten das Projekt gemeinsam.<br />

95 Zum Teil wurden bereits in der Vergangenheit neben<br />

Förderplänen auch <strong>Integration</strong>svereinbarungen in unterschiedlicher<br />

Ausgestaltung eingesetzt.<br />

Die wissenschaftliche Projektbegleitung hat die im<br />

Rahmen des Case Managements vor Projektbeginn<br />

eingesetzten Förderpläne ausgewertet und auf dieser<br />

Grundlage eine Musterintegrationsvereinbarung erarbeitet.<br />

Diese <strong>Integration</strong>svereinbarung wurde nach einem<br />

Praxistestlauf allen am Projekt beteiligten Migrationsberatungsstellen<br />

zum regelmäßigen Einsatz zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Nach Abschluss der Beratung und Erarbeitung der<br />

Zielvereinbarung soll die <strong>Integration</strong>svereinbarung als<br />

gemeinsames Dokument unterzeichnet und ausgehändigt<br />

werden. Dies schafft Transparenz, aber auch Verbindlichkeit,<br />

da beide Seiten eine gemeinsame Zielvereinbarung<br />

erarbeitet und eine klare Aufgabenverteilung verabredet<br />

haben. Hierbei handelt es sich aber nicht um ein starres<br />

Instrument. Die Vereinbarung kann bei sich ändernden<br />

Rahmenbedingungen oder bei sonstigem Anpassungsbedarf<br />

durch den Abschluss einer neuen Vereinbarung<br />

ersetzt bzw. ergänzt werden. Gleiches gilt selbstverständlich<br />

bei erfolgreicher Zielerreichung.<br />

Wichtige Voraussetzung für das Zustandekommen einer<br />

<strong>Integration</strong>svereinbarung ist der Aufbau eines gegenseitigen<br />

Vertrauensverhältnisses, das gewährleistet, dass<br />

realistische, aber auch ambitionierte Zielvereinbarungen<br />

getroffen und auch tatsächlich umgesetzt werden.<br />

Mit der <strong>Integration</strong>svereinbarung wird neben Verbindlichkeit<br />

auch Transparenz und Verlässlichkeit im <strong>Integration</strong>sprozess<br />

hergestellt. Durch das gemeinsame Festlegen<br />

von Zielen und Aufgaben bekommen alle Beteiligten eine<br />

klare Perspektive darüber, was bis wann erreicht werden<br />

kann und soll und wie diese Schritte vollzogen werden<br />

sollen. Aus der Beratungspraxis wird berichtet, dass die<br />

Erarbeitung von Zielen zur Verbesserung der eigenen<br />

Lebenssituation für viele Migrantinnen und Migranten<br />

motivierend wirkt und auch ambitionierte Ziele dadurch<br />

häufig erreicht werden können. Nicht selten werden im<br />

Nachgang weitere Ziele gemeinsam beschlossen.<br />

4.3.3 Verbesserung der Vernetzungs- und<br />

Kooperationsstrukturen in den<br />

Modellstandorten<br />

Die Migrationsberatungsstellen selbst stellen keine<br />

<strong>Integration</strong>smaßnahmen zur Verfügung, sondern beraten<br />

Migrantinnen und Migranten nach erfolgter Potenzialund<br />

Bedarfsanalyse über die Angebote anderer Institutionen.<br />

Bei der Umsetzung der getroffenen <strong>Integration</strong>svereinbarung<br />

kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn<br />

mehrere Institutionen parallel arbeiten und die Angebote<br />

nicht ausreichend verzahnt sind oder es zu divergieren-<br />

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