9. Lagebericht - Mediendienst Integration
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II<br />
<strong>Integration</strong>spolitik: „<strong>Integration</strong> verbindlicher gestalten, Ziele gemeinsam vereinbaren“<br />
Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.<br />
94 Untersucht wird, welche strukturellen Rahmenbedingungen<br />
für das Zustandekommen von <strong>Integration</strong>svereinbarungen<br />
förderlich bzw. hinderlich sind und unter<br />
welchen Bedingungen die <strong>Integration</strong>svereinbarungen<br />
wirken können.<br />
4.3.2 <strong>Integration</strong>svereinbarungen als<br />
Planungsinstrument individueller<br />
<strong>Integration</strong>sprozesse<br />
Die <strong>Integration</strong>svereinbarung richtet sich an Migrantinnen<br />
und Migranten, die Beratungsbedarf haben und auf<br />
freiwilliger Basis das Beratungsangebot der Migrationsberatungsstellen<br />
in Anspruch nehmen. Bereits bisher<br />
wurden für die unterschiedlichen Bedarfslagen der<br />
Rat suchenden individuelle Förderpläne im Rahmen des<br />
Beratungsprozesses (mit dem Case Management-Verfahren)<br />
erstellt, in denen Ziele und Wege zur Zielerreichung<br />
festgehalten werden. 95<br />
Die <strong>Integration</strong>svereinbarungen setzen hier an. Sie<br />
werden als gemeinsame Zielvereinbarung zwischen<br />
Migrantinnen und Migranten und Beratungsstellen<br />
abgeschlossen. Die Mitwirkung des Einzelnen sowie<br />
konkrete Unterstützungs- und Begleitangebote und<br />
Hinweise auf weitere kompetente und zuständige<br />
Strukturen samt deren Leistungsangebot sollen in den<br />
Vereinbarungen festgehalten werden. Dabei können je<br />
nach individuellem Bedarf unterschiedliche Zielbereiche<br />
und Maßnahmen der <strong>Integration</strong>sförderung einbezogen<br />
werden.<br />
Vereinbart werden neben einem übergeordneten Ziel<br />
Teilziele mit konkreten Umsetzungs- und Arbeitsschritten<br />
sowie eine Festlegung von Verantwortlichkeiten und<br />
Zeithorizonte für bestimmte Zielbereiche. Längerfristige<br />
Ziele können zum Beispiel eine Arbeitsaufnahe im<br />
erlernten Beruf oder eine Verfestigung des Aufenthaltstitels<br />
sein. Als Teilziele werden hingegen kleine Schritte<br />
vereinbart, die auf dem Weg dahin erreicht werden sollen.<br />
Dies können zum Beispiel Ziele wie die Verbesserung der<br />
deutschen Sprachkenntnisse, berufliche Fort- und<br />
Weiterbildungen oder auch die Organisation von<br />
Kinderbetreuung sein.<br />
94 Mit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des<br />
Projekts wurden das Institut für Entwicklungsplanung und<br />
Strukturforschung (ies) GmbH, die Fachhochschule Frankfurt<br />
am Main und anakonde GBR beauftragt. Die drei Institute<br />
bearbeiten das Projekt gemeinsam.<br />
95 Zum Teil wurden bereits in der Vergangenheit neben<br />
Förderplänen auch <strong>Integration</strong>svereinbarungen in unterschiedlicher<br />
Ausgestaltung eingesetzt.<br />
Die wissenschaftliche Projektbegleitung hat die im<br />
Rahmen des Case Managements vor Projektbeginn<br />
eingesetzten Förderpläne ausgewertet und auf dieser<br />
Grundlage eine Musterintegrationsvereinbarung erarbeitet.<br />
Diese <strong>Integration</strong>svereinbarung wurde nach einem<br />
Praxistestlauf allen am Projekt beteiligten Migrationsberatungsstellen<br />
zum regelmäßigen Einsatz zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Nach Abschluss der Beratung und Erarbeitung der<br />
Zielvereinbarung soll die <strong>Integration</strong>svereinbarung als<br />
gemeinsames Dokument unterzeichnet und ausgehändigt<br />
werden. Dies schafft Transparenz, aber auch Verbindlichkeit,<br />
da beide Seiten eine gemeinsame Zielvereinbarung<br />
erarbeitet und eine klare Aufgabenverteilung verabredet<br />
haben. Hierbei handelt es sich aber nicht um ein starres<br />
Instrument. Die Vereinbarung kann bei sich ändernden<br />
Rahmenbedingungen oder bei sonstigem Anpassungsbedarf<br />
durch den Abschluss einer neuen Vereinbarung<br />
ersetzt bzw. ergänzt werden. Gleiches gilt selbstverständlich<br />
bei erfolgreicher Zielerreichung.<br />
Wichtige Voraussetzung für das Zustandekommen einer<br />
<strong>Integration</strong>svereinbarung ist der Aufbau eines gegenseitigen<br />
Vertrauensverhältnisses, das gewährleistet, dass<br />
realistische, aber auch ambitionierte Zielvereinbarungen<br />
getroffen und auch tatsächlich umgesetzt werden.<br />
Mit der <strong>Integration</strong>svereinbarung wird neben Verbindlichkeit<br />
auch Transparenz und Verlässlichkeit im <strong>Integration</strong>sprozess<br />
hergestellt. Durch das gemeinsame Festlegen<br />
von Zielen und Aufgaben bekommen alle Beteiligten eine<br />
klare Perspektive darüber, was bis wann erreicht werden<br />
kann und soll und wie diese Schritte vollzogen werden<br />
sollen. Aus der Beratungspraxis wird berichtet, dass die<br />
Erarbeitung von Zielen zur Verbesserung der eigenen<br />
Lebenssituation für viele Migrantinnen und Migranten<br />
motivierend wirkt und auch ambitionierte Ziele dadurch<br />
häufig erreicht werden können. Nicht selten werden im<br />
Nachgang weitere Ziele gemeinsam beschlossen.<br />
4.3.3 Verbesserung der Vernetzungs- und<br />
Kooperationsstrukturen in den<br />
Modellstandorten<br />
Die Migrationsberatungsstellen selbst stellen keine<br />
<strong>Integration</strong>smaßnahmen zur Verfügung, sondern beraten<br />
Migrantinnen und Migranten nach erfolgter Potenzialund<br />
Bedarfsanalyse über die Angebote anderer Institutionen.<br />
Bei der Umsetzung der getroffenen <strong>Integration</strong>svereinbarung<br />
kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn<br />
mehrere Institutionen parallel arbeiten und die Angebote<br />
nicht ausreichend verzahnt sind oder es zu divergieren-<br />
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