9. Lagebericht - Mediendienst Integration
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II<br />
<strong>Integration</strong>spolitik: „<strong>Integration</strong> verbindlicher gestalten, Ziele gemeinsam vereinbaren“<br />
<strong>Integration</strong> ermöglicht, von der letztlich die gesamte<br />
Gesellschaft profitiert.<br />
4.1 <strong>Integration</strong>skurse<br />
Mit den 2005 eingeführten <strong>Integration</strong>skursen hat der<br />
Bund ein wirksames Instrument geschaffen, um die<br />
Voraussetzungen für Chancengleichheit und Teilhabe zu<br />
schaffen.<br />
Die <strong>Integration</strong>skurse bieten den Teilnehmenden die<br />
Möglichkeit, Grundkenntnisse der deutschen Sprache bis<br />
zur Erreichung des Sprachniveaus B1 des Gemeinsamen<br />
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen zu erlernen.<br />
Darüber hinaus werden im Rahmen eines Orientierungskurses<br />
Kenntnisse und Wissen über die Rechtsordnung,<br />
Kultur und Geschichte in Deutschland vermittelt.<br />
Die <strong>Integration</strong>skurse sind ein zentrales Element der<br />
<strong>Integration</strong>sförderung des Bundes. Seit 2005 wurden<br />
hierfür Haushaltsmittel von insgesamt über einer<br />
Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2011<br />
standen insgesamt 218 Mio. € zur Verfügung. Der<br />
Haushaltsansatz für das Jahr 2012 beträgt 224 Mio. €.<br />
An den <strong>Integration</strong>skursen haben bislang mehr als<br />
780.000 Migrantinnen und Migranten teilgenommen 71 .<br />
Mehr als eine Million Menschen sind seit 2005 zur<br />
Teilnahme an <strong>Integration</strong>skursen zugelassen worden.<br />
Mehr als die Hälfte der Kursteilnehmer nahm bisher<br />
freiwillig an den Kursen teil. Dies belegt die gute Akzeptanz<br />
des Kursangebotes.<br />
Mit dem Koalitionsvertrag haben die Fraktionen von<br />
CDU, CSU und FDP vereinbart, die <strong>Integration</strong>skurse<br />
quantitativ und qualitativ aufzuwerten. 72 Die Beauftragte<br />
setzt sich seit langem für eine hohe Qualität in den<br />
<strong>Integration</strong>skursen ein. Wichtig ist, dass ein zielgruppenorientiertes<br />
und bedarfsgerechtes Kursangebot flächendeckend<br />
zur Verfügung gestellt wird. Eine besondere<br />
Bedeutung kommt der Entwicklung des Kursangebots im<br />
ländlichen Raum sowie der Erreichung von Zielgruppen,<br />
die bisher noch nicht an einem Kurs teilgenommen<br />
haben, zu.<br />
Weiterhin ist es aus Sicht der Beauftragten entscheidend,<br />
dass Neuzuwanderern, insbesondere Menschen, die vor<br />
dem Familiennachzug nach Deutschland erste Deutschkenntnisse<br />
im Herkunftsland erworben haben, ein<br />
möglichst schneller Übergang in den <strong>Integration</strong>skurs<br />
71 BAMF: <strong>Integration</strong>skursgeschäftsstatistik, Stand: 31.03.2012.<br />
72 Vgl. Koalitionsvertrag zwischen den Fraktionen CDU, CSU<br />
und FDP vom 24.10.2009, Kapitel 5, S. 75 f.<br />
ermöglicht wird. 73 Dies kann etwa dadurch erreicht<br />
werden, dass ausreichend Informationen über die<br />
Möglichkeiten der Sprachförderung, aber auch über die<br />
weiteren Unterstützungs- und Beratungsangebote der<br />
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)<br />
sowie der Jugendmigrationsdienste (JMD), möglichst noch<br />
vor der Einreise nach Deutschland zur Verfügung gestellt<br />
werden. Einzelne Projekte, die für Menschen im Familiennachzug<br />
entsprechende Vorinformationen bereits im<br />
Herkunftsland anbieten, werden gegenwärtig mit Mitteln<br />
des Europäischen <strong>Integration</strong>sfonds gefördert und zum<br />
Teil durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge<br />
kofinanziert. 74 Darüber hinaus ist eine effektive Zusammenarbeit<br />
der verschiedenen Akteure der <strong>Integration</strong>sarbeit<br />
(z.B. Ausländerbehörden, Beratungsstellen, Sprachkursträger)<br />
für einen schnellen und passgenauen Zugang<br />
zu einem <strong>Integration</strong>skurs entscheidend. Diesen Ansatz<br />
verfolgt das Modellprojekt „<strong>Integration</strong> verbindlicher<br />
machen – <strong>Integration</strong>svereinbarungen erproben“, das die<br />
Beauftragte im April 2011 gestartet hat. 75<br />
Die Entwicklungen im Berichtszeitraum, Handlungsschwerpunkte<br />
und Perspektiven für die Weiterentwicklung<br />
des Systems der <strong>Integration</strong>skurse werden im<br />
Weiteren ausführlich in Kapitel III.3. beschrieben.<br />
4.2 Beratungsangebote<br />
4.2.1 Beratungsangebote von Bund, Ländern und<br />
Kommunen<br />
In der Einwanderungsgesellschaft sind migrationsspezifische<br />
Beratungsangebote ein wichtiger Eckpfeiler erfolgreicher<br />
<strong>Integration</strong>sarbeit. Die Beratungsangebote<br />
übernehmen dabei im Wesentlichen zwei Kernaufgaben.<br />
Erstens die Vermittlung grundlegender Informationen für<br />
Neuzuwanderer zur Erstorientierung im neuen Lebensumfeld.<br />
Und zweitens die Beratung von bereits länger in<br />
Deutschland lebenden Zuwanderern im Rahmen der<br />
nachholenden <strong>Integration</strong>, um bestehende <strong>Integration</strong>sdefizite<br />
zu überwinden. In beiden Fällen stehen die<br />
Beratungsstellen in der Verantwortung, gegenüber den<br />
Beratenden ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, um<br />
individuell, passgenau und ergebnisorientiert beraten zu<br />
können. Interkulturelle Kompetenz auf Seiten der<br />
73 Vgl. auch Kapitel XII.1.2.2. (Nachhaltigkeit erworbener<br />
Sprachkenntnisse).<br />
74 Auch die mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der<br />
<strong>Integration</strong>skursverordnung zum 01.03.2012 in Kraft<br />
getretenen Neuregelungen dienen unter anderem dazu,<br />
einen schnellen Beginn von <strong>Integration</strong>skursen zu ermöglichen.<br />
75 S. hierzu auch ausführlicher Kapitel II.4.3.<br />
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