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9. Lagebericht - Mediendienst Integration

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II<br />

<strong>Integration</strong>spolitik: „<strong>Integration</strong> verbindlicher gestalten, Ziele gemeinsam vereinbaren“<br />

Seit dem 01.10.2011 hat das Saarland für ein Jahr den Vorsitz<br />

der IntMK inne. Im Berichtszeitraum waren zuvor<br />

Nordrhein-Westfalen (bis 30.0<strong>9.</strong>2010) und Rheinland-<br />

Pfalz (bis 30.0<strong>9.</strong>2011) Vorsitzländer. Ab 01.10.2012 wird<br />

turnusgemäß Sachsen den Vorsitz der IntMK übernehmen.<br />

Die IntMK kommt i.d.R. einmal jährlich zusammen. Im<br />

Berichtszeitraum fanden die 6. Konferenz am<br />

16./17.02.2011 in Mainz und die 7. Konferenz am<br />

21./22.03.2012 in Überherrn im Saarland statt. Die<br />

Beauftragte nahm an beiden Konferenzen teil. Die<br />

7. Konferenz hob sich dadurch von den vorherigen<br />

Konferenzen ab, dass mit Dr. Angela Merkel erstmalig die<br />

Bundeskanzlerin an der IntMK teilgenommen hat. Damit<br />

hat die Bundeskanzlerin ihre Anerkennung für die enge<br />

Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund im Rahmen<br />

des Nationalen Aktionsplans <strong>Integration</strong> zum Ausdruck<br />

gebracht sowie die Bedeutung unterstrichen, die sie der<br />

<strong>Integration</strong>spolitik beimisst.<br />

Gegenwärtig arbeiten folgende Arbeitsgruppen, die von<br />

der Konferenz der für <strong>Integration</strong> zuständigen Ministerinnen<br />

und Minister/Senatorinnen und Senatoren der<br />

Länder eingerichtet worden sind:<br />

hh<br />

Länderoffene AG „Den Erfolg der <strong>Integration</strong>skurse<br />

sichern – Informations-stand aller Beteiligten<br />

verbessern und <strong>Integration</strong>smanagement optimieren“<br />

hh<br />

Länderoffene AG „Antisemitismus und Rassismus<br />

unter Zuwanderern“<br />

hh<br />

Länderoffene AG „Elternarbeit und Netzwerke für<br />

Elternbildung, Frühe Hilfen und <strong>Integration</strong><br />

ausweiten“<br />

hh<br />

Länderoffene AG „Monitoring der interkulturellen<br />

Öffnung im öffentlichen Dienst“<br />

hh<br />

Länderoffene AG „Indikatorenentwicklung und<br />

Monitoring“<br />

Zudem beteiligt sich die IntMK an der länderoffenen AG<br />

„Zwangsverheiratung“ der Jugend- und Familienministerkonferenz<br />

(JFMK).<br />

Im Ergebnis der bisherigen Arbeiten der IntMK haben die<br />

Länder ihre Zusammenarbeit vertieft. So konnte weitgehender<br />

Konsens bezüglich der integrationspolitischen<br />

Ziele und Handlungsfelder erzielt und die Zusammenarbeit<br />

mit dem Bund ausgebaut werden. Der Aufbau und<br />

die Ergebnisse des <strong>Integration</strong>smonitorings der Länder 56<br />

machen dies besonders deutlich. 56 Jüngstes Beispiel<br />

hierfür ist der gemeinsame Länderbericht zum Nationalen<br />

Aktionsplan <strong>Integration</strong>. 57 Zudem hat sich die IntMK<br />

als zentraler Ansprechpartner des Bundes auf Landesebene<br />

in allen Fragen der <strong>Integration</strong> etabliert. Ein konstruktives<br />

und vertrauensvolles Zusammenwirken von Bund<br />

und Ländern in der <strong>Integration</strong>spolitik ist für das<br />

Gelingen der <strong>Integration</strong> in Deutschland von grundlegender<br />

Bedeutung.<br />

3.2 <strong>Integration</strong>sbeauftragte der Länder<br />

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,<br />

Flüchtlinge und <strong>Integration</strong> und die <strong>Integration</strong>sbeauftragten<br />

der Bundesländer stehen in regelmäßigem und<br />

engem Austausch. Ziel ist, eine bestmögliche Vernetzung<br />

und Abstimmung untereinander sowie einen optimalen<br />

Informationsaustausch sicherzustellen.<br />

Die Aufgaben der <strong>Integration</strong>sbeauftragten der Bundesländer<br />

sind vielfältig. Sie übernehmen ressortübergreifende<br />

Koordinierungsaufgaben und sind in den meisten<br />

Fällen für die Steuerung der <strong>Integration</strong>skonzepte auf<br />

Landesseite zuständig. Zum Teil leiten sie die Geschäftsstellen<br />

der <strong>Integration</strong>sbeiräte, die in fast allen Bundesländern<br />

eingerichtet wurden.<br />

Zunehmend werden die <strong>Integration</strong>sbeauftragten der<br />

Länder in die Strukturen der Ressorts, die für <strong>Integration</strong><br />

zuständig sind, auf unterschiedlichen Hierarchieebenen<br />

eingebunden. Einige Bundesländer haben entschieden,<br />

keine/n eigene/n <strong>Integration</strong>sbeauftragte/n mehr zu<br />

benennen. Hierzu gehören Baden-Württemberg, Hamburg,<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und<br />

Nordrhein-Westfalen. Die meisten Bundesländer halten<br />

jedoch nach wie vor an den <strong>Integration</strong>sbeauftragten fest.<br />

Der Gestaltungsspielraum der <strong>Integration</strong>sbeauftragten<br />

hängt in hohem Maße von der institutionellen Einbindung<br />

sowie der Personal- und Mittelausstattung ab.<br />

Die auf Länderebene zunehmende Einbindung der<br />

<strong>Integration</strong>sbeauftragten in die Strukturen der Ressorts<br />

hängt mit den strukturellen Wandlungsprozessen<br />

zusammen, in denen sich die Zuschnitte der Ressorts und<br />

die <strong>Integration</strong>spolitik der Bundesländer befinden. Die<br />

<strong>Integration</strong>spolitik erfährt flächendeckend institutionelle<br />

Aufwertung. Eine Entwicklung hin zu <strong>Integration</strong>sminis-<br />

56 Konferenz der für <strong>Integration</strong> zuständigen Ministerinnen<br />

und Minister/Senatorinnen und Senatoren: Erster Bericht<br />

zum <strong>Integration</strong>smonitoring der Länder 2005 – 2009, Mainz<br />

2011. Vgl. hierzu auch Kapitel II.5.<br />

57 Vgl. www.nationaler-aktionsplan-integration.de.<br />

35

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