9. Lagebericht - Mediendienst Integration
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II<br />
<strong>Integration</strong>spolitik: „<strong>Integration</strong> verbindlicher gestalten, Ziele gemeinsam vereinbaren“<br />
Seit dem 01.10.2011 hat das Saarland für ein Jahr den Vorsitz<br />
der IntMK inne. Im Berichtszeitraum waren zuvor<br />
Nordrhein-Westfalen (bis 30.0<strong>9.</strong>2010) und Rheinland-<br />
Pfalz (bis 30.0<strong>9.</strong>2011) Vorsitzländer. Ab 01.10.2012 wird<br />
turnusgemäß Sachsen den Vorsitz der IntMK übernehmen.<br />
Die IntMK kommt i.d.R. einmal jährlich zusammen. Im<br />
Berichtszeitraum fanden die 6. Konferenz am<br />
16./17.02.2011 in Mainz und die 7. Konferenz am<br />
21./22.03.2012 in Überherrn im Saarland statt. Die<br />
Beauftragte nahm an beiden Konferenzen teil. Die<br />
7. Konferenz hob sich dadurch von den vorherigen<br />
Konferenzen ab, dass mit Dr. Angela Merkel erstmalig die<br />
Bundeskanzlerin an der IntMK teilgenommen hat. Damit<br />
hat die Bundeskanzlerin ihre Anerkennung für die enge<br />
Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund im Rahmen<br />
des Nationalen Aktionsplans <strong>Integration</strong> zum Ausdruck<br />
gebracht sowie die Bedeutung unterstrichen, die sie der<br />
<strong>Integration</strong>spolitik beimisst.<br />
Gegenwärtig arbeiten folgende Arbeitsgruppen, die von<br />
der Konferenz der für <strong>Integration</strong> zuständigen Ministerinnen<br />
und Minister/Senatorinnen und Senatoren der<br />
Länder eingerichtet worden sind:<br />
hh<br />
Länderoffene AG „Den Erfolg der <strong>Integration</strong>skurse<br />
sichern – Informations-stand aller Beteiligten<br />
verbessern und <strong>Integration</strong>smanagement optimieren“<br />
hh<br />
Länderoffene AG „Antisemitismus und Rassismus<br />
unter Zuwanderern“<br />
hh<br />
Länderoffene AG „Elternarbeit und Netzwerke für<br />
Elternbildung, Frühe Hilfen und <strong>Integration</strong><br />
ausweiten“<br />
hh<br />
Länderoffene AG „Monitoring der interkulturellen<br />
Öffnung im öffentlichen Dienst“<br />
hh<br />
Länderoffene AG „Indikatorenentwicklung und<br />
Monitoring“<br />
Zudem beteiligt sich die IntMK an der länderoffenen AG<br />
„Zwangsverheiratung“ der Jugend- und Familienministerkonferenz<br />
(JFMK).<br />
Im Ergebnis der bisherigen Arbeiten der IntMK haben die<br />
Länder ihre Zusammenarbeit vertieft. So konnte weitgehender<br />
Konsens bezüglich der integrationspolitischen<br />
Ziele und Handlungsfelder erzielt und die Zusammenarbeit<br />
mit dem Bund ausgebaut werden. Der Aufbau und<br />
die Ergebnisse des <strong>Integration</strong>smonitorings der Länder 56<br />
machen dies besonders deutlich. 56 Jüngstes Beispiel<br />
hierfür ist der gemeinsame Länderbericht zum Nationalen<br />
Aktionsplan <strong>Integration</strong>. 57 Zudem hat sich die IntMK<br />
als zentraler Ansprechpartner des Bundes auf Landesebene<br />
in allen Fragen der <strong>Integration</strong> etabliert. Ein konstruktives<br />
und vertrauensvolles Zusammenwirken von Bund<br />
und Ländern in der <strong>Integration</strong>spolitik ist für das<br />
Gelingen der <strong>Integration</strong> in Deutschland von grundlegender<br />
Bedeutung.<br />
3.2 <strong>Integration</strong>sbeauftragte der Länder<br />
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,<br />
Flüchtlinge und <strong>Integration</strong> und die <strong>Integration</strong>sbeauftragten<br />
der Bundesländer stehen in regelmäßigem und<br />
engem Austausch. Ziel ist, eine bestmögliche Vernetzung<br />
und Abstimmung untereinander sowie einen optimalen<br />
Informationsaustausch sicherzustellen.<br />
Die Aufgaben der <strong>Integration</strong>sbeauftragten der Bundesländer<br />
sind vielfältig. Sie übernehmen ressortübergreifende<br />
Koordinierungsaufgaben und sind in den meisten<br />
Fällen für die Steuerung der <strong>Integration</strong>skonzepte auf<br />
Landesseite zuständig. Zum Teil leiten sie die Geschäftsstellen<br />
der <strong>Integration</strong>sbeiräte, die in fast allen Bundesländern<br />
eingerichtet wurden.<br />
Zunehmend werden die <strong>Integration</strong>sbeauftragten der<br />
Länder in die Strukturen der Ressorts, die für <strong>Integration</strong><br />
zuständig sind, auf unterschiedlichen Hierarchieebenen<br />
eingebunden. Einige Bundesländer haben entschieden,<br />
keine/n eigene/n <strong>Integration</strong>sbeauftragte/n mehr zu<br />
benennen. Hierzu gehören Baden-Württemberg, Hamburg,<br />
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und<br />
Nordrhein-Westfalen. Die meisten Bundesländer halten<br />
jedoch nach wie vor an den <strong>Integration</strong>sbeauftragten fest.<br />
Der Gestaltungsspielraum der <strong>Integration</strong>sbeauftragten<br />
hängt in hohem Maße von der institutionellen Einbindung<br />
sowie der Personal- und Mittelausstattung ab.<br />
Die auf Länderebene zunehmende Einbindung der<br />
<strong>Integration</strong>sbeauftragten in die Strukturen der Ressorts<br />
hängt mit den strukturellen Wandlungsprozessen<br />
zusammen, in denen sich die Zuschnitte der Ressorts und<br />
die <strong>Integration</strong>spolitik der Bundesländer befinden. Die<br />
<strong>Integration</strong>spolitik erfährt flächendeckend institutionelle<br />
Aufwertung. Eine Entwicklung hin zu <strong>Integration</strong>sminis-<br />
56 Konferenz der für <strong>Integration</strong> zuständigen Ministerinnen<br />
und Minister/Senatorinnen und Senatoren: Erster Bericht<br />
zum <strong>Integration</strong>smonitoring der Länder 2005 – 2009, Mainz<br />
2011. Vgl. hierzu auch Kapitel II.5.<br />
57 Vgl. www.nationaler-aktionsplan-integration.de.<br />
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