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9. Lagebericht - Mediendienst Integration

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II<br />

<strong>Integration</strong>spolitik: „<strong>Integration</strong> verbindlicher gestalten, Ziele gemeinsam vereinbaren“<br />

und Anliegen der Migrantenorganisationen werden<br />

aufgegriffen und diskutiert.<br />

Für beide Seiten ist der integrationspolitische Dialog ein<br />

wichtiger Austausch. Migranten(dach)organisationen<br />

haben einen direkten und regelmäßigen Kontakt zu<br />

politischen Entscheidungsträgern zum Thema <strong>Integration</strong>.<br />

Die Beauftragte hat die Möglichkeit, integrationspolitische<br />

Vorhaben detailliert zu erläutern und die<br />

Organisationen für gemeinsame Zielsetzungen zu<br />

gewinnen. Auch die Organisationen haben hierbei ihre<br />

Vernetzung und Zusammenarbeit vorangebracht.<br />

Migrantenorganisationen werden seit Beginn des Dialogs<br />

im Rahmen der Erstellung des Nationalen <strong>Integration</strong>splans<br />

zunehmend um Mitarbeit in Gremien, bei Projekten<br />

und <strong>Integration</strong>smaßnahmen angefragt. Die Beauftragte<br />

hat die Publikation „Migranten(dach)organisationen in<br />

Deutschland“ 48 im April 2012 veröffentlicht, um allen<br />

Interessierten eine Übersicht über Migranten(dach)<br />

organisationen zur Verfügung zu stellen.<br />

2.3 Der <strong>Integration</strong>sbeirat<br />

<strong>Integration</strong> ist als Thema in der Mitte der Gesellschaft<br />

angekommen. Es herrscht Konsens, dass <strong>Integration</strong> alle<br />

Menschen in unserem Land angeht – mit und ohne<br />

Migrationshintergrund. Der Dialog muss mit und<br />

zwischen allen hier lebenden Menschen vertieft und<br />

erweitert werden. Diesem Gedanken trägt der 2011<br />

gegründete „Beirat der Beauftragten der Bundesregierung<br />

für Migration, Flüchtlinge und <strong>Integration</strong>“ Rechnung. Er<br />

ermöglicht kontinuierliche Beratung und Austausch auch<br />

zwischen den <strong>Integration</strong>sgipfeln.<br />

Am 23.05.2011 konstituierte sich der <strong>Integration</strong>sbeirat.<br />

Seine Aufgabe besteht laut § 1 des Errichtungserlasses<br />

darin, dass er „die Beauftragte bei der Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben berät und unterstützt.“ 49 Die Beauftragte setzt<br />

mit seiner Gründung einen entsprechenden Auftrag aus<br />

dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode um. 50<br />

Der Beirat steht im Zeichen des Dialogprinzips der<br />

Beauftragten: Nicht übereinander, sondern miteinander<br />

reden. Durch die Anbindung an das Kanzleramt strahlt<br />

dieses Dialogprinzip auf die gesamte <strong>Integration</strong>spolitik<br />

der Bundesregierung aus.<br />

48 Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,<br />

Flüchtlinge und <strong>Integration</strong>: Migranten(dach)organisationen<br />

in Deutschland. Berlin 2012.<br />

49 Erlass über die Errichtung eines Beirats der Beauftragten der<br />

Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und <strong>Integration</strong><br />

vom 20.12.2010, GMBl. 2011, S.15.<br />

50 Koalitionsvertrag vom 26.10.2009, S. 74.<br />

Der <strong>Integration</strong>sbeirat soll aktuelle Themen der <strong>Integration</strong>spolitik<br />

in die Zivilgesellschaft hineintragen und das<br />

Miteinander in Deutschland fördern. Um eine möglichst<br />

breite Sicht auf <strong>Integration</strong> und <strong>Integration</strong>spolitik<br />

formulieren zu können, vereint das neue Gremium durch<br />

seine Zusammensetzung vielfältige Sichtweisen auf<br />

<strong>Integration</strong> und <strong>Integration</strong>spolitik in Deutschland.<br />

Deshalb sind neben 10 Migrantenorganisationen u.a. auch<br />

die kommunalen Spitzenverbände, Stiftungen, Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer, die Freie Wohlfahrtspflege, Kirchen<br />

und Religionsgemeinschaften, der Sport sowie Wissenschaft<br />

und Forschung vertreten. 51 Zudem berief die<br />

Beauftragte drei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler<br />

sowie fünf Einzelpersonen, die „jenseits von Organisationsvertretern<br />

die Diskussion bereichern können“ (§ 2<br />

Abs. 1 des Erlasses). Der oder die Vorsitzende des Innenausschusses<br />

des Bundestages, der oder die Vorsitzende der<br />

<strong>Integration</strong>sministerkonferenz und ein Vertreter oder eine<br />

Vertreterin des Bundesinnenministeriums stellen als<br />

ständige Gäste die Verbindung zu zentralen staatlichen<br />

Akteuren in der <strong>Integration</strong>spolitik sicher. 52<br />

Mit dem Beirat steht der Beauftragten ein Gremium zur<br />

Seite, das sie auf breiter gesellschaftlicher Grundlage<br />

beraten, zu aktuellen Fragen der <strong>Integration</strong> Diskussionen<br />

anstoßen und diese in die Mitte der Gesellschaft<br />

hineintragen kann.<br />

Der Beirat bietet so eine Plattform für grundsätzliche<br />

Themen wie: Was bedeuten „Heimat und Identität“ für<br />

Einwanderer und Einheimische Wie lange ist „Migrationshintergrund“<br />

eine sinnvolle Kategorie zur Beschreibung<br />

von Biographien Wie wollen wir in Zukunft in<br />

Deutschland zusammenleben<br />

Dabei profitiert der Beirat von der jahrelangen gemeinsamen<br />

Arbeit vieler seiner Mitglieder, beispielsweise am<br />

Nationalen <strong>Integration</strong>splan und am Nationalen Aktionsplan<br />

<strong>Integration</strong>. Zu einer festen Vertrauensbasis haben<br />

aber auch die vielen Gespräche beigetragen, unter<br />

anderem bei den bisherigen <strong>Integration</strong>sgipfeln und den<br />

regelmäßigen Dialogveranstaltungen mit den Migrantenorganisationen.<br />

53<br />

51 Die Verbände und Organisationen mit Vorschlagsrecht sind<br />

in § 2 Abs. 1 des Erlasses über die Errichtung eines Beirats<br />

der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,<br />

Flüchtlinge und <strong>Integration</strong> vom 20.12.2010 (GMBl. 2011,<br />

S. 15.) genannt.<br />

52 Eine vollständige Übersicht über die Mitglieder und<br />

ständigen Gäste des Beirats der <strong>Integration</strong>sbeauftragten<br />

findet sich auf der Internetseite der Beauftragten (www.<br />

integrationsbeauftragte.de) unter „<strong>Integration</strong>sbeirat“.<br />

53 vgl. Kapitel II.1, II.2.1. und II.2.2.<br />

31

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