9. Lagebericht - Mediendienst Integration
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II<br />
<strong>Integration</strong>spolitik: „<strong>Integration</strong> verbindlicher gestalten, Ziele gemeinsam vereinbaren“<br />
gang für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen.<br />
Ziel ist es, qualifizierte Arbeitskräfte im In- und Ausland<br />
zu gewinnen und ihnen und ihren Familien in Deutschland<br />
eine Heimat zu bieten. Potential sieht der Beschluss<br />
vor allem bei deutschen Auslandsschulen und ausländischen<br />
Absolventen deutscher Ausbildungsgänge<br />
(betrieblich oder akademisch). Aber auch unter Asylberechtigten<br />
und anerkannten Flüchtlingen befänden sich<br />
häufig gut qualifizierte Personen, denen der Weg zu<br />
einer beruflichen Tätigkeit erleichtert werden solle.<br />
Schließlich könnten auch Städte- und Regionalpartnerschaften<br />
ein Weg zu Beziehungen ins Ausland sein und<br />
den Weg zur Gewinnung von ausländischen Fachkräften<br />
ebnen.<br />
In den Blick genommen wird auch die (Nach-)Qualifizierung<br />
der ersten und zweiten Einwanderergeneration und<br />
diesbezüglich auf Ansätze aus dem Nationalen <strong>Integration</strong>splan<br />
und dem Nationalen Aktionsplan <strong>Integration</strong><br />
verwiesen.<br />
Adressaten der Vorschläge sind Politik, Gesellschaft,<br />
Wirtschaft, Verwaltung, Verbände, Wissenschaft, Organisationen<br />
(auch Migrantenorganisationen), Institutionen<br />
und Privatpersonen.<br />
Als kurzfristige Maßnahmen werden der Aufbau eines<br />
zentralen Internetportals (unter Nutzung verschiedener<br />
bereits bestehender Informationsseiten) sowie die Einführung<br />
einer Einwandererbürgschaft für Fachkräfte durch<br />
den jeweiligen Arbeitgeber vorgeschlagen. Eine solche<br />
Bürgschaft etwa zur Übernahme von Krankenkassenkosten,<br />
Lebensunterhalt und ggf. Rücktransportkosten<br />
würde die Einwanderungsformalitäten beschleunigen.<br />
Auch eine bessere Willkommenskultur im In- und<br />
Ausland (u.a. an den deutschen Botschaften) sei kurzfristig<br />
erreichbar. Gleiches gelte für die bessere Einbeziehung<br />
und Unterstützung von Migrantenorganisationen bei der<br />
Beratung von zuwandernden Fach kräften.<br />
Darüber hinaus beriet der Beirat bei seiner Sitzung im<br />
März 2012 eine Vorlage zum Thema „Heimat und<br />
Identität in der Einwanderungsgesellschaft“. Sie soll in der<br />
folgenden Sitzung abschließend beraten und verabschiedet<br />
werden.<br />
Der Beirat der Beauftragten soll etwa dreimal jährlich als<br />
Plenum tagen. 55 Zwischen den Sitzungen treffen sich<br />
zudem die Arbeitsgruppen, die sich vertieft mit verschie-<br />
55 Im Jahr 2011 fanden Sitzungen im Mai und im September<br />
statt, im Jahr 2012 bisher eine Sitzung im März.<br />
denen Themen befassen und Beschlüsse des Beirats<br />
vorbereiten. Beschlüsse fasst der Beirat mit Zweidrittelmehrheit.<br />
Knappe Mehrheiten zu strittigen Entscheidungen<br />
sind damit unmöglich, es braucht den weitgehenden<br />
Konsens der in ihm vertretenen integrationspolitischen<br />
Akteure.<br />
Zur inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung<br />
der Arbeit des Beirats und seiner Arbeitsgruppen wurde<br />
im Arbeitsstab der Beauftragten eine Geschäftsstelle mit<br />
zwei Stellen eingerichtet. Aktuelle Informationen zur<br />
Arbeit des Beirats und die Beschlüsse sind auf der<br />
Internetseite der Beauftragten unter „<strong>Integration</strong>sbeirat“<br />
veröffentlicht. Der Beirat wird jeweils für die Dauer einer<br />
Legislaturperiode berufen.<br />
3 Dialog mit Ländern,<br />
Kommunen und auf<br />
europäischer Ebene<br />
<strong>Integration</strong>spolitik wird nicht allein auf Bundesebene<br />
gestaltet. Vielmehr liegt die Zuständigkeit für zentrale<br />
integrationspolitische Bereiche bei den Ländern und<br />
Kommunen – wie z.B. Bildung und frühkindliche<br />
Förderung. Eine zunehmend wichtigere Rolle spielt aber<br />
auch die europäische Ebene, seit mit Inkrafttreten des<br />
Vertrags von Lissabon am 01.12.2009 erstmals eine<br />
ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Förderung der<br />
<strong>Integration</strong> von Drittstaatsangehörigen eingeführt wurde.<br />
Daher ist der Dialog mit Ländern, Kommunen und auf<br />
europäischer Ebene von herausragender Bedeutung für<br />
eine erfolgreiche <strong>Integration</strong>spolitik des Bundes.<br />
3.1 <strong>Integration</strong>sministerkonferenz der Länder<br />
Die Konferenz der für <strong>Integration</strong> zuständigen Ministerinnen<br />
und Minister, Senatorinnen und Senatoren der<br />
Länder (IntMK) ist ein im Jahre 2006 eingerichtetes<br />
Gremium der Bundesländer. Sie berät und beschließt<br />
über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten<br />
der <strong>Integration</strong>spolitik. Die erste Konferenz fand<br />
im April 2007 statt. Die IntMK ist somit die jüngste<br />
Fachministerkonferenz der Länder.<br />
Mitglieder der IntMK sind die für <strong>Integration</strong> zuständigen<br />
Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren<br />
der Länder. Inzwischen trägt die Hälfte der in der IntMK<br />
vertretenen Landesministerinnen und -minister sowie<br />
Senatorinnen und Senatoren die Zuständigkeit für<br />
<strong>Integration</strong> im Titel ihrer Ressorts. Zwei Ministerinnen<br />
und eine Senatorin für <strong>Integration</strong> haben derzeit einen<br />
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