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9. Lagebericht - Mediendienst Integration

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II<br />

<strong>Integration</strong>spolitik: „<strong>Integration</strong> verbindlicher gestalten, Ziele gemeinsam vereinbaren“<br />

gang für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen.<br />

Ziel ist es, qualifizierte Arbeitskräfte im In- und Ausland<br />

zu gewinnen und ihnen und ihren Familien in Deutschland<br />

eine Heimat zu bieten. Potential sieht der Beschluss<br />

vor allem bei deutschen Auslandsschulen und ausländischen<br />

Absolventen deutscher Ausbildungsgänge<br />

(betrieblich oder akademisch). Aber auch unter Asylberechtigten<br />

und anerkannten Flüchtlingen befänden sich<br />

häufig gut qualifizierte Personen, denen der Weg zu<br />

einer beruflichen Tätigkeit erleichtert werden solle.<br />

Schließlich könnten auch Städte- und Regionalpartnerschaften<br />

ein Weg zu Beziehungen ins Ausland sein und<br />

den Weg zur Gewinnung von ausländischen Fachkräften<br />

ebnen.<br />

In den Blick genommen wird auch die (Nach-)Qualifizierung<br />

der ersten und zweiten Einwanderergeneration und<br />

diesbezüglich auf Ansätze aus dem Nationalen <strong>Integration</strong>splan<br />

und dem Nationalen Aktionsplan <strong>Integration</strong><br />

verwiesen.<br />

Adressaten der Vorschläge sind Politik, Gesellschaft,<br />

Wirtschaft, Verwaltung, Verbände, Wissenschaft, Organisationen<br />

(auch Migrantenorganisationen), Institutionen<br />

und Privatpersonen.<br />

Als kurzfristige Maßnahmen werden der Aufbau eines<br />

zentralen Internetportals (unter Nutzung verschiedener<br />

bereits bestehender Informationsseiten) sowie die Einführung<br />

einer Einwandererbürgschaft für Fachkräfte durch<br />

den jeweiligen Arbeitgeber vorgeschlagen. Eine solche<br />

Bürgschaft etwa zur Übernahme von Krankenkassenkosten,<br />

Lebensunterhalt und ggf. Rücktransportkosten<br />

würde die Einwanderungsformalitäten beschleunigen.<br />

Auch eine bessere Willkommenskultur im In- und<br />

Ausland (u.a. an den deutschen Botschaften) sei kurzfristig<br />

erreichbar. Gleiches gelte für die bessere Einbeziehung<br />

und Unterstützung von Migrantenorganisationen bei der<br />

Beratung von zuwandernden Fach kräften.<br />

Darüber hinaus beriet der Beirat bei seiner Sitzung im<br />

März 2012 eine Vorlage zum Thema „Heimat und<br />

Identität in der Einwanderungsgesellschaft“. Sie soll in der<br />

folgenden Sitzung abschließend beraten und verabschiedet<br />

werden.<br />

Der Beirat der Beauftragten soll etwa dreimal jährlich als<br />

Plenum tagen. 55 Zwischen den Sitzungen treffen sich<br />

zudem die Arbeitsgruppen, die sich vertieft mit verschie-<br />

55 Im Jahr 2011 fanden Sitzungen im Mai und im September<br />

statt, im Jahr 2012 bisher eine Sitzung im März.<br />

denen Themen befassen und Beschlüsse des Beirats<br />

vorbereiten. Beschlüsse fasst der Beirat mit Zweidrittelmehrheit.<br />

Knappe Mehrheiten zu strittigen Entscheidungen<br />

sind damit unmöglich, es braucht den weitgehenden<br />

Konsens der in ihm vertretenen integrationspolitischen<br />

Akteure.<br />

Zur inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung<br />

der Arbeit des Beirats und seiner Arbeitsgruppen wurde<br />

im Arbeitsstab der Beauftragten eine Geschäftsstelle mit<br />

zwei Stellen eingerichtet. Aktuelle Informationen zur<br />

Arbeit des Beirats und die Beschlüsse sind auf der<br />

Internetseite der Beauftragten unter „<strong>Integration</strong>sbeirat“<br />

veröffentlicht. Der Beirat wird jeweils für die Dauer einer<br />

Legislaturperiode berufen.<br />

3 Dialog mit Ländern,<br />

Kommunen und auf<br />

europäischer Ebene<br />

<strong>Integration</strong>spolitik wird nicht allein auf Bundesebene<br />

gestaltet. Vielmehr liegt die Zuständigkeit für zentrale<br />

integrationspolitische Bereiche bei den Ländern und<br />

Kommunen – wie z.B. Bildung und frühkindliche<br />

Förderung. Eine zunehmend wichtigere Rolle spielt aber<br />

auch die europäische Ebene, seit mit Inkrafttreten des<br />

Vertrags von Lissabon am 01.12.2009 erstmals eine<br />

ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Förderung der<br />

<strong>Integration</strong> von Drittstaatsangehörigen eingeführt wurde.<br />

Daher ist der Dialog mit Ländern, Kommunen und auf<br />

europäischer Ebene von herausragender Bedeutung für<br />

eine erfolgreiche <strong>Integration</strong>spolitik des Bundes.<br />

3.1 <strong>Integration</strong>sministerkonferenz der Länder<br />

Die Konferenz der für <strong>Integration</strong> zuständigen Ministerinnen<br />

und Minister, Senatorinnen und Senatoren der<br />

Länder (IntMK) ist ein im Jahre 2006 eingerichtetes<br />

Gremium der Bundesländer. Sie berät und beschließt<br />

über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten<br />

der <strong>Integration</strong>spolitik. Die erste Konferenz fand<br />

im April 2007 statt. Die IntMK ist somit die jüngste<br />

Fachministerkonferenz der Länder.<br />

Mitglieder der IntMK sind die für <strong>Integration</strong> zuständigen<br />

Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren<br />

der Länder. Inzwischen trägt die Hälfte der in der IntMK<br />

vertretenen Landesministerinnen und -minister sowie<br />

Senatorinnen und Senatoren die Zuständigkeit für<br />

<strong>Integration</strong> im Titel ihrer Ressorts. Zwei Ministerinnen<br />

und eine Senatorin für <strong>Integration</strong> haben derzeit einen<br />

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