22 Ein Bauernhof zum Mitanpacken Zeithorizont: mittelfristig Priorität: hoch Beteiligte AkteurInnen: Landwirtschaftliche Fachschulen, umliegende Schulen, Tourismusverband, LandwirtInnen, Trägerverein Der Lehrbauernhof ist ein Bauernhof der bestimmte Bewirtschaftungsformen, bspw. Obstbaum- und Heckenwirtschaft, Almbewirtschaftung, etc., umfasst und zur Vermittlung landwirtschaftlicher Tätigkeiten an SchülerInnen auch aus landwirtschaftlichen Fachschulen und Interessierten wie auch TouristInnen dient. Der Bauernhof wird bewirtschaftet. SchülerInnen und Interessierte können diesen besuchen (für einen kürzeren oder längeren Zeitraum). Es werden die anfallenden Tätigkeiten vorgestellt. So haben die BesucherInnen die Möglichkeit traditionelle, landwirtschaftliche Tätigkeiten kennen zu lernen und auszuprobieren. Ziel ist auch die Mithilfe der Personen und dadurch Näherbringen und Ausbildung in den landwirtschaftlichen Tätigkeiten und Handwerkswissen. Produkte, die in der Region anfallen, aber nicht verwertet werden, bspw. Obst, können am Lehrbauernhof veredelt werden. Als Standort des Bauernhofes kann auch ein von der Auflassung betroffener Betrieb dienen. Er soll hauptsächlich die kleinstrukturierte Betriebsweise näher bringen. Spezialisiert wird der Betrieb auf Viehhaltung, Grünlandbewirtschaftung, Hausgartenwirtschaft, Almbetrieb, und Herstellung von landwirtschaftlichen Produkten. Umsetzungsschritte: > Standort für den Betrieb (entweder Gosau oder Bad Goisern) finden > BetreiberIn des Lehrbauernhofs finden und Einrichtung eines Trägervereins > Kooperation mit landwirtschaftlichen Schulen (bspw. Altmünster) > Kooperation mit anderen Schulen und Tourismusverband, unter die Dachmarke stellen > Kooperationen mit LandwirtInnen, die ihre Ernten dort veredeln lassen Kosten: Miete/Pacht für den Standort, BewirtschafterIn, Lehr- und Betriebspersonal, Adaption des bestehenden Gebäudes, Erwerb von Maschinen und Ausrüstung Finanzierung: REGIS, Landwirtschaftsministerium, Trägerverein Ausweisen von Vorrang- und Offenhaltungszonen in Hanglagen sowie wichtiger Sichtbeziehungen Zeithorizont: kurzfristig Priorität: mittel AkteurInnen: Gemeinden, PlanerInnen Ausweisen von wichtigen Sichtbeziehungen und Vorrangzonen für die Landwirtschaft sowohl in den Flächenwidmungsplänen, den örtlichen Entwicklungskonzepten, als auch ggf. in den Bebauungsplänen der einzelnen Gemeinden. Diese Maßnahme liefert einen entscheidenden Beitrag zur langfristigen Sicherung von Landwirtschaft und Kulturlandschaft. Die Sichtbeziehungen, vor allem in den Hanglagen, sollen das Landschaftsbild und das touristische Potential aufrecht erhalten. Umsetzungsschritte: > Aufbauend auf teilweise bereits vorhandene örtliche Entwicklungskonzepte, in denen bestimmte Zonen bereits verortet worden sind, sollen diese in die Pläne übertragen werden. > Herausfiltern durch ExpertInnen, welche Sichtbeziehungen für das Landschaftsbild besonders wichtig sind. Augenmerk ist im Speziellen auf Hanglagen und Sichtbeziehungen vom Berg aus ins Tal zu legen. > In weiterer Folge sollen diese ausgewiesen und in die rechtswirksamen Plandokumente (Flächenwidmunsgplan und Bebauungsplan) übertragen werden. Kosten: PlanerInnen und Analyse der Flächen, Erstellen der Flächenwidmungspläne Finanzierung: Gemeinde, Landesförderungen (Kulturlandschaftsförderung -> noch nicht vorhanden), REGIS
SIEdlungsentwiCklung