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Projekt 3: Hallstadt - Dachstein - Fachbereich Landschaftsplanung ...

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Analyse<br />

25<br />

Naturräumliche, historische<br />

und planungsrechtliche<br />

Rahmenbedingungen<br />

Die naturräumlichen Gegebenheiten –<br />

wie die steilen Hanglagen und Wälder<br />

– begrenzen das Siedlungsgebiet auf die<br />

Talbereiche in dieser Region. Auch werden<br />

die Tallagen durch die vorhandenen<br />

Gewässer und Seen beschränkt.<br />

Zusätzlich zu den natürlichen Begrenzungen<br />

wird das Siedlungsgebiet durch<br />

planungsrechtliche Rahmenbedingungen<br />

eingeschränkt. Eine wesentliche<br />

Rahmenbedingung ist der Gefahrenzonenplan<br />

der Wildbach- und Lawinenverbauung,<br />

der die weitere Siedlungstätigkeit<br />

durch Ausweisung von gefährdeten<br />

Bereichen eindämmt. Einen weiteren<br />

wichtigen rechtlichen Rahmen bildet die<br />

naturschutzrechtliche Festlegung durch<br />

Natura 2000, welche die Siedlungsflächen<br />

in diesem Gebiet, durch die<br />

Ausweisung von Schutzgebieten, weiter<br />

reduzieren. Auch der Denkmalschutz<br />

spielt in den vier Gemeinden eine entscheidende<br />

Rolle. Denn Gebäude und<br />

Objekte, die eine historische Relevanz<br />

aufweisen, wurden vom Bundesdenkmalamt<br />

unter Schutz gestellt und dürfen<br />

dadurch nur unter bestimmten Auflagen<br />

abgeändert werden.<br />

Baulandvorrat und<br />

Baulandverfügbarkeit<br />

Grundsätzlich kann gesagt werden,<br />

dass in den Gemeinden Bad Goisern<br />

Gefahrenzonenplan der Gemeinde Gosau<br />

Quelle: eigene Bearbeitung, Kartengrundlage: BEV (2012)<br />

und Gosau aufgrund der unbebauten<br />

gewidmeten Wohnbauflächen, ausreichend<br />

Bauland zur Verfügung steht. Im<br />

Gegensatz dazu besteht in Hallstatt eine<br />

Baulandknappheit, welche zur Erhöhung<br />

der Immobilienpreise führt.<br />

Diese begünstigt wiederum eine Abwanderung<br />

in der Gemeinde, da die<br />

geforderten Miet- und Wohneigentumspreise<br />

für Einheimische der Gemeinde<br />

nicht mehr erschwinglich sind.<br />

Planerischer Umgang<br />

mit ortsüblichen Bauund<br />

Siedlungsformen<br />

Generell sind im „Inneren Salzkammergut“<br />

zwei verschiedene Bauformen charakteristisch.<br />

Zum einen das Bauernhaus und<br />

zum anderen das Siedlerhaus. Daran<br />

orientieren sich auch die heutigen Einfamilienhäuser.<br />

Der Erhalt dieser Strukturen<br />

ist von den meisten Gemeinden gewollt,<br />

rechtliche Rahmenbedingungen, sind<br />

aber nur in der Gemeinde Bad Goisern<br />

vorhanden. Dort gibt es bereits Bebauungsrichtlinien,<br />

durch welche die historisch<br />

gewachsene Bausubstanz erhalten bleibt.

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