Projekt 3: Hallstadt - Dachstein - Fachbereich Landschaftsplanung ...
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Analyse<br />
25<br />
Naturräumliche, historische<br />
und planungsrechtliche<br />
Rahmenbedingungen<br />
Die naturräumlichen Gegebenheiten –<br />
wie die steilen Hanglagen und Wälder<br />
– begrenzen das Siedlungsgebiet auf die<br />
Talbereiche in dieser Region. Auch werden<br />
die Tallagen durch die vorhandenen<br />
Gewässer und Seen beschränkt.<br />
Zusätzlich zu den natürlichen Begrenzungen<br />
wird das Siedlungsgebiet durch<br />
planungsrechtliche Rahmenbedingungen<br />
eingeschränkt. Eine wesentliche<br />
Rahmenbedingung ist der Gefahrenzonenplan<br />
der Wildbach- und Lawinenverbauung,<br />
der die weitere Siedlungstätigkeit<br />
durch Ausweisung von gefährdeten<br />
Bereichen eindämmt. Einen weiteren<br />
wichtigen rechtlichen Rahmen bildet die<br />
naturschutzrechtliche Festlegung durch<br />
Natura 2000, welche die Siedlungsflächen<br />
in diesem Gebiet, durch die<br />
Ausweisung von Schutzgebieten, weiter<br />
reduzieren. Auch der Denkmalschutz<br />
spielt in den vier Gemeinden eine entscheidende<br />
Rolle. Denn Gebäude und<br />
Objekte, die eine historische Relevanz<br />
aufweisen, wurden vom Bundesdenkmalamt<br />
unter Schutz gestellt und dürfen<br />
dadurch nur unter bestimmten Auflagen<br />
abgeändert werden.<br />
Baulandvorrat und<br />
Baulandverfügbarkeit<br />
Grundsätzlich kann gesagt werden,<br />
dass in den Gemeinden Bad Goisern<br />
Gefahrenzonenplan der Gemeinde Gosau<br />
Quelle: eigene Bearbeitung, Kartengrundlage: BEV (2012)<br />
und Gosau aufgrund der unbebauten<br />
gewidmeten Wohnbauflächen, ausreichend<br />
Bauland zur Verfügung steht. Im<br />
Gegensatz dazu besteht in Hallstatt eine<br />
Baulandknappheit, welche zur Erhöhung<br />
der Immobilienpreise führt.<br />
Diese begünstigt wiederum eine Abwanderung<br />
in der Gemeinde, da die<br />
geforderten Miet- und Wohneigentumspreise<br />
für Einheimische der Gemeinde<br />
nicht mehr erschwinglich sind.<br />
Planerischer Umgang<br />
mit ortsüblichen Bauund<br />
Siedlungsformen<br />
Generell sind im „Inneren Salzkammergut“<br />
zwei verschiedene Bauformen charakteristisch.<br />
Zum einen das Bauernhaus und<br />
zum anderen das Siedlerhaus. Daran<br />
orientieren sich auch die heutigen Einfamilienhäuser.<br />
Der Erhalt dieser Strukturen<br />
ist von den meisten Gemeinden gewollt,<br />
rechtliche Rahmenbedingungen, sind<br />
aber nur in der Gemeinde Bad Goisern<br />
vorhanden. Dort gibt es bereits Bebauungsrichtlinien,<br />
durch welche die historisch<br />
gewachsene Bausubstanz erhalten bleibt.