Projekt 3: Hallstadt - Dachstein - Fachbereich Landschaftsplanung ...
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30<br />
Zweitwohnsitzabgabe<br />
Problematik<br />
In den vier Gemeinden der Region<br />
Hallstatt-<strong>Dachstein</strong> beträgt die Anzahl<br />
der Zweitwohnsitze 10% bis 30%.<br />
Diese hohe Anzahl wirkt sich auf der<br />
einen Seite negativ auf den Finanzausgleich<br />
der Gemeinde aus, da diese<br />
nur durch Hauptwohnsitze Mittel vom<br />
Bund bekommen. Auf der anderen<br />
Seite gefährden Zweitwohnsitze auch<br />
die bestehenden sozialen Netzwerke,<br />
und führen in weiterer Folge auch zu<br />
einer Schwächung der Wirtschaft. Diese<br />
Schwächen zeigen sich in der reduzierten<br />
Rentabilität der Nahversorgungsinfrastruktur,<br />
was weiter eine Reduzierung<br />
der Beschäftigten zur Folge hat.<br />
Ein weiteres Problem stellt die technische<br />
Infrastruktur dar, welche von den<br />
Gemeinden errichtet wird und deren<br />
Kosten von den Zweitwohnbesitzer-<br />
Innen nur teilweise zurückerstattet<br />
werden müssen. Für die künftige<br />
Instandhaltung dieser Infrastruktureinrichtungen<br />
ist wiederum die Gemeinde<br />
verpflichtet. Aufgrund des Status‘ als<br />
Zweitwohnsitz fehlen diese Beträge im<br />
Finanzausgleich. Bei einer derart hohen<br />
Anzahl an nicht Hauptgemeldeten wäre<br />
zur Minderung der Infrastrukturinstandhaltung<br />
bzw. -kosten, ein angemessener<br />
von den ZweitwohnbesitzerInnen<br />
einzuhebender Betrag gerechtfertigt.<br />
Dadurch können zumindest die finanziellen<br />
Einbußen der Gemeinden ausgeglichen<br />
werden.<br />
Umsetzung<br />
Zeithorizont: mittel- bis langfristig<br />
Priorität: niedrig bis mittel<br />
Beteiligte AkteurInnen: Land, Gemeinde<br />
Für die Umsetzung einer Abgabe ist zu<br />
Beginn ein Landesgesetz von Nöten,<br />
um eine rechtliche Basis garantieren zu<br />
können. Dafür muss ein Ansuchen beim<br />
Land eingehen und eine<br />
Verordnung der Landesregierung verabschiedet<br />
werden. Bundesländer wie<br />
Kärnten, Vorarlberg und die Steiermark<br />
verfügen bereits über solche rechtliche<br />
Grundlagen, welche die Einführung des<br />
Instruments – Zweitwohnsitzabgabe<br />
(Ktn. und Vlbg.) bzw. Ferienwohnungsabgabegesetz<br />
(Stmk.) – beinhalten.<br />
Auch in der Gemeinde Obertraun gibt es<br />
bereits eine „Tourismuspauschalabgabe<br />
für ZweitwohnungsbesitzerInnen.<br />
Durch eine gesetzliche Grundlage verfügen<br />
die Gemeinden über eine rechtliche<br />
Basis zur Einhebung dieser Abgabe und<br />
können mittels Gemeinderatsbeschluss<br />
eine Verordnung erlassen. Dabei besteht<br />
– wie z.B. in Kärnten – die Möglichkeit,<br />
dass von der Landesregierung Beträge<br />
für die Abgabe festgelegt werden. Diese<br />
richten sich nach der Quadratmeteranzahl<br />
des Wohnsitzes und werden von<br />
der Landesregierung in Kategorien<br />
eingeteilt.<br />
Trotzdem besteht für die Gemeinden die<br />
Möglichkeit, weniger einzuheben, als<br />
vorgeschrieben. Die einzige Bedingung<br />
besteht darin, dass der Betrag der darüber<br />
liegenden Kategorie nicht niedriger<br />
sein darf, als die der darunter liegenden.<br />
Da die Abgabe monatlich eingefordert<br />
wird, ergibt sich eine Obergrenze pro<br />
Kategorie und Jahr.<br />
Für die Umsetzung muss auf kommunaler<br />
Ebene Bürgerbeteiligung betrieben<br />
werden, bei der die Möglichkeit besteht<br />
die Problematik der Zweitwohnsitze zu<br />
diskutieren und gemeinsam zu entwickeln.<br />
Dies sollte von Gemeinde- bzw.<br />
Regionsseite organisiert werden und<br />
die dabei anfallenden Kosten auch von<br />
ihnen getragen werden.<br />
Um das Bewusstsein zu schärfen, sollte<br />
die Problematik im Vorfeld des Ansuchens<br />
medienwirksam für die Öffentlichkeit<br />
aufbereitet und diskutiert werden.<br />
Unterstützend sollen dabei der Regionalverband<br />
und der mit eingebundene<br />
Tourismusverband wirken.