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Ausgabe März 2007 aktuell - Rinderunion Baden-Württemberg e.V.

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MEKA III-Förderung der gefährdeten Rinderrassen:<br />

Umstellung auf Basis Zuchtkühe<br />

Wie allgemein bekannt, erfolgt bei<br />

MEKA III die Förderung der gefährdeten<br />

Rinderrassen in <strong>Baden</strong>- <strong>Württemberg</strong><br />

nach den Zuchttieren. Diese Umstellung<br />

war aufgrund der rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen notwendig; es<br />

gab also keine Möglichkeit, die Förderpraxis<br />

wie bisher weiter zu betreiben.<br />

Bei anderen gefährdeten Rinderrassen<br />

in der EU, wie beispielsweise bei den<br />

Pinzgauern und der Grauviehrasse in<br />

den Nachbarländern, wurde die Förderung<br />

schon länger auf die Zuchtkuh<br />

umgestellt. Es sei an dieser Stelle daran<br />

erinnert, dass vor MEKA die Förderung<br />

in diesem Bereich bereits eine Zuchtförderung<br />

war. Wenn man darüber<br />

nachdenkt, ist dies auch richtig, denn<br />

die organisierte Zucht ist ein Garant für<br />

die Abstammungssicherung und damit<br />

für die Dokumentation der Rassezugehörigkeit.<br />

Sicherlich ist es immer schmerzlich,<br />

wenn etwas nicht mehr so weiter läuft<br />

wie bisher. Allerdings ist es auch so,<br />

dass jeder, der ernsthaft züchten will,<br />

Mitglied in der Zucht werden kann. Wie<br />

dies aussieht, soll an dieser Stelle im<br />

Detail beschrieben werden.<br />

Generell gilt, dass ein Zuchtbetrieb von<br />

gefährdeten Rinderrassen sowohl beim<br />

LKV (Landeskontrollverband) als auch<br />

bei der RBW (<strong>Rinderunion</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong>) Abteilung Zucht und<br />

Vermarktung Mitglied sein muss. Dabei<br />

gilt es zu unterscheiden zwischen<br />

Milchviehbetrieb und Mutterkuhbetrieb.<br />

Der Milchviehbetrieb muss die Milchleistungsprüfung<br />

durchführen. Dabei<br />

liegen die LKV- Gebühren derzeit bei<br />

einem Betriebsbeitrag von 175,20 € pro<br />

Jahr und einem Kuhbeitrag von 22,20 €<br />

pro Kuh. Bei dieser Gebühr sind die<br />

Ohrmarken kostenfrei. Die Mitgliedschaft<br />

bei der RBW beträgt momentan<br />

2,60 € pro Kuh und Jahr zuzüglich<br />

einem Beitrag von 50 Cent für den<br />

Zuchtverein beim Wäldervieh. Das<br />

heißt, dass beispielsweise ein 10<br />

Kuhbetrieb 397,20 € Beitrag an den LKV<br />

und 31 € an die <strong>Rinderunion</strong> bezahlt.<br />

Der Mutterkuhbetrieb ist ebenfalls bei<br />

beiden Organisationen Mitglied, was<br />

eine reine Betriebsgebühr von 67,80 €<br />

beim LKV und 20 € bei der RBW kostet.<br />

Die Kosten für die Ohrmarken kommen<br />

in diesem Fall dazu und der Beitrag für<br />

den Zuchtverein in Höhe von 50 Cent/K<br />

beim Wäldervieh. Eine Gegenüberstellung<br />

der anfallenden Kosten zum<br />

Zuschuss kann jetzt jeder vornehmen<br />

und entscheiden, ob die Sache Sinn<br />

macht.<br />

Der LKV wirkt bei der Abstammungssicherung<br />

durch die Überprüfung der<br />

Deck- beziehungsweise der Besamungsscheine<br />

mit. Die Leistungen der<br />

RBW sind Zuchtberatung, Beschickung<br />

der Absatzveranstaltungen und Ab-Stall<br />

Vermittlung.<br />

Als Voraussetzung für eine ernsthafte<br />

Zuchtarbeit zählt bei Natursprung der<br />

Einsatz eines Zuchtbullen zur Nachkommenerzeugung.<br />

Eine Zuwiderhandlung<br />

entspricht nicht einer in der<br />

Zuchtbuchordnung geforderten „ordnungsgemäßen<br />

züchterischen Arbeit“.<br />

Mit welcher Vaterrasse gearbeitet wird,<br />

ist dabei nur insofern von Belang, dass<br />

beim Einsatz von andersrassigen Bullen<br />

Kühe (Kreuzungstiere) aus eigener<br />

Nachzucht nicht nach MEKA förderfähig<br />

sind. Deshalb sollte in diesen Fällen die<br />

Bestandergänzung durch Zukauf reinrassiger<br />

Tiere erfolgen.<br />

Förderfähig sind alle Kühe, die in einer<br />

Herdbuchabteilung eingetragen sind.<br />

Das Tier muss dabei nicht bewertet<br />

sein, um als Zuchttier zu gelten. Im<br />

Rahmen der Aussendiensttätigkeit wird<br />

die Bewertung der Tiere von Zeit zu<br />

Zeit vorgenommen. Ein Neueinsteiger<br />

erhält für seine Tiere ohne bekannte<br />

Abstammung die Förderung dann,<br />

wenn die Tiere dem jeweiligen Rassestandard<br />

entsprechen und ins Zuchtbuch<br />

aufgenommen werden.<br />

Wer eine Zuchtkuh kauft, kann für<br />

diese nur die Prämie erhalten, wenn er<br />

als Betrieb Mitglied beim Zuchtverband<br />

ist oder wird, ohne diese Mitgliedschaft<br />

erlischt der Status „Zuchttier“.<br />

Die Anmeldung beim LKV erfolgt über<br />

den zuständigen Zuchtwart, den man<br />

über die Außenstellen des LKV erfragen<br />

kann, im Gebiet der BBZ ist dies Donaueschingen,<br />

Telefon 07 71/158 94 03, im<br />

Bereich des Schwäbischen Bauers<br />

Biberach 0 73 51/57 56 02 und im Bereich<br />

des <strong>Württemberg</strong>ischen Wochenblattes<br />

Ilshofen 0 79 04/7 00 75 14.<br />

Das Beitrittsformular bei der RBW kann<br />

entweder aus dem Internet heruntergeladen<br />

oder in Herbertingen, Telefon:<br />

07586/920630 angefordert werden.<br />

Die Mitgliedschaft beim LKV und der<br />

RBW kann noch für <strong>2007</strong> beantragt<br />

werden.<br />

Dr. Maus<br />

Zuchtleiter der Wälderrassen<br />

Erhaltung der Kulturlandschaft – Herde der Familie Steinhart aus Buchenbach-Unteribental<br />

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