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Lehrergesundheit - Schule & Gesundheit - Hessen

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Ausnahme bilden Türen, die sich im Brandfall automatisch<br />

schließen.<br />

Organisatorische Maßnahmen zum<br />

Brandschutz<br />

Alle Brände sind zunächst Entstehungsbrände. Daher gilt<br />

es, Entstehungsbränden vorzubeugen und die Brandlast,<br />

d.h. die Menge aller brennbaren Stoffe, so gering wie möglich<br />

zu halten. So ist für jeden Raum zu prüfen, in welchen<br />

Mengen leicht entfl ammbare Stoffe (Vorhänge, Bodenbeläge,<br />

Polstermöbel, Lösemittel, Lacke, Papier uvm.) vorhanden<br />

sind. Nichtbenötigtes Material sollte ausgelagert oder entsorgt<br />

werden. Leicht entfl ammbare Stoffe sollten gegen schwer<br />

entfl ammbare Stoffe ausgetauscht werden (Prüfzertifi kat des<br />

Herstellers). Mit Lösemitteln darf nur in den erforderlichen<br />

Mengen, d.h. in Gebinden mit maximal 1 Liter Inhalt, umgegangen<br />

werden. Für die Aufbewahrung von Lösemitteln<br />

gelten im Übrigen besondere Vorschriften. Besondere<br />

Brandgefahren gehen auch von elektrischen Geräten aus. Alle<br />

elektrischen Geräte müssen mit den einschlägigen Prüfzeichen<br />

ausgestattet sein. Elektrische Heizgeräte, die nicht über eine<br />

automatische Temperaturregelung verfügen (Wasserkocher,<br />

Kaffeemaschinen, Kochplatten, Heizstrahler...) sind verboten.<br />

Kaffeemaschinen müssen auf einer feuerfesten Unterlage stehen.<br />

Generell ist zu prüfen, in wie weit die Benutzung zu untersagen<br />

ist. “Vergessene” Kaffeemaschinen stellen eine ernst<br />

zu nehmende Brandgefahr dar. Lüftungsgitter elektrischer<br />

Geräte (z.B. Computermonitore) dürfen auf keinen Fall abgedeckt<br />

werden. Einmal jährlich sollte eine Sicherheitsbegehung<br />

stattfi nden. An dieser Begehung nehmen neben dem/<br />

der Schulleiter/in auch der/die Sicherheitsbeauftragte,<br />

der Hausmeister und bei Bedarf Mitarbeiter/innen des<br />

Schulträgers und der Feuerwehr teil. Über das Ergebnis wird<br />

ein Protokoll angefertigt, in dem eventuelle Mängel sowie<br />

Vereinbarungen zur Abhilfe vermerkt werden.<br />

Unterweisung: Lehrerinnen und Lehrer sind regelmäßig<br />

über Standort, Anordnung und ggf. Gebrauch der vorhandenen<br />

Selbstschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher) zu<br />

unterweisen. Zweimal jährlich fi ndet ein Probealarm statt.<br />

Empfehlenswert ist dabei die Zusammenarbeit und die<br />

Anwesenheit der Feuerwehr. Im Anschluss sind die Schüler/<br />

innen über Zweck und Ziel der Übungen zu belehren. Das<br />

Ergebnis der Alarmproben ist aktenkundig zu machen,<br />

Mängel sind mit Nachdruck zu beanstanden und unverzüg-<br />

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www.schuleundgesundheit.hessen.de<br />

lich abzustellen. Im Falle eines Alarms sind für die Schüler/<br />

innen außerhalb der Gebäude Sammelstellen zu bestimmen.<br />

Diese müssen so gewählt werden, dass keine Gefährdung<br />

durch Feuerwehr- und Rettungsmannschaften eintritt. Jede<br />

<strong>Schule</strong> hat einen Alarmplan zu erstellen, in dem genau geregelt<br />

wird, was im Ernstfall zu tun ist. Dazu zählen in erster<br />

Linie Fluchtwegepläne und Alarmierungspläne, aber auch das<br />

Wissen über besondere Gefahrenquellen im Brandfall wie beispielsweise<br />

Lagerorte von Druckgasfl aschen und brennbaren<br />

Flüssigkeiten. Diese müssen in einem Gebäudeplan gekennzeichnet<br />

werden. Außerdem sollten Personen mit besonderen<br />

Aufgaben benannt werden.<br />

Verhalten bei Ausbruch eines Brandes<br />

Bei einem Brand – auch bei einem scheinbar kleinen Brand<br />

– ist unverzüglich Alarm zu geben. Erst dann sind eigene<br />

Löschversuche zu unternehmen. Es gilt der Grundsatz:<br />

Personenschutz geht vor Sachschutz. Der Alarm muss so lange<br />

tönen, bis alle in Sicherheit sind. Das Schulgebäude wird<br />

zügig verlassen. Fenster und Türen werden geschlossen aber<br />

nicht verschlossen. Elektrische Geräte werden abgeschaltet,<br />

Gas- und Druckluftzufuhr abgestellt. Der Lehrer bzw. die<br />

Lehrerin überzeugt sich, dass niemand zurück geblieben ist<br />

(Nebenräume, Toiletten...). Die Schüler/innen treffen sich am<br />

Sammelort. Dort wird die Vollzähligkeit festgestellt. Ist die<br />

Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, so bleiben<br />

die Schüler/innen (sofern nicht andere Maßnahmen geboten<br />

sind) in ihrem Raum bzw. begeben sich in einen Raum,<br />

der von der Gefahr möglichst weit entfernt liegt und für die<br />

Rettungsarbeiten zweckmäßig ist. Die Türen sind zu schließen<br />

und – nur in diesem Fall – die Fenster zu öffnen. Anschließend<br />

macht sich die Gruppe durch Rufen bemerkbar. Die Schüler/<br />

innen sind vor unüberlegten Schritten zurück zu halten.

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