Lehrergesundheit - Schule & Gesundheit - Hessen
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Ausnahme bilden Türen, die sich im Brandfall automatisch<br />
schließen.<br />
Organisatorische Maßnahmen zum<br />
Brandschutz<br />
Alle Brände sind zunächst Entstehungsbrände. Daher gilt<br />
es, Entstehungsbränden vorzubeugen und die Brandlast,<br />
d.h. die Menge aller brennbaren Stoffe, so gering wie möglich<br />
zu halten. So ist für jeden Raum zu prüfen, in welchen<br />
Mengen leicht entfl ammbare Stoffe (Vorhänge, Bodenbeläge,<br />
Polstermöbel, Lösemittel, Lacke, Papier uvm.) vorhanden<br />
sind. Nichtbenötigtes Material sollte ausgelagert oder entsorgt<br />
werden. Leicht entfl ammbare Stoffe sollten gegen schwer<br />
entfl ammbare Stoffe ausgetauscht werden (Prüfzertifi kat des<br />
Herstellers). Mit Lösemitteln darf nur in den erforderlichen<br />
Mengen, d.h. in Gebinden mit maximal 1 Liter Inhalt, umgegangen<br />
werden. Für die Aufbewahrung von Lösemitteln<br />
gelten im Übrigen besondere Vorschriften. Besondere<br />
Brandgefahren gehen auch von elektrischen Geräten aus. Alle<br />
elektrischen Geräte müssen mit den einschlägigen Prüfzeichen<br />
ausgestattet sein. Elektrische Heizgeräte, die nicht über eine<br />
automatische Temperaturregelung verfügen (Wasserkocher,<br />
Kaffeemaschinen, Kochplatten, Heizstrahler...) sind verboten.<br />
Kaffeemaschinen müssen auf einer feuerfesten Unterlage stehen.<br />
Generell ist zu prüfen, in wie weit die Benutzung zu untersagen<br />
ist. “Vergessene” Kaffeemaschinen stellen eine ernst<br />
zu nehmende Brandgefahr dar. Lüftungsgitter elektrischer<br />
Geräte (z.B. Computermonitore) dürfen auf keinen Fall abgedeckt<br />
werden. Einmal jährlich sollte eine Sicherheitsbegehung<br />
stattfi nden. An dieser Begehung nehmen neben dem/<br />
der Schulleiter/in auch der/die Sicherheitsbeauftragte,<br />
der Hausmeister und bei Bedarf Mitarbeiter/innen des<br />
Schulträgers und der Feuerwehr teil. Über das Ergebnis wird<br />
ein Protokoll angefertigt, in dem eventuelle Mängel sowie<br />
Vereinbarungen zur Abhilfe vermerkt werden.<br />
Unterweisung: Lehrerinnen und Lehrer sind regelmäßig<br />
über Standort, Anordnung und ggf. Gebrauch der vorhandenen<br />
Selbstschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher) zu<br />
unterweisen. Zweimal jährlich fi ndet ein Probealarm statt.<br />
Empfehlenswert ist dabei die Zusammenarbeit und die<br />
Anwesenheit der Feuerwehr. Im Anschluss sind die Schüler/<br />
innen über Zweck und Ziel der Übungen zu belehren. Das<br />
Ergebnis der Alarmproben ist aktenkundig zu machen,<br />
Mängel sind mit Nachdruck zu beanstanden und unverzüg-<br />
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www.schuleundgesundheit.hessen.de<br />
lich abzustellen. Im Falle eines Alarms sind für die Schüler/<br />
innen außerhalb der Gebäude Sammelstellen zu bestimmen.<br />
Diese müssen so gewählt werden, dass keine Gefährdung<br />
durch Feuerwehr- und Rettungsmannschaften eintritt. Jede<br />
<strong>Schule</strong> hat einen Alarmplan zu erstellen, in dem genau geregelt<br />
wird, was im Ernstfall zu tun ist. Dazu zählen in erster<br />
Linie Fluchtwegepläne und Alarmierungspläne, aber auch das<br />
Wissen über besondere Gefahrenquellen im Brandfall wie beispielsweise<br />
Lagerorte von Druckgasfl aschen und brennbaren<br />
Flüssigkeiten. Diese müssen in einem Gebäudeplan gekennzeichnet<br />
werden. Außerdem sollten Personen mit besonderen<br />
Aufgaben benannt werden.<br />
Verhalten bei Ausbruch eines Brandes<br />
Bei einem Brand – auch bei einem scheinbar kleinen Brand<br />
– ist unverzüglich Alarm zu geben. Erst dann sind eigene<br />
Löschversuche zu unternehmen. Es gilt der Grundsatz:<br />
Personenschutz geht vor Sachschutz. Der Alarm muss so lange<br />
tönen, bis alle in Sicherheit sind. Das Schulgebäude wird<br />
zügig verlassen. Fenster und Türen werden geschlossen aber<br />
nicht verschlossen. Elektrische Geräte werden abgeschaltet,<br />
Gas- und Druckluftzufuhr abgestellt. Der Lehrer bzw. die<br />
Lehrerin überzeugt sich, dass niemand zurück geblieben ist<br />
(Nebenräume, Toiletten...). Die Schüler/innen treffen sich am<br />
Sammelort. Dort wird die Vollzähligkeit festgestellt. Ist die<br />
Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, so bleiben<br />
die Schüler/innen (sofern nicht andere Maßnahmen geboten<br />
sind) in ihrem Raum bzw. begeben sich in einen Raum,<br />
der von der Gefahr möglichst weit entfernt liegt und für die<br />
Rettungsarbeiten zweckmäßig ist. Die Türen sind zu schließen<br />
und – nur in diesem Fall – die Fenster zu öffnen. Anschließend<br />
macht sich die Gruppe durch Rufen bemerkbar. Die Schüler/<br />
innen sind vor unüberlegten Schritten zurück zu halten.