10.11.2012 Aufrufe

Klima- und Umweltschutz

Klima- und Umweltschutz

Klima- und Umweltschutz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

38<br />

Ratgeber Steuern<br />

Gesetzgeber verkündet diverse Neuerungen<br />

Wichtige Regeln kurz erklärt<br />

Steuerberater Wolfgang Sievert<br />

Die Weihnachtspause hat der<br />

Gesetzgeber genutzt, um noch<br />

eine Reihe von Gesetzen mit<br />

steuerlichem Bezug zu verkünden,<br />

die ihre Wirkung bereits in<br />

diesem Jahr entfalten. Darunter<br />

das Familienleistungsgesetz,<br />

das Jahressteuergesetz, das<br />

Steuerbürokratieabbaugesetz,<br />

das Erbschaftsteuerreformgesetz<br />

sowie das Maßnahmenpaket<br />

"Beschäftigungssicherung<br />

durch Wachstumsstärkung".<br />

Aus diesen Gesetzen ebenso<br />

aus der Rechtsprechung<br />

ergaben sich zahlreiche Änderungen.<br />

Frank Niebuhr,<br />

Steuerberater bei der Wolfgang<br />

Sievert Steuerberatungsgesellschaft,<br />

widmet sich in seinem<br />

aktuellen Steuertipp einem Teil<br />

des Maßnahmenpakets <strong>und</strong><br />

stellt einige der wichtigsten Regelungen<br />

kurz dar.<br />

Fortsetzung folgt in der Herbstausgabe.<br />

Degressive Abschreibung<br />

Zeitlich befristet für zwei Jahre<br />

wird eine degressive Abschreibung<br />

für bewegliche Wirtschaftsgüter<br />

des Anlagevermögens<br />

in Höhe von höchstens<br />

25 Prozent zum 1.Januar 2009<br />

eingeführt. Die degressive AfA<br />

wurde ursprünglich als Teil der<br />

Gegenfinanzierung der Reform<br />

durch das Unternehmensteuerreformgesetz<br />

2008 aufgehoben<br />

<strong>und</strong> war deshalb letztmals für<br />

Anschaffungen in 2007 anwendbar.<br />

Auf bewegliche Wirtschaftsgüter<br />

des Anlagevermögens<br />

konnte damals noch das<br />

dreifache des Prozentsatzes,<br />

der bei der Absetzung für<br />

Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen<br />

in Betracht kommt,<br />

höchstens aber 30 Prozent, als<br />

degressiver Abschreibungssatz<br />

angewendet werden.<br />

Das "Wiederaufleben" der<br />

degressiven Abschreibung ermöglicht<br />

für bewegliche Wirtschaftsgüter<br />

des Anlagevermögens,<br />

die nach dem 31.12.2008<br />

<strong>und</strong> vor dem 1.1.2011 angeschafft<br />

werden, statt der linearen<br />

AfA die nach fallenden<br />

Jahresbeträgen (degressiv)<br />

bemessene Abschreibung zu<br />

wählen. Neu ist indes, dass der<br />

unveränderliche Prozentsatz<br />

nun nur das zwei einhalbfache<br />

des linearen Abschreibungssatzes<br />

<strong>und</strong> maximal 25 Prozent<br />

umfassen darf.<br />

Änderung bei Investitionsabzugsbeträgen<br />

Im Rahmen der Inanspruchnahme<br />

von Investitionsabzugsbeträgen<br />

<strong>und</strong> Sonderabschreibungen<br />

im Sinne des § 7g EStG<br />

sieht das Maßnahmenpaket<br />

folgende Änderungen vor: In<br />

Wirtschaftsjahren, die nach<br />

dem 31.12.2008 <strong>und</strong> vor dem<br />

1.1.2011 enden, ist § 7g EStG<br />

anzuwenden, wenn bei Gewerbebetrieben<br />

oder der selbständigen<br />

Arbeit dienenden<br />

Betrieben, die ihren Gewinn<br />

durch Bilanzierung ermitteln,<br />

ein Betriebsvermögen von<br />

335 000 Euro (bisher 235 000<br />

Euro), bei Betrieben der Land-<br />

<strong>und</strong> Forstwirtschaft ein Wirtschaftswert<br />

oder Ersatzwirtschaftswert<br />

von 175 000 Euro<br />

(bisher 125 000 Euro) <strong>und</strong> bei<br />

Betrieben, die ihren Gewinn<br />

durch Überschussrechnung<br />

ermitteln, ein Gewinn von 200<br />

000 Euro (bisher 100 000 Euro)<br />

nicht überschritten wird. Diese<br />

Maßnahme dient vorrangig der<br />

Investitions- <strong>und</strong> Innovationskraft<br />

von Unternehmen <strong>und</strong><br />

soll somit auch Unternehmen,<br />

die die alten Grenzen überschreiten,<br />

die "begünstigte"<br />

Investition ermöglichen.<br />

Haushaltsnahe Dienstleistung<br />

Die steuerlichen Regelungen<br />

zu haushaltsnaher sozialversicherungspflichtigerBeschäftigung<br />

<strong>und</strong> haushaltsnahen<br />

Dienstleistungen einschließlich<br />

Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsleistungen,<br />

die bisher in mehreren<br />

gesonderten Tatbeständen<br />

erfasst waren, werden in<br />

einer Vorschrift zur Förderung<br />

privater Haushalte als Auftraggeber<br />

einer Dienstleistung<br />

bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtigBeschäftigter<br />

zusammengefasst<br />

(§ 35a EStG). Die Förderung<br />

wird deutlich ausgeweitet auf<br />

einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen<br />

von bis zu 20.000<br />

Euro, so dass ein maximaler<br />

Steuerermäßigungsbetrag von<br />

4.000 Euro pro Jahr festgelegt<br />

wird. Die Steuerermäßigungsregelung<br />

für geringfügige<br />

Beschäftigungsverhältnisse<br />

in einem Privathaushalt wird<br />

auf 20 Prozent (bisher 10 Prozent)<br />

der Aufwendungen des<br />

Steuerpflichtigen, höchstens<br />

jedoch 510 Prozent pro Jahr<br />

umgestellt. Ferner entfällt die<br />

bisherige Regelung, wonach<br />

die Aufwendungen für jeden<br />

Kalendermonat um 1/12 zu<br />

kürzen sind, in dem die Voraussetzungen<br />

für den Abzug<br />

dem Gr<strong>und</strong>e nach nicht vorgelegen<br />

haben.<br />

In Ergänzung der erweiterten<br />

Abzugsmöglichkeiten bei<br />

haushaltsnahen Dienstleistungen<br />

<strong>und</strong> geringfügigen<br />

Beschäftigungsverhältnissen<br />

ist eine Verdopplung der Förderbeträge<br />

für die Inanspruchnahme<br />

der Handwerkerleistungen<br />

für Renovierungs-,<br />

Erhaltungs- <strong>und</strong> Modernisierungsmaßnahmen<br />

von bisher<br />

höchstens 600 Euro auf 1 200<br />

Euro jährlich, erfolgt. Die<br />

erhöhte Absetzbarkeit ist erstmals<br />

für nach dem 31.12.2008<br />

erbrachte Leistungen zu berücksichtigen.<br />

Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung<br />

Die Einführung von Kurzarbeit<br />

wird für alle Unternehmen<br />

<strong>und</strong> Beschäftigten attraktiver<br />

<strong>und</strong> unbürokratischer durch<br />

Erleichterung der Voraussetzungen<br />

<strong>und</strong> Vereinfachung<br />

der Antragstellung.<br />

Um den Arbeitgebern die<br />

Folgen der Kurzarbeit verträglicher<br />

zu gestalten, sollen in<br />

den Jahren 2009 <strong>und</strong> 2010 bei<br />

Kurzarbeit die von den Arbeitgebern<br />

allein zu tragenden<br />

Sozialversicherungsbeiträge<br />

hälftig durch die B<strong>und</strong>esagentur<br />

für Arbeit erstattet werden.<br />

Eine vollständige Erstattung<br />

kommt zudem in den Jahren<br />

2009 <strong>und</strong> 2010 in Betracht,<br />

wenn während der Kurzarbeit<br />

Weiterqualifizierungen vorgenommen<br />

werden.<br />

Eine Förderung der beruflichen<br />

Weiterbildung beschäftigter<br />

Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong><br />

Arbeitnehmer, die bisher auf<br />

von Arbeitslosigkeit bedrohte<br />

Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong><br />

Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

ohne Berufsabschluss <strong>und</strong><br />

ältere Arbeitnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeitnehmer in kleinen<br />

<strong>und</strong> mittleren Unternehmen<br />

begrenzt war, wird auf alle<br />

Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

erweitert, deren<br />

Berufsausbildung <strong>und</strong> letzte<br />

Weiterbildung schon längere<br />

Zeit zurückliegt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!