Klima- und Umweltschutz
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38<br />
Ratgeber Steuern<br />
Gesetzgeber verkündet diverse Neuerungen<br />
Wichtige Regeln kurz erklärt<br />
Steuerberater Wolfgang Sievert<br />
Die Weihnachtspause hat der<br />
Gesetzgeber genutzt, um noch<br />
eine Reihe von Gesetzen mit<br />
steuerlichem Bezug zu verkünden,<br />
die ihre Wirkung bereits in<br />
diesem Jahr entfalten. Darunter<br />
das Familienleistungsgesetz,<br />
das Jahressteuergesetz, das<br />
Steuerbürokratieabbaugesetz,<br />
das Erbschaftsteuerreformgesetz<br />
sowie das Maßnahmenpaket<br />
"Beschäftigungssicherung<br />
durch Wachstumsstärkung".<br />
Aus diesen Gesetzen ebenso<br />
aus der Rechtsprechung<br />
ergaben sich zahlreiche Änderungen.<br />
Frank Niebuhr,<br />
Steuerberater bei der Wolfgang<br />
Sievert Steuerberatungsgesellschaft,<br />
widmet sich in seinem<br />
aktuellen Steuertipp einem Teil<br />
des Maßnahmenpakets <strong>und</strong><br />
stellt einige der wichtigsten Regelungen<br />
kurz dar.<br />
Fortsetzung folgt in der Herbstausgabe.<br />
Degressive Abschreibung<br />
Zeitlich befristet für zwei Jahre<br />
wird eine degressive Abschreibung<br />
für bewegliche Wirtschaftsgüter<br />
des Anlagevermögens<br />
in Höhe von höchstens<br />
25 Prozent zum 1.Januar 2009<br />
eingeführt. Die degressive AfA<br />
wurde ursprünglich als Teil der<br />
Gegenfinanzierung der Reform<br />
durch das Unternehmensteuerreformgesetz<br />
2008 aufgehoben<br />
<strong>und</strong> war deshalb letztmals für<br />
Anschaffungen in 2007 anwendbar.<br />
Auf bewegliche Wirtschaftsgüter<br />
des Anlagevermögens<br />
konnte damals noch das<br />
dreifache des Prozentsatzes,<br />
der bei der Absetzung für<br />
Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen<br />
in Betracht kommt,<br />
höchstens aber 30 Prozent, als<br />
degressiver Abschreibungssatz<br />
angewendet werden.<br />
Das "Wiederaufleben" der<br />
degressiven Abschreibung ermöglicht<br />
für bewegliche Wirtschaftsgüter<br />
des Anlagevermögens,<br />
die nach dem 31.12.2008<br />
<strong>und</strong> vor dem 1.1.2011 angeschafft<br />
werden, statt der linearen<br />
AfA die nach fallenden<br />
Jahresbeträgen (degressiv)<br />
bemessene Abschreibung zu<br />
wählen. Neu ist indes, dass der<br />
unveränderliche Prozentsatz<br />
nun nur das zwei einhalbfache<br />
des linearen Abschreibungssatzes<br />
<strong>und</strong> maximal 25 Prozent<br />
umfassen darf.<br />
Änderung bei Investitionsabzugsbeträgen<br />
Im Rahmen der Inanspruchnahme<br />
von Investitionsabzugsbeträgen<br />
<strong>und</strong> Sonderabschreibungen<br />
im Sinne des § 7g EStG<br />
sieht das Maßnahmenpaket<br />
folgende Änderungen vor: In<br />
Wirtschaftsjahren, die nach<br />
dem 31.12.2008 <strong>und</strong> vor dem<br />
1.1.2011 enden, ist § 7g EStG<br />
anzuwenden, wenn bei Gewerbebetrieben<br />
oder der selbständigen<br />
Arbeit dienenden<br />
Betrieben, die ihren Gewinn<br />
durch Bilanzierung ermitteln,<br />
ein Betriebsvermögen von<br />
335 000 Euro (bisher 235 000<br />
Euro), bei Betrieben der Land-<br />
<strong>und</strong> Forstwirtschaft ein Wirtschaftswert<br />
oder Ersatzwirtschaftswert<br />
von 175 000 Euro<br />
(bisher 125 000 Euro) <strong>und</strong> bei<br />
Betrieben, die ihren Gewinn<br />
durch Überschussrechnung<br />
ermitteln, ein Gewinn von 200<br />
000 Euro (bisher 100 000 Euro)<br />
nicht überschritten wird. Diese<br />
Maßnahme dient vorrangig der<br />
Investitions- <strong>und</strong> Innovationskraft<br />
von Unternehmen <strong>und</strong><br />
soll somit auch Unternehmen,<br />
die die alten Grenzen überschreiten,<br />
die "begünstigte"<br />
Investition ermöglichen.<br />
Haushaltsnahe Dienstleistung<br />
Die steuerlichen Regelungen<br />
zu haushaltsnaher sozialversicherungspflichtigerBeschäftigung<br />
<strong>und</strong> haushaltsnahen<br />
Dienstleistungen einschließlich<br />
Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsleistungen,<br />
die bisher in mehreren<br />
gesonderten Tatbeständen<br />
erfasst waren, werden in<br />
einer Vorschrift zur Förderung<br />
privater Haushalte als Auftraggeber<br />
einer Dienstleistung<br />
bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtigBeschäftigter<br />
zusammengefasst<br />
(§ 35a EStG). Die Förderung<br />
wird deutlich ausgeweitet auf<br />
einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen<br />
von bis zu 20.000<br />
Euro, so dass ein maximaler<br />
Steuerermäßigungsbetrag von<br />
4.000 Euro pro Jahr festgelegt<br />
wird. Die Steuerermäßigungsregelung<br />
für geringfügige<br />
Beschäftigungsverhältnisse<br />
in einem Privathaushalt wird<br />
auf 20 Prozent (bisher 10 Prozent)<br />
der Aufwendungen des<br />
Steuerpflichtigen, höchstens<br />
jedoch 510 Prozent pro Jahr<br />
umgestellt. Ferner entfällt die<br />
bisherige Regelung, wonach<br />
die Aufwendungen für jeden<br />
Kalendermonat um 1/12 zu<br />
kürzen sind, in dem die Voraussetzungen<br />
für den Abzug<br />
dem Gr<strong>und</strong>e nach nicht vorgelegen<br />
haben.<br />
In Ergänzung der erweiterten<br />
Abzugsmöglichkeiten bei<br />
haushaltsnahen Dienstleistungen<br />
<strong>und</strong> geringfügigen<br />
Beschäftigungsverhältnissen<br />
ist eine Verdopplung der Förderbeträge<br />
für die Inanspruchnahme<br />
der Handwerkerleistungen<br />
für Renovierungs-,<br />
Erhaltungs- <strong>und</strong> Modernisierungsmaßnahmen<br />
von bisher<br />
höchstens 600 Euro auf 1 200<br />
Euro jährlich, erfolgt. Die<br />
erhöhte Absetzbarkeit ist erstmals<br />
für nach dem 31.12.2008<br />
erbrachte Leistungen zu berücksichtigen.<br />
Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung<br />
Die Einführung von Kurzarbeit<br />
wird für alle Unternehmen<br />
<strong>und</strong> Beschäftigten attraktiver<br />
<strong>und</strong> unbürokratischer durch<br />
Erleichterung der Voraussetzungen<br />
<strong>und</strong> Vereinfachung<br />
der Antragstellung.<br />
Um den Arbeitgebern die<br />
Folgen der Kurzarbeit verträglicher<br />
zu gestalten, sollen in<br />
den Jahren 2009 <strong>und</strong> 2010 bei<br />
Kurzarbeit die von den Arbeitgebern<br />
allein zu tragenden<br />
Sozialversicherungsbeiträge<br />
hälftig durch die B<strong>und</strong>esagentur<br />
für Arbeit erstattet werden.<br />
Eine vollständige Erstattung<br />
kommt zudem in den Jahren<br />
2009 <strong>und</strong> 2010 in Betracht,<br />
wenn während der Kurzarbeit<br />
Weiterqualifizierungen vorgenommen<br />
werden.<br />
Eine Förderung der beruflichen<br />
Weiterbildung beschäftigter<br />
Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong><br />
Arbeitnehmer, die bisher auf<br />
von Arbeitslosigkeit bedrohte<br />
Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong><br />
Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />
ohne Berufsabschluss <strong>und</strong><br />
ältere Arbeitnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmer in kleinen<br />
<strong>und</strong> mittleren Unternehmen<br />
begrenzt war, wird auf alle<br />
Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />
erweitert, deren<br />
Berufsausbildung <strong>und</strong> letzte<br />
Weiterbildung schon längere<br />
Zeit zurückliegt.