Finanzplan Private Banking - Sparkasse am Niederrhein
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Derzeit sind Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert, da Ihr Einkommen oberhalb der<br />
Versicherungspflichtgrenze (48.150 €) liegt. Im Krankheitsfall erhalten Sie die Fortzahlung<br />
Ihres Gehaltes für einen Zeitraum von sechs Wochen. Bei andauernder Krankheit von über<br />
sechs Wochen Dauer, bezahlt Ihre Krankenkasse (AOK) ein Krankengeld in Höhe<br />
von ca. 84 € pro Tag.<br />
Empfehlung: In diesem Zus<strong>am</strong>menhang empfehlen wir Ihnen grundsätzlich einen Wechsel<br />
in eine private Krankenversicherung. Hierdurch beugen Sie weiteren Einschränkungen der<br />
gesetzlichen Versorgung vor und sichern sich und Ihrer F<strong>am</strong>ilie einen dauerhaft qualitativ<br />
hohen Versicherungsstandard im Krankheitsfall im In- und Ausland. Die private<br />
Krankenversicherung bietet Ihnen folgende Vorteile:<br />
• Leistungspakete sind individuell wählbar<br />
• viele Leistungen werden erstattet, die von ges. KV nicht übernommen werden<br />
• bevorzugte Behandlung privat Krankenversicherter<br />
• Übernahme von Zuzahlungen (Medik<strong>am</strong>ente, Massagen etc.)<br />
• Behandlung im Krankenhaus (freie Krankenhaus- / Arztwahl etc.)<br />
Berufsunfähigkeit / Unfall<br />
Ihre Arbeitskraft, Herr Mustermann, ist die wichtigste finanzielle Grundlage Ihrer F<strong>am</strong>ilie. Da<br />
überwiegend Ihr Einkommen den Lebensunterhalt Ihrer F<strong>am</strong>ilie sichert, sollte diese<br />
entsprechend abgesichert sein. Im Falle einer Berufsunfähigkeit können Sie Ihre derzeitige<br />
Tätigkeit nicht mehr ausüben. Für diesen Fall erhalten Sie aus der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung eine sog. Erwerbsminderungsrente.<br />
Im Ernstfall entfallen hier bis zu 90% Ihrer derzeitigen Nettobezüge. In der Folge könnte dies<br />
zu einem extremen Vermögensrisiko führen.<br />
Empfehlung: Da Sie, Herr Mustermann, als Hauptversorger Ihrer F<strong>am</strong>ilie im Falle einer<br />
Berufunfähigkeit ein Vermögensrisiko ausschließen sollten, empfehlen wir Ihnen den<br />
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Grundabsicherung in<br />
Höhe von 6.000 €. Hierbei sollten Sie durchaus die Absicherung anteilig auf zwei bis drei<br />
Versicherer aufteilen. In der Folge erreichen Sie so eine Risikodiversifizierung Ihrer<br />
Berufsunfähigkeitsvorsorge in Bezug auf ein mögliches Ausfallrisiko eines einzelnen<br />
Versicherers.<br />
Das Risiko der Invalidität, verursacht durch einen Unfall, wird derzeit nicht durch eine<br />
separate Unfallversicherung abgedeckt. Für Sie, Herr Mustermann, halten wir den Abschluss<br />
einer gesonderten Unfallversicherung auch nicht für notwendig, da der Invaliditätsfall<br />
ausreichend im Rahmen der empfohlenen Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert ist.<br />
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Unfallversicherung ist für Sie, Frau Mustermann,<br />
nicht zwingend erforderlich, da ein etwaiger Ausfall Ihres derzeitigen Einkommens nicht zu<br />
einem Vermögensrisiko führt. In einem solchen Fall können Sie die finanziellen Folgen eines<br />
Unfalls / einer Berufsunfähigkeit sicherlich im Rahmen anderer Einkünfte kompensieren.<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
Die Menschen werden immer älter, das Pflegefallrisiko wächst mit steigendem Alter<br />
und letztlich auch die Dauer einer Pflegesituation aufgrund steigender Lebenserwartung.<br />
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet je nach Pflegestufe. Im Bereich der stationären<br />
Pflege entstehen derzeit bereits monatliche Kosten in Höhe von 3.000 €* und darüber.<br />
*Quelle: private Pflegeversicherung.net<br />
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