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Finanzplan Private Banking - Sparkasse am Niederrhein

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1.4 Haftung<br />

- 4 -<br />

Ihren <strong>Finanzplan</strong> haben wir nach bestem Wissen aufgrund Ihrer Angaben erstellt. Wir weisen<br />

darauf hin, dass fehlerhafte Angaben bzw. Unterlagen zu unrichtigen Empfehlungen führen<br />

können. Für daraus resultierende Planungsfehler können wir keine Haftung übernehmen.<br />

Abweichungen, die im Zeitablauf infolge wirtschaftlicher oder sonstiger Einflüsse entstehen,<br />

(z.B. Entwicklung von Kursen, Zinsen, Inflation etc.) stellen ebenso wie getroffene<br />

Annahmen bei fehlenden Angaben (z.B. Verkehrswerte von Immobilien) keine<br />

Haftungsgrundlage dar.<br />

Bei der Erstellung Ihres <strong>Finanzplan</strong>es haben wir die aktuelle Rechtsprechung sowie<br />

Steuergesetzgebung (Stand 01.10.2008) für unsere Berechnungen und Empfehlungen zu<br />

Grunde gelegt. Wir empfehlen grundsätzlich regelmäßige Updates Ihres <strong>Finanzplan</strong>es, um<br />

persönliche sowie steuerliche / gesetzmäßige Änderungen einfließen zu lassen.<br />

Steuerliche und rechtliche Betrachtungen wurden bei der vorliegenden privaten<br />

<strong>Finanzplan</strong>ung nur im Bezug auf die Gestaltung des Vermögens berücksichtigt. Eine Steuer-<br />

und / oder Rechtsberatung wurde und wird nicht durchgeführt. Hierzu empfehlen wir ein<br />

gemeins<strong>am</strong>es Gespräch mit Ihrem Rechts- bzw. Steuerberater.<br />

2. Ihre persönliche Situation<br />

2.1 Ihre persönlichen Daten<br />

Sie wohnen in einer vollständig modernisierten Stadtvilla in Gelsenkirchen-Buer. Sie haben<br />

vor zwei Jahren geheiratet und leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ihre<br />

gemeins<strong>am</strong>e Tochter Cornelia ist nunmehr ein Jahr alt. Sie sind beide kirchensteuerpflichtig<br />

(Mitglieder der kath. Kirche). Ferner sind Sie beide bei der AOK gesetzlich<br />

krankenversichert.<br />

Test<strong>am</strong>entarische Regelungen wurden Ihrerseits in der Vergangenheit nicht getroffen, Sie<br />

überlegen jedoch einen entsprechenden Erbvertrag zu schließen.<br />

Sie, Herr Mustermann, haben einen Sohn aus erster Ehe (Thorsten, 6 Jahre), der bei Ihnen<br />

im Haushalt lebt. Sie sind angestellter Geschäftsführer eines großen Logistikunternehmens,<br />

aus dieser Tätigkeit erhalten Sie jährlich ein durchschnittliches Bruttoeinkommen in Höhe<br />

von 180.000 €.<br />

Sie, Frau Mustermann, haben ebenfalls einen Sohn aus erster Ehe (Marcus, 17 Jahre), zu<br />

dem jedoch keinerlei Verbindung mehr besteht. Gemäß Ihren Angaben bestehen ebenfalls<br />

keinerlei Unterhaltsverpflichtungen. Sie sind als selbständige Künstlerin tätig, Ihre jährlichen<br />

Einnahmen belaufen sich gegenwärtig auf ca. 10.000 €. Aufgrund Ihrer Angaben wird sich<br />

Ihr Einkommen wegen der Kindererziehung zunächst nicht verändern. In einigen Jahren<br />

möchten Sie gerne wieder mehr arbeiten, wobei der genaue Zeitpunkt für Sie noch<br />

unbekannt ist. In unseren Planungen gehen wir davon aus, dass sich nach dem Wechsel<br />

Ihrer Tochter auf eine weiterführende Schule (im Jahre 2018) Ihr Einkommen deutlich<br />

steigern wird. Ab dem Jahre 2018 haben wir für Sie jährliche Einnahmen in Höhe von<br />

20.000 € unterstellt.<br />

<strong>Private</strong> <strong>Finanzplan</strong>ung

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