Finanzplan Private Banking - Sparkasse am Niederrhein
Finanzplan Private Banking - Sparkasse am Niederrhein
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1.4 Haftung<br />
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Ihren <strong>Finanzplan</strong> haben wir nach bestem Wissen aufgrund Ihrer Angaben erstellt. Wir weisen<br />
darauf hin, dass fehlerhafte Angaben bzw. Unterlagen zu unrichtigen Empfehlungen führen<br />
können. Für daraus resultierende Planungsfehler können wir keine Haftung übernehmen.<br />
Abweichungen, die im Zeitablauf infolge wirtschaftlicher oder sonstiger Einflüsse entstehen,<br />
(z.B. Entwicklung von Kursen, Zinsen, Inflation etc.) stellen ebenso wie getroffene<br />
Annahmen bei fehlenden Angaben (z.B. Verkehrswerte von Immobilien) keine<br />
Haftungsgrundlage dar.<br />
Bei der Erstellung Ihres <strong>Finanzplan</strong>es haben wir die aktuelle Rechtsprechung sowie<br />
Steuergesetzgebung (Stand 01.10.2008) für unsere Berechnungen und Empfehlungen zu<br />
Grunde gelegt. Wir empfehlen grundsätzlich regelmäßige Updates Ihres <strong>Finanzplan</strong>es, um<br />
persönliche sowie steuerliche / gesetzmäßige Änderungen einfließen zu lassen.<br />
Steuerliche und rechtliche Betrachtungen wurden bei der vorliegenden privaten<br />
<strong>Finanzplan</strong>ung nur im Bezug auf die Gestaltung des Vermögens berücksichtigt. Eine Steuer-<br />
und / oder Rechtsberatung wurde und wird nicht durchgeführt. Hierzu empfehlen wir ein<br />
gemeins<strong>am</strong>es Gespräch mit Ihrem Rechts- bzw. Steuerberater.<br />
2. Ihre persönliche Situation<br />
2.1 Ihre persönlichen Daten<br />
Sie wohnen in einer vollständig modernisierten Stadtvilla in Gelsenkirchen-Buer. Sie haben<br />
vor zwei Jahren geheiratet und leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ihre<br />
gemeins<strong>am</strong>e Tochter Cornelia ist nunmehr ein Jahr alt. Sie sind beide kirchensteuerpflichtig<br />
(Mitglieder der kath. Kirche). Ferner sind Sie beide bei der AOK gesetzlich<br />
krankenversichert.<br />
Test<strong>am</strong>entarische Regelungen wurden Ihrerseits in der Vergangenheit nicht getroffen, Sie<br />
überlegen jedoch einen entsprechenden Erbvertrag zu schließen.<br />
Sie, Herr Mustermann, haben einen Sohn aus erster Ehe (Thorsten, 6 Jahre), der bei Ihnen<br />
im Haushalt lebt. Sie sind angestellter Geschäftsführer eines großen Logistikunternehmens,<br />
aus dieser Tätigkeit erhalten Sie jährlich ein durchschnittliches Bruttoeinkommen in Höhe<br />
von 180.000 €.<br />
Sie, Frau Mustermann, haben ebenfalls einen Sohn aus erster Ehe (Marcus, 17 Jahre), zu<br />
dem jedoch keinerlei Verbindung mehr besteht. Gemäß Ihren Angaben bestehen ebenfalls<br />
keinerlei Unterhaltsverpflichtungen. Sie sind als selbständige Künstlerin tätig, Ihre jährlichen<br />
Einnahmen belaufen sich gegenwärtig auf ca. 10.000 €. Aufgrund Ihrer Angaben wird sich<br />
Ihr Einkommen wegen der Kindererziehung zunächst nicht verändern. In einigen Jahren<br />
möchten Sie gerne wieder mehr arbeiten, wobei der genaue Zeitpunkt für Sie noch<br />
unbekannt ist. In unseren Planungen gehen wir davon aus, dass sich nach dem Wechsel<br />
Ihrer Tochter auf eine weiterführende Schule (im Jahre 2018) Ihr Einkommen deutlich<br />
steigern wird. Ab dem Jahre 2018 haben wir für Sie jährliche Einnahmen in Höhe von<br />
20.000 € unterstellt.<br />
<strong>Private</strong> <strong>Finanzplan</strong>ung