10.11.2012 Aufrufe

Finanzplan Private Banking - Sparkasse am Niederrhein

Finanzplan Private Banking - Sparkasse am Niederrhein

Finanzplan Private Banking - Sparkasse am Niederrhein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 32 -<br />

ergibt sich somit eine höhere Planungssicherheit für die Zukunft, da im Vertrag<br />

getroffene Vereinbarungen nicht einseitig widerrufen werden können<br />

� Zwecks eventueller späterer Änderung des Erbvertrages durch den überlebenden<br />

Ehegatten, empfiehlt es sich, eine sog. Öffnungsklausel zu vereinbaren<br />

� Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, einen reibungslosen Ablauf der<br />

Nachlassangelegenheiten durch einen Test<strong>am</strong>entsvollstrecker ihrer Wahl zu regeln<br />

� Eine (Teil-)Übertragung Ihres Immobilienvermögens an Ihre Kinder empfehlen wir<br />

aktuell trotz noch in 2008 günstigerer steuerlicher Übertragungswerte nicht. Ihre<br />

minderjährigen Kinder würden dann bei Änderungen z. B. Verkauf, Belastung, durch<br />

das Vormundschaftsgericht vertreten. Dies gilt auch für den Fall der Erbschaft<br />

� Die „Modifizierte Zugewinngemeinschaft“ kombiniert die erbschaftsteuerlichen<br />

Vorteile der Zugewinngemeinschaft mit den Besonderheiten einer Gütertrennung. Der<br />

Zugewinn wird im Erbfall berücksichtigt, nicht aber im Falle einer Ehescheidung<br />

� Zur Vermeidung einer im Erbfall drohenden Doppelbesteuerung Ihrer Immobilie in<br />

Spanien und den d<strong>am</strong>it verbundenen erbrechtlichen und sprachlichen Problemen im<br />

Ausland, empfehlen wir, sich zeitnah mit einem auf deutsches und spanisches<br />

Erbrecht spezialisierten Berater in Verbindung zu setzen<br />

� Wir schlagen Ihnen im Rahmen der Freibeträge eine Schenkung in Höhe von jeweils<br />

50.000 € an Thorsten und Cornelia vor (siehe auch Kapital 8.4)<br />

� Aufgrund von Vermögenszuwächsen können Sie innerhalb der Steuerfreibeträge,<br />

unter Berücksichtigung der 10-Jahresfrist, weitere Schenkungen an die Kinder<br />

vornehmen<br />

� Letztlich empfehlen wir Ihnen, Ihren Erbvertrag regelmäßig zu überprüfen und diesen<br />

gegebenenfalls an eine geänderte Lebenssituation anzupassen<br />

Nachrichtlich weisen wir Sie an dieser Stelle auf weitere wichtige Vorsorgeregelungen hin:<br />

Sollten Sie infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung plötzlich körperlich<br />

und/oder geistig nicht mehr in der Lage sein, Ihre persönlichen Angelegenheiten selber<br />

vorzunehmen, sind Sie auf die Mitwirkung Dritter angewiesen.<br />

Hierbei ermöglicht Ihnen die Vorsorgevollmacht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie<br />

benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall für Sie handeln.<br />

Diese Vollmacht kann neben persönlichen Dingen auch den vermögensrechtlichen Bereich<br />

umfassen.<br />

Verlieren Sie Ihre eigene Entscheidungsfähigkeit, kann mit Hilfe einer Patientenverfügung<br />

auf Ihren Willen hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme zur<br />

Lebenserhaltung bzw. Lebensverlängerung geschlossen werden.<br />

Letztlich weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die rechtliche und steuerliche<br />

Beratung in Bezug auf Ihre Nachlassplanung abschließend durch einen Rechts- oder<br />

Steuerberater erfolgen sollte.<br />

10. Ihre steuerliche Situation<br />

In unseren gemeins<strong>am</strong>en Gesprächen haben Sie betont, dass Ihnen das Thema<br />

„Einkommensteuer“ besonders wichtig ist. Daher geht es bei unserer Betrachtung nicht<br />

ausschließlich um Ihre heutige Steuerbelastung, sondern vielmehr darum, wie sich diese in<br />

der Zukunft entwickeln wird.<br />

<strong>Private</strong> <strong>Finanzplan</strong>ung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!